2001-227
Bericht Nr. 2001-227 an den Landrat |
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Bericht der:
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Petitionskommission
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vom:
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27. September 2001
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Titel des Berichts:
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Abgabe von Psychopharmaka an Kinder
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Bemerkungen:
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I. Inhalt der Petition
Mit Datum vom 23. Februar 2001 reichte Rolf Moll aus Allschwil eine Petition mit folgendem Inhalt ein (leicht gekürzt):
"In den vergangenen Jahren hat ein Medikament, welches weltweit zunehmend an sogenannt hyperaktive Schulkinder abgegeben wird, an Schulen und in den Medien zu grossen Diskussionen geführt. Der Konsum von Ritalin und anderen psychopharmazeutischen Produkten hat auch in der Schweiz zugenommen und diese werden bereits an Fünfjährige verabreicht. Die Diagnose "hyperaktiv" oder POS wird heute sehr leichtfertig gestellt, obwohl in Wirklichkeit keine klaren und eindeutig belegbaren Fakten existieren, unruhiges oder eigenwilliges Verhalten als psychisches Problem zu klassifizieren. Die Frage stellt sich hier nämlich, ob diese Verhaltensweisen nicht viel mehr auf ein pädagogisches oder allenfalls auch auf ein Ernährungsproblem hinweisen und gar nicht ein medizinisches Problem sind. Ein Mangel an Mineralien und Vitaminen, zu viele Kohlenhydrate, zu wenig proteinhaltige Nahrung könnten ebenso zu Konzentrationsmangel führen. Der Weg des geringsten Widerstandes - auf Kosten einer gesunden und zukunftsorientierten Jugend - ist natürlich das Verabreichen von psychiatrischen Medikamenten wie z.B. Ritalin. Dabei wird ausser Acht gelassen, dass sich damit die Gesellschaft noch viel schlimmere Probleme einhandelt, denn die Nebenwirkungen von Ritalin führen massiv zu Schlaflosigkeit, Appetitlosigkeit und Magenbeschwerden, Übererregbarkeit mit entsprechender Gewaltbereitschaft, Müdigkeit, Traurigkeit, Ängstlichkeit, Kopfschmerzen und vielen weiteren."
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft wird um folgende Massnahmen gebeten:
1. Dass eine kantonale Untersuchung durchgeführt wird, um die Situation der Abgabe von Psychopharmaka an Kinder und Jugendliche abzuklären.
2. Es sollte ebenfalls evaluiert werden, welche Alternativen eingesetzt werden könnten, damit keine Psychodrogen mehr verwendet werden müssen.
3. Gleichzeitig sollten gesetzliche Massnahmen ins Auge gefasst werden, die eine Abgabe von Psychopharmaka an Kinder stark einschränken und jegliche Missbräuche verhindern.
II. Stellungnahme des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensts KJPD
In einer von der Petitionskommission eingeholten Stellungnahme geht der unterzeichnende Chefarzt Dr. Emanuel Isler mit Datum vom 20. April 2001 auf die oben aufgeworfenen Fragen ausführlich ein. Nachfolgend werden die wichtigsten Passagen wiedergegeben:
"Auf dem Gebiet der Psychopharmakologie für Kinder und Jugendliche wurden in den letzten 10 Jahren zunehmende Anstrengungen unternommen, Fragen nach der Wirksamkeit und den Risiken verschiedener Substanzgruppen zu klären und daraus Empfehlungen für den klinischen Einsatz bei bestimmten Störungsbildern abzuleiten. Aus diesen Arbeiten haben sich gewisse sinnvolle Indikationen zum Einsatz von Psychopharmaka bei Kindern und Jugendlichen herauskristallisiert.
In der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird der Einsatz von Medikamenten praktisch ausnahmslos lediglich als Bestandteil eines umfänglichen Behandlungsplans propagiert. Die Erfahrung zeigt, dass interdisziplinäre Ansätze, in denen Psychotherapie und Beratung, pädagogische Massnahmen, Beratung von Lehrkräften, Logopädie, Ergotherapie, Bewegungstherapie u.a. mehr mit der Abgabe eines Medikamentes kombiniert werden, in aller Regel am erfolgversprechendsten sind. Gerade bei Kindern mit einer sogenannten "hyperkinetischen Störung" ist eine solche Zusammenarbeit resp. Kombination absolut unerlässlich. Die Abgabe eines Medikaments sollte bei dieser Störung grundsätzlich ein Teil eines Therapieplanes und nicht die einzige Therapiemassnahme sein.
Bei allen Patientinnen und Patienten, an die ein Psychopharmakon abgegeben wird, geht eine profunde klinische Einschätzung ihres psychischen Zustandes, oft auch eine wochenlange Abklärung (z.T. mit zusätzlichen kinderärztlichen oder neurologischen Untersuchungen) voraus. Von den insgesamt 1'326 Patienten, die im Jahr 2000 am KJPD Baselland behandelt wurden, erhielten 110 (8,3 %) Psychopharmaka. Lediglich an 13 Patienten mit der Diagnose einer hyperkinetischen Störung oder des psychoorganischen Syndroms POS wurde im Jahr 2000 das Medikament Ritalin abgegeben, was 0,9 % unserer Klientel entspricht. Die Diagnose einer hyperkinetischen Störung oder POS wurde bei insgesamt 141 Kindern gestellt, lediglich 9 % von ihnen wurden mit Ritalin behandelt."
III. Beratung in der Kommission
Die Petition wurde anlässlich der Kommissionssitzungen vom 19. Juni und 21. August 2001 beraten. Am 21. August wurden der Petent Rolf Moll und der Kantonsarzt Dr. Dominik Schorr einzeln angehört.
Der Petent Rolf Moll führte aus, dass er sich seit 15 Jahren mit dieser Problematik befasse, ohne jedoch persönlich davon betroffen gewesen zu sein. Er legte auch nochmals Wert auf die Feststellung, dass durch eine ausgewogene Ernährung der Kinder auf die Abgabe von Psychopharmaka verzichtet werden könnte. Er brachte die Befürchtung zum Ausdruck, dass die Abgabe von Ritalin mit allen zu erwartenden Nebenwirkungen ähnlich wie in den USA weiter zunehmen und zu Missbräuchen führen könnte. Ausserdem sei bekannt, dass dieses Medikament abhängig, also süchtig mache.
Kantonsarzt Dr. Dominik Schorr hatte sich bereits darum bemüht, sich einen Überblick zu verschaffen, in wie vielen Fällen (neben den vom KJPD aufgelisteten) im Kanton Basel-Landschaft Ritalin abgegeben wird. Dazu hatte er sich via Betäubungsmittelkontrolle über die Anzahl der durch das UKBB für Ritalin abgegebenen Rezepte und über die Anzahl eingelöster Rezepte in drei grossen Apotheken des Kantons unterrichten lassen. Demnach hatten im Laufe eines Jahres 81 Patienten des UKBB ein solches Rezept erhalten, wovon 45 Personen in unserem Kanton wohnten. Von den drei grossen Apotheken erhielten 20 Kinder Ritalin in einem Zeitraum von 6 Monaten. Sechs von ihnen hatten ihr Rezept vom UKBB, eines vom KJPD und fünf von einem Psychiater oder Pädiater erhalten. Acht Kinder erhielten ihre Rezepte von ihrem Hausarzt. Gemäss einer einfachen Hochrechnung lassen diese Zahlen erkennen, dass zur Zeit im Kanton Basel-Landschaft etwa 200 Kinder mit Ritalin behandelt werden.
Gesamtschweizerisch ist zwar ein Anstieg dieser Medikation zu verzeichnen, aber dieser kann niemals mit jenem in den USA verglichen werden. Die Abteilung für Pharmazie des BAG führt momentan eine Studie durch, mit welcher der Ritalinkonsum genauer untersucht wird. Erste Resultate werden ungefähr in einem Jahr vorliegen.
Auf die entsprechenden Fragen der Kommissionsmitglieder gab Dr. Schorr bekannt, dass ihm aus der Praxis keine Nebenwirkungen bei der Einnahme von Ritalin bekannt geworden seien und dass dieses Medikament bei kontrollierter Dosierung Kinder (im Gegensatz zu Erwachsenen) nicht süchtig mache. Ritalin wurde in keinem der geprüften Fälle an ältere Jugendliche abgegeben und die Dauer der Einnahme gehe selten über ein Jahr hinaus.
Zur Frage einer allfälligen Reglementierung führte der Kantonsarzt aus, dass der Landrat dazu keine Kompetenz habe, denn aus gesetzlichen Gründen können alle zugelassenen Medikamente von den Ärzten eingesetzt werden. Ritalin sei grundsätzlich für die Behandlung von Bewegungsstörungen in der Schweiz registriert und zugelassen.
IV. Schlussfolgerungen
Aufgrund der erhaltenen Informationen und nach längerer Beratung kam die Kommission zu folgenden Schlussfolgerungen:
1. Eine spezielle Untersuchung über die Abgabe von Ritalin im Sinne der Forderung des Petenten erübrigt sich, weil der Kantonsarzt inzwischen derartige Erhebungen mit vertretbarem Aufwand bereits durchgeführt hat. Auch beim Bundesamt für das Gesundheitswesen BAG wird dieses Thema aufmerksam beobachtet. Deshalb sei Punkt 1 dieser Petition als erfüllt abzuschreiben.
2. Auf die zweite Forderung, dass nach alternativen Behandlungsmöglichkeiten zu suchen sei, soll nicht eingetreten werden, weil Ritalin im Normalfall nur ergänzend, zeitlich begrenzt und in Kombination mit gezielten Therapien eingesetzt wird. Massnahmen bezüglich der Ernährung werden von Fall zu Fall in persönlichen Beratungsgesprächen schon jetzt berücksichtigt.
3. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen hat der Landrat keine Möglichkeit, die Abgabe offiziell zugelassener Medikamente zu reglementieren oder zu verhindern. Darum kann auf diese Forderung nicht eingetreten werden.
Trotz schriftlicher Dokumentation durch die oben angeführten Referenten und einem eingehenden Gespräch in der Kommission hält der Petent an seinen Forderungen fest.
V. Antrag an das Plenum
Im Sinne der in Absatz IV aufgelisteten Schlussfolgerungen wird dem Plenum beantragt, diese Petition abzulehnen.
Pratteln, den 27. September 2001
Namens der Petitionskommission
Der Präsident: Heinz Mattmüller
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