2001-234 (1)
Bericht Nr. 2001-234 an den Landrat |
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Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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4. Dezember 2001
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2002
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
1.1 Vorbemerkung
Das Büro des Landrates hat in Anknüpfung an die Überweisung des vergangenen Jahres das Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2002 der Finanzkommission überwiesen, zeitgleich mit dem Voranschlag 2001 (Vorlage 2001/202 vom 04.09.2001, Behandlung gemäss § 62 Landratsgesetz).
Analog dem Vorjahr hat die Finanzkommission in dieser Ausgangslage wiederum beschlossen, die Behandlung von Voranschlag und Jahresprogramm 2002 so zu koordinieren, dass insbesondere auch die Schnittstellenproblematik dieser beiden Führungsinstrumente für die Exekutivarbeit thematisiert werden kann. Zu dieser Thematik finden sich kurze Ausführungen in Ziffer 2.3 des Berichts der Finanzkommission 2001/202.
Anlässlich der Beurteilung und Kenntnisnahme des Jahresprogramms des Vorjahres wurde von der Kommission zusammengefasst u.a. festgestellt, dass
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die Vergleichbarkeit von Jahres- und Legislaturprogramm trotz der erzielten Fortschritte noch optimiert werden kann und
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eine Kurzübersicht über den Erledigungsstand der einzelnen Aufgaben hilfreich wäre.
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1.2 Inhalt
Mit der Vorlage 2001/234 vom 25. September 2001 unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat das dritte Jahresprogramm der laufenden Legislaturperiode.
Die erläuternden und übersichtlichen Ausführungen zu den Schwerpunkten der Regierungstätigkeit im Jahre 2002 im Spiegel des Regierungsprogrammes 1999 -2003 sowie auf deren Grundlage die Hinweise auf aktuelle und aktuell werdende Vorhaben oder allfällige Gewichtsverschiebungen (S. 3-5) erlauben einen guten Einstieg in den direktionsspezifischen Teil (Kapitel 2-6) mit den Zielen und Massnahmen im Einzelnen.
1.3 Funktion der Kenntnisnahme
Die politische Planung stellt gemäss Kantonsverfassung (§ 73 Abs. 3) und Landratsgesetz (§ 65) eine eigenständige Staatsfunktion dar, welche insbesondere durch das Regierungsprogramm, den Finanz- und Investitionsplan sowie Budget und Jahresprogramme realisiert wird.
Bei der Erstellung des Regierungsprogrammes handelt es sich um eine gemeinsame Aufgabe von Regierung und Verwaltung. Der Landrat hat im Rahmen des ihm zustehenden Mitwirkungsrechts das von der Exekutive vorbereitete Regierungsprogramm 1999/2003 massgeblich mitgestaltet und gemeinsam mit dem Finanzplan genehmigt.
Beim Jahresprogramm ist lediglich Kenntnisnahme durch den Landrat vorgesehen (§ 65 Abs. 3 Kantonsverfassung). Anders als bei der Genehmigungskompetenz, welche eine qualifizierte Mitwirkungsbefugnis des Landrates miteinschliesst, unterliegt das Jahresprogramm 2002 im Rahmen der eingeräumten Möglichkeit zur Kenntnisnahme der blossen Kommentierung.
2. Kommissionsberatung
2.1 Einleitung
Die Finanzkommission behandelte das Jahresprogramm 2002 parallel zum Voranschlag 2002 an der Sitzung vom 21. Dezember 2001 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer sowie der Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter und Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle. Auf den Beizug von weiteren Regierungsvertretern wurde verzichtet.
2.2 Eintreten
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
In der anschliessenden Detailberatung wurden die nachfolgenden Erkenntnisse gewonnen.
2.3 Detailberatung
Vorbemerkung: Die koordinierte Betrachtung von Jahresprogramm und Budget stellt nach wie vor eine beachtliche Herausforderung dar, sind doch die beiden Planungsinstrumente nicht systematisch aufeinander abgestimmt und fehlen weitgehend Orientierungshilfen bzw. Scharniere. Während sich das Budget im Aufbau an den Grundlagen des harmonisierten Rechnungsmodells orientiert, folgt das Ordnungsmuster der Legislatur- und Jahresplanung innerhalb der Direktionen eigenständig thematischen Schwerpunkten.
Die Federführung für Jahres- und Legislaturprogramm obliegt der Landeskanzlei, diejenige für Voranschlag und Finanzplan der Finanz- und Kirchendirektion. Die federführenden Instanzen haben beide ihre Aufgaben mit erheblichem Einsatz und sichtbarem Erfolg gelöst und dabei einem Anliegen der Finanzkommission folgend neue Massnahmen speziell gekennzeichnet. Die ebenfalls angeregte Ergänzung mit Aussagen zu den jeweiligen Kostenfolgen ist unterblieben.
Die Anstrengungen, die beiden Planungskomponenten zu einem einheitlich lesbaren Ganzen werden zu lassen, sind nach Auffassung der Finanzkommmission weiterhin aufrechtzuerhalten.
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Als Vorschlag wird deshalb empfohlen, insbesondere bei neuen Aufgaben zu kennzeichnen, ob bzw. auf welchem Konto die Finanzierung über die Laufende Rechnung (R ...) und/oder die Investitionsrechnung (I ...) oder einen Fonds (F ...) erfolgen soll. Vice versa sind im Budget die systematischen Nummern aus dem Jahresprogramm anzugeben. Auf diese Weise kann rasch ein Überblick über die neue Aufgabe und deren finanzielle Auswirkungen gewonnen werden. Dies bedingt inskünftig die Darstellung der Fonds auch im Budget.
Weiter wird empfohlen, in einem Anhang die erledigten oder allenfalls (mit Begründung) aufgegebene Geschäfte pro Direktion separat aufzulisten, um die diesbezügliche Orientierung zu erleichtern.
Aus dem letztjährigen Bericht hinzuzufügen sind folgende Anregungen:
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Es geht nun darum, mit einem möglichst pragmatischen Vorgehen sicherzustellen, dass weder die Planungsinstrumente überladen noch die für die Erstellung Verantwortlichen übermässig belastet werden.
Zu diesem Zweck soll eine gemischte Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller an den Polit-Planungs-instrumenten beteiligten Akteure (insbes. Geschäftsprüfungskommission, Landeskanzlei, Finanz- und Kirchendirektion, Finanzkommission) eine Triage der Vorschläge und Empfehlungen vornehmen und die zweckmässige, gleichzeitig sowohl miliztaugliche als auch administrativ umsetzbare Umsetzungsweise verbindlich definieren.
2.3.1 Verhältnis Jahres- / Legislaturprogramm
Aufgrund der in den Subkommissionen durchgeführten Prüfungen steht das Jahresprogramm 2002 in einer angemessenen Relation zum Legislaturprogramm 99/03. Dessen Umsetzung wird mit dem Jahresprogramm weiter vorangetrieben.
2.3.2 Logik der Massnahmen im Gesamtrahmen
Die Massnahmen werden von den Subkommissionen gesamthaft als sachlich logisch beurteilt. Es werden die erforderlichen zeitgebundenen Prozesse eingeleitet bzw. kontinuierlich weitergeführt.
2.3.3 Einbezug neuer Aspekte
Das Jahresprogramm datiert vom 25. September 2001. Die prägenden Ereignisse der jüngsten Zeit haben darin noch keinen adäquaten Niederschlag gefunden. Die Finanzkommission geht indes davon aus, dass auf verschiedenen politischen
Handlungsfeldern (extern und intern) im Sinne präventiven und nachhaltigen Handelns zusätzliche Aktivitäten angezeigt sind, teilweise auch schon initialisiert wurden. Im Sinne des rollenden Planungsprozesses wird davon ausgegangen, dass die Regierung zweckmässige Aktivitäten planmässig vorantreibt.
Mit einer diesbezüglichen Erklärung anlässlich der Plenumsberatung sollte die entsprechende "Lücke" im Jahresprogramm geschlossen werden.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, das Jahresprogramm 2002 des Regierungsrates zur Kenntnis zu nehmen.
Reigoldswil, 4. Dezember 2001
Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann
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