2001-209
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Motion von Madeleine Göschke: Schutz der Bevölkerung vor Fluglärmschäden: Konsequenz aus den Messresultaten des Schutzverbandes der Anwohner um den Flughafen Basel-Mülhausen.
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Autor/in:
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Madeleine Göschke, Grüne Fraktion (Reber I., Wyss D., Zimmermann A.)
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Eingereicht am:
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6. September 2001
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Nr.:
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2001-209
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Die gemessenen Lärmpegel überschreiten die Richtlinien der WHO am Tag und besonders in der Nacht zum Teil massiv. Internationale wissenschaftliche Studien haben bewiesen, dass die bei uns festgestellte Lärmbelastung schwerwiegende gesundheitliche und soziale Störungen hervorrufen kann:
Anstieg von Adrenalin, Noradrenalin, Cortisol, Blutdruck und weiteren Risikofaktoren für Herzkreislauferkrankungen;
schwerwiegende Störungen der Schlafstruktur (Verkürzung der für die Erholung entscheidenden Schlafstadien Tiefschlaf und REM-Schlaf, Aufwachreaktionen);
psychische Veränderungen; Lernstörungen bei Kindern; Störungen der täglichen Kommunikation; Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität; soziale Entmischung.
Die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden ist nicht bereit die bisherige Fluglärmbelastung länger zu ertragen.
Anstieg von Adrenalin, Noradrenalin, Cortisol, Blutdruck und weiteren Risikofaktoren für Herzkreislauferkrankungen;
schwerwiegende Störungen der Schlafstruktur (Verkürzung der für die Erholung entscheidenden Schlafstadien Tiefschlaf und REM-Schlaf, Aufwachreaktionen);
psychische Veränderungen; Lernstörungen bei Kindern; Störungen der täglichen Kommunikation; Verschlechterung der Wohn- und Lebensqualität; soziale Entmischung.
Die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden ist nicht bereit die bisherige Fluglärmbelastung länger zu ertragen.
Die Regierung wird aufgefordert, sich bei den Flughafenbetreibern für die folgenden, vom Schutzverband geforderten Verbesserungen einzusetzen:
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1.
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Konsequentes Nachtflugverbot von 22.00 bis 07.00 Uhr
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2.
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Vermehrte Starts über dünnbesiedeltes Gebiet: Ost-West-Piste, Starts nach Norden.
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3.
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Starts nach Süden ausschliesslich vom
Anfang
der Piste aus ( ergibt grössere Flughöhe über den Wohngebieten).
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4.
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Plafonierung der Flugbewegungen bei 100`000 Starts und Landungen pro Jahr: z.B. durch Reduktion des Umsteigeverkehrs und des Umschlags von Fracht, die weder aus der Region stammt noch für diese bestimmt ist.
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5.
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Vollständiges Überflugverbot der Wohngebiete für lärmige Maschinen.
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