2001-220 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Beantwortung der Interpellation von Max Ribi, FDP, "Die Justiz arbeitet zu langsam"
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vom:
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5. März 2002
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Nr.:
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2001-220
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
[13 KB]
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Am 6. September 2001 hat Max Ribi, FDP, eine Interpellation mit dem Titel "die Justiz arbeitet zu langsam" eingereicht. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:
"Der Beobachter hat 51 Gerichte getestet und die Ergebnisse in der 13. Ausgabe des Jahres 2001 auf Seiten 22-33 veröffentlicht. Fazit des Beobachters: "Die Schweizer Justiz ist in guter Form. Doch punkto Effizienz, Bürgernähe und Unabhängigkeit ist noch vieles im Argen." Aus dem Kanton Basel-Landschaft sind folgende Gerichte beurteilt worden:
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Obergericht des
Kt. Basel-Landschaft |
Bezirksgericht Arlesheim
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Schnelligkeit
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3,35
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3,19
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Freundlichkeit
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4,83
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4,79
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Kompetenz
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4,26
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3,63
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Einfühlsamkeit
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4,00
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3,69
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Unabhängigkeit
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4,65
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4,71
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Gesamtnote
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4,22
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4,00
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Rang (total 51)
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32
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43
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Skala: 1 (trifft nicht zu) bis 6 (trifft voll zu)
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Als Verfasser zahlreicher Beschleunigungsvorstösse (Strafgericht 99/73, Zivilgericht 99/185, Verwaltungsverfahren 96/115 und Antwort: 2000/151) bin ich vor allem über das Ergebnis der Schnelligkeit enttäuscht. Die Antworten stammen von Mitgliedern des Schweizerischen Anwaltverbandes. Die Einfühlsamkeit wird ebenfalls nicht als überragend eingeschätzt und am Bezirksgericht Arlesheim liegt die Kompetenz im Argen.
Der Verfasser dieser Interpellation weiss, dass Testverfahren ein vereinfachtes Bild ergeben und nicht die ganze Wahrheit zeigen. Zum Nachdenken und als Ansporn zum Besserwerden dürften die Ergebnisse trotzdem zum Anlass genommen werden.
Ich bitte die Regierung und das Obergericht zu folgenden Fragen unabhängig und in schriftlicher Form Stellung zu nehmen:
1. Was halten Sie vom Beobachter-Gerichts-Test?
2. Drängen sich Ihrer Meinung nach Massnahmen auf und wenn ja, welche und in welchem Zeitablauf?
3. Gibt es ein gerichtsinternes Qualitätskontrollsystem?
Wenn ja, wie funktioniert es? Wenn nein, wird ein solches ausgearbeitet?"
BEANTWORTUNG
Der Regierungsrat enthält sich aus Gründen der Gewaltentrennung der Stellungnahme. Allenfalls wäre die Beurteilung der angesprochenen Thematik direkt durch den Landrat in seiner Funktion als Oberaufsichtsgremium über die Gerichte zu prüfen.
Das Obergericht sowie das Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Landschaft nehmen zu den einzelnen Fragen der Interpellation wie folgt Stellung:
Frage 1:
Was halten Sie vom Beobachter-Gerichts-Test?
Obergericht
"Der Beobachter-Gerichts-Test hat das Obergericht aufgrund von 23 Verfahren "qualifiziert". Diese 23 Verfahren wurden im Jahr 2000 und in den ersten drei Monaten des Jahres 2001 durchgeführt. In diesem Zeitraum erledigte das Obergericht rund 500 Verfahren (ohne Diversa-Geschäfte ca. 600; vgl. Amtsbericht 2000 45). Der Beobachter veröffentlichte somit eine Untersuchung, die aufgrund einer Bewertung von rund 4,6 Prozent der gesamten Verfahren erstellt wurde. U. E. kann eine solche Untersuchung nicht als repräsentativ oder seriös bezeichnet werden."
Verwaltungsgericht
"Beim Beobachter-Test ist auf einen methodischen Mangel hinzuweisen. Um ein repräsentatives Ergebnis zu erzielen, hätten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gezielt angefragt werden müssen. Der Rücklauf bzw. der Anteil an verwertbaren Fragebogen des Beobachter-Tests beträgt denn auch nur 18 Prozent. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass unzufriedene "Kunden" die Gelegenheit zur Beurteilung der Gerichte eher nutzten als diejenigen, die mit der Arbeit der Gerichte weitgehend zufrieden sind. Der dürftige Rücklauf könnte so interpretiert werden, wodurch aber die Beurteilung der Gerichte mit Vorsicht aufzunehmen wäre."
Frage 2:
Drängen sich Ihrer Meinung nach Massnahmen auf und wenn ja, welche und in welchem Zeitablauf?
Obergericht
"Es drängen sich zur Zeit keine Massnahmen auf."
Verwaltungsgericht
"Da der Beobachtertest unser Gericht nicht betrifft, können wir hierzu nicht Stellung nehmen."
Frage 3:
Gibt es ein gerichtsinternes Qualitätskontrollsystem? Wenn ja, wie funktioniert es? Wenn nein, wird ein solches ausgearbeitet?
Obergericht
"Anhand der Geschäftskontrolle wird laufend eine Kontrolle über Stand und Länge der Verfahren durchgeführt."
Verwaltungsgericht
"Die Forderung nach einem gerichtsinternen Qualitätskontrollsystem ist zeitgemäss. An unserem Gericht sind Ansätze zu einem Qualitätsmanagement vorhanden. Seit dem Pendenzenabbau wird jährlich bzw. halbjährlich die Verfahrensdauer ausgewertet. Das Ergebnis wird jeweilen im Amtsbericht publiziert. Ebenso wird periodisch der Stand der laufenden Verfahren überprüft und die Entwicklung der Fallzahlen im Auge behalten. Schliesslich erfolgt eine Kontrolle über den Ausgang der an das Bundesgericht oder an das Eidgenössische Versicherungsgericht weitergezogenen Fälle, deren Ergebnis ebenfalls im Amtsbericht publiziert wird. Aus Kapazitätsgründen können jedoch die Weiterzüge inhaltlich nicht systematisch ausgewertet werden. Hiermit ist angesprochen, wo das Problem einer umfassenderen Qualitätskontrolle liegt. Diese erforderte die Bereitstellung von Ressourcen, die am Verwaltungs-/Versicherungsgericht zur Zeit dringend zum Pendenzenabbau und für Umsetzungsarbeiten zur Einführung des Kantonsgerichts benötigt werden. Die Einführung eines eigentlichen Qualitätsmanagements wird jedoch Projektthema des zukünftigen Kantonsgerichts sein."
Liestal, 5. März 2002
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Schmid
Der Landschreiber: Mundschin
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