2001-226
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 20. September 2001
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vom:
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18. September 2001
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Nr.:
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2001-226
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Bemerkungen:
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1. Alfred Zimmermann: Risikoanalyse Flughafen
Der Landrat hat den Regierungsrat am 19. Januar 1999 beauftragt, zusammen mit dem Flughafen, den schweizerischen und französischen Luftfahrtbehörden und dem Kanton Basel-Stadt eine Risikoanalyse ausarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse der Analyse wurden im Juni 2001 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Fragen:
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1.
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Wie und wann gedenkt der Regierungsrat, dem Auftraggeber der Risikoanalyse, nämlich dem Landrat, Bericht zu erstatten? Gibt es eine Vorlage?
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2.
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Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um das Risiko für die Bevölkerung unter den An- und Abflugschneisen möglichst tief zu halten?
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3.
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Wie stellt sich der Regierungsrat das weitere Vorgehen vor?
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2. Madeleine Göschke-Chiquet: Risikoanalyse des Flughafens Basel-Mülhausen
Fragen:
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1.
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Warum wurden mögliche Terroranschläge auf Flugzeuge nicht berücksichtigt, obwohl ein solcher vor rund 30 Jahren auch in der Schweiz erfolgte?
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2.
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Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass das Gruppenrisiko für Basel und seine Vororte durch den Einbezug von kaum bewohnten Gebieten in die beurteilte Zone auf täuschende Weise beschönigt wird?
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3. Thomas Haegler: Kinderzulage für selbstständig Erwerbende im Baselbiet?
In verschiedenen Kantonen erhalten selbständig Erwerbende Kinderzulagen. Dies zu Recht, zumal ja auch entsprechende Beiträge bezahlt werden müssen. Im Baselbiet erhalten aber die selbständig Erwerbenden bis heute keine Kinderzulage, auch wenn viele dieser Personen nicht gerade als reich und mit hohen Einkommen bezeichnet werden dürfen.
Fragen:
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1.
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Warum erhalten im Baselbiet die selbständig Erwerbenden keine Kinderzulagen?
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2.
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Gedenkt der Regierungsrat in dieser Sache aktiv zu werden?
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4. Sabine Stöcklin: SpitalärztInnen und Medizinstudium
Die Einrichtung von Spitalarzt-Dauerstellen ("Dienstleistungsfacharztstellen") anstelle von befristeten Assistenz- und Oberarztstellen an den Kantonsspitälern ist ein wirksames Mittel, um im Gesundheitsmarkt auf die dringend benötigte Stabilisierung der Anzahl privater Arztpraxen hinzuarbeiten.
Anlässlich der Beantwortung der Interpellation "Strukturanpassungen bei Ausbildungsplätzen und Spitallaufbahnen von Ärztinnen und Ärzten unter Berücksichtigung der bilateralen Verträge" (Vorlage 2000/247) konnte Gesundheitsdirektor Erich Straumann von zwei Spitalarztstellen an den Baselbieter Kantonsspitälern berichten.
Fragen:
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1.
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Wieviel Spitalarztstellen sind es heute?
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2.
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Besteht eine von VSD und EKD gemeinsam erarbeitete Strategie "Strukturanpassungen bei ärztlichen Laufbahnen an Kantonsspitälern und beim Medizinstudium" mit einem Zeitplan?
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3.
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Wird eine solche Strategie - das wäre natürlich am besten - zusammen mit den zuständigen Behörden des Kantons Basel-Stadt erarbeitet?
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4.
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Wenn Frage 2 oder 3 mit Nein beantwortet werden müssen, welches sind die Hindernisse?
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5. Pascal Wyss: Geschenkpraxis des Baselbieter Regierungsrates und der Gerichtspräsidien
Mit dem Fall Aliesch (Regierungsrat des Kantons Graubünden) wird zu Recht auch im Baselbiet die Frage nach der Geschenkpraxis gestellt.
Während klare gesetzliche Vorgaben und Richtlinien für alle Angestellten bestehen (Personalgesetz / Paragraph 37 - Ablehnung von Vorteilen), stellen sich vor allem Fragen nach der Kontrolle bzw. Geschenkpraxis der Regierung, der Gerichtspräsidien und notabene der indirekt involvierten Familienmitglieder (im Falle Aliesch war ja auch die Ehefrau Begünstigte).
Frage:
Welche Geschenkpraxis und Kontrollen finden im Baselbiet bei der Regierung und den Gerichtspräsidien Anwendung?
6. Remo Franz: Verordnung über die Oel- und Gasfeuerungskontrolle
Am 18. Mai 1999 hat der Regierungsrat die Verordnung über die Oel- und Gasfeuerungskontrolle liberalisiert. Im Postulat 1996/041 schrieb Peter Degen unter anderem: "Es ist aber für viele nicht mehr nachvollziehbar, dass zur Wartung und Kontrolle der Feuerungsanlagen durch spezialisierte Firmen die Gemeinden im Auftrag des Kantons zusätzliche Kontrolluntersuchungen mit entsprechender Kostenfolge für die Besitzer bzw. Mieter wahrnehmen." Deshalb wurde im Postulat verlangt, dass die Messungen künftig von spezialisierten Firmen "gleichwertig wie Gemeindekontrollen" anerkannt werden, "sodass nur einmal kontrolliert (und bezahlt) werden muss."
Dieses vernünftige System hat nun im Falle der Gemeinde Aesch beispielsweise dazu geführt, dass nur die blosse Meldung einer anerkannten privaten Servicefirma an den amtlichen Feuerungskontrolleur, die Messung sei gemacht worden, 37 Franken (exkl. Mehrwertsteuer) kostet, mehr als die Hälfte des Betrages (Fr. 70.-), der für die "amtliche Messung" überhaupt bezahlt werden muss. Damit endet die Liberalisierung der Oel- und Gasfeuerung in einem klassischen "Hornberger Schiessen".
Fragen:
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1.
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Teilt der Regierungsrat die Auffassung, wonach der Sinn der Revision der Oel- und Gasfeuerungskontrolle (786.211) durch solche Gebühren einer Gemeinde verloren geht?
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2.
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Hat der Regierungsrat Kenntnis davon, ob andere Gemeinden sich ähnlich verhalten und die Wirkung der Revision auf diese Weise unterlaufen haben?
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3.
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Mit welchen Massnahmen kann verhindert werden, dass die Gebühren von Gemeinden in dieser Sache nicht in eine Scheinliberalisierung ausmünden?
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7. Alfred Zimmermann: Massnahmenplan Strassentransportrisiken
Der von der UEK an den Regierungsrat zurückgewiesene Massnahmenplan Strassentransportrisiken ruht nun schon eine Weile in den regierungsrätlichen Schubladen.
Fragen:
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1.
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Wann wird die Regierung dem Landrat den Massnahmenplan endlich vorlegen?
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2.
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Ist die Annahme richtig, dass die Regierung den Massnahmenplan zurückbehält, weil ihm die Kosten missfallen, welche die Umsetzung der Massnahmen auslösen würden?
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3.
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Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, er könne und müsse den Entscheid über die Durchführung der ausgearbeiteten Massnahmen samt Kostenfolgen dem Landrat überlassen?
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8. Roland Bächtold: Geplante Aufstellung von UMTS-Mobilfunkantennen in Dornach (Orange) und Aesch (Swisscom)
Der Elektrosmog von Versorgungsanlagen wie den von Mobilfunksendern darf die Gesundheit der Bevölkerung nicht beeinträchtigen. Dies verlangt die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, die seit dem 1. Februar 2000 in Kraft ist. Bei den Mobilfunkantennen liegt die Zuständigkeit bei der kantonalen Behörde, im Baselbiet beim Lufthygieneamt beider Basel.
Im Landrat war das Thema Mobilfunkantennen bereits im Jahre 1998 (Motion 98 / 193 Ruedi Moser) und 1999 (Postulat 99 / 269 Esther Maag) ein Thema. Der Regierungsrat bekräftigte damals, dass das Hauptziel der Bewilligungspraxis, die Reduktion auf das Notwendige und die Optimierung der Standorte seien. Zudem sollen Bewilligungen mit der Auflage verbunden werden, dass die Infrastruktur des bewilligten Standortes auch von den konkurrenzierenden Anbietern mitbenutzt werden darf.
In den Gemeinde Aesch (Swisscom) und in Dornach (Orange) sollen nun zwei gleichwertige UMTS-Mobilfunkantennen aufgestellt werden. Während die Gemeinde Dornach die angrenzenden Gemeinden und die Bevölkerung informierte, wurde erst am 27. Juni 2001 an der Informationsveranstaltung bekannt, dass auch in Aesch eine UMTS-Mobilfunkantenne durch die Swisscom geplant ist.
Fragen:
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1.
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Warum wurde die Nachbargemeinde Dornach (Kanton Solothurn) nicht auch über das Bauvorhaben der UMTS-Mobilfunkantenne in Aesch informiert?
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2.
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Findet interkantonal kein Informationsaustausch und / oder entsprechende Koordinationsgespräche betreffend Mobilfunkantennen statt?
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3.
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In welchen Planungsstadien stehen diese beiden Mobilfunkprojekte und kann im Interesse der Bevölkerung die Bewilligung auf nur mehr als einen Standort begrenzt werden?
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9. Margrit Blatter: Kostenexplosion durch Mobiltelephone in der kantonalen Verwaltungen?
Gemäss den Zeitungen "La Liberté" und Courrier de Geneve" sind in der kantonalen Verwaltung im Waadtland die Ausgaben für die mobilen Telephone, welche 1998 erst 200'000 Franken betrugen, auf über 3 Millionen Franken pro Jahr angestiegen, etwa gleich viel wie die Verbindungen über die festen Telephonapparate.
Während die Ausgaben für das klassische Telephonieren stabil geblieben sind (bei rund 10'000 festen Apparaten), muss bei einem Bestand von rund 1000 Mobiltelephonen mit bis zu zehnmal höheren Telephonkosten gerechnet werden.
Fragen:
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1.
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Wie haben sich die Telephonkosten der festen und der mobilen Telephonapparate in der kantonalen Verwaltung des Baselbiets, in den letzten Jahren entwickelt?
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2.
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Wer bewilligt und kontrolliert die Telephonkosten der Mobiltelephone in der kantonalen Verwaltung und mit welchen allfälligen Massnahmen gedenkt man im Baselbiet gegen diese mögliche Kostenexplosion vorzugehen?
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10. Jörg Krähenbühl: Lichtsignalanlage; Muttenz, Münchensteinerstrasse R Bottmingen
Im Verlaufe der letzten Zeit wurden an diversen Lichtsignalanlagen in unserem Kanton automatische Verkehrsüberwachungsanlagen installiert. Bei diesem Lichtsignal kommt es zu häufigen Verkehrsübertretungen. Ich bitte Sie bei der Beantwortung den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2001 zu berücksichtigen.
Fragen:
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1.
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Nach welcher abgelaufenen Zeit "nach Eintreten der Rotlichtphase" wird der/die Automobilist/-in gebüsst?
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2.
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Wieviele Übertretungen gab es insgesamt bei allen Lichtsignalanlagen, die mit einer automatischen Überwachung ausgerüstet sind?
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3.
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Welches sind die drei Lichtsignale, die am meisten Übertretungen hatten, und wieviele?
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4.
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Lichtsignal Muttenz; Münchensteinerstrasse R Bottmingen
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Welche Anzahl von Übertretungen sind in der abgelaufenen Zeit nach Eintreten der Rotlichtphase eingetreten?
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a.
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0 - 3 Sekunden
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b.
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3 - 9 Sekunden
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c.
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über 9 Sekunden
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11. Heinz Mattmüller: Drogenasylanten im Kanton Baselland
Gemäss eines fundierten und mit Bildern illustrierten Medienberichtes ist der Drogenhandel für Koks und Heroin im Baselbiet fest in den Händen von Albanern und Schwarzafrikanern. Diese Drogendelinquenten rekrutieren sich vornehmlich aus Kreisen von in unserem Kanton wohnhaften Asylbewerbern und sonstigen illegal eingereisten Ausländern. Unter den gegebenen Umständen kann nicht daran gezweifelt werden, dass die Baselbieter Rechtspflege über diese skandalösen Zustände bestens informiert ist.
Fragen:
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1.
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Wie viele in unserem Kanton wohnhafte Asylbewerber sind mit Wissen der Justiz- und Polizeibehörden im Drogenhandel tätig?
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2.
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Wie hoch ist die geschätzte Dunkelziffer der bei uns im Drogenhandel involvierten ausländischen Nationalitäten?
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3.
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Mit welchen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat dieses gesetzlose Treiben von Asylbewerbern nachhaltig zu unterbinden?
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4.
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Wie viele im Baselbiet wohnhafte Asylbewerber wurden im Jahre 2000 wegen Drogendelikten des Landes verwiesen?
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12. Heinz Mattmüller: Rechtsordnung und Kirchenasyl
In letzter Zeit versuchen linke Aktivisten unsere geltende Rechtsordnung aus den Angeln zu heben, indem sie abgetauchte Asylbewerber und Schwarzarbeiter, welche über keinerlei Aufenthaltsbewilligung verfügen, zu Besetzungen anhalten und einen Aufsehen erregenden Medienrummel veranstalten. Darüber hinaus scheint im Baselbiet das "Kirchenasyl" in Mode zu kommen, wobei rechtmässig abgewiesene und von der Fürsorge abhängige Asylbewerber resp. Asylbewerberinnen in kirchlichen Gebäuden untergebracht werden, um sie dem Zugriff der Rechtspflege zu entziehen. Nachdem unsere Landeskirchen alljährlich Millionen von Franken an Subventionen aus der Staatskasse kassieren, stellt sich die Frage der rechtlichen und moralischen Zulässigkeit solcher Unterfangen. Im Weiteren stellt sich die Frage nach der finanziellen Verantwortung für solche Asylbewerber und welche Stellung die Regierung zu solchen Aktivitäten einnimmt.
Fragen:
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1.
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Handelt es sich beim "Kirchenasyl" um ein mündlich überliefertes Relikt aus alter Zeit oder um ein fundiertes und gesetzlich verankertes Recht?
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2.
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Falls letzteres zutrifft, in welchem Gesetz und unter welchen Paragraphen kann dieses Recht nachgelesen werden?
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3.
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Trifft es zu, dass das in Gelterkinden praktizierte Kirchenasyl vom Regierungsrat gebilligt wird oder wurde?
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4.
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Welchen Sinn erblickt die Regierung im kostspieligen und personalintensiven Asylverfahren des Bundes (Kostenaufwand jährlich mehr als eine Milliarde Franken), wenn der Vollzug der daraus resultierenden Wegweisungen durch fragwürdige Aktivitäten kirchlicher und linker Institutionen hinterher vereitelt wird?
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5.
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Wer übernimmt die finanzielle Verantwortung für sozialabhängige Asylbewerber, deren verlängerter Aufenthalt mittels Kirchenasyl ertrotzt wird?
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Liestal, 18. September 2001
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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