2001-245


1. Neue Barwerte ab 1. Januar 2002

Die versicherungstechnische Bilanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse basiert seit jeher auf den durch die Eidgenössische Versicherungskasse (EVK) berechneten technischen Grundlagen. Die Grundlagen werden seit 1950 in Abständen von zehn Jahren unter Berücksichtigung des Risikoverlaufs des Mitglieder- und Rentnerbestandes der EVK neu berechnet. Die im Dezember 2000 veröffentlichen Grundlagen EVK 2000 umfassen einen Beobachtungszeitraum von 1993 bis 1998.


Die Basellandschaftliche Pensionskasse hat die neuen technischen Grundlagen EVK 2000 bereits für die versicherungstechnische Bilanz per 31. Dezember 2000 angewandt. Nachzuholen ist nun noch die entsprechende Anpassung der Barwerte gemäss Tabellen A und B im Anhang zu den Statuten vom 20. Oktober 1994 [SGS 834.2].


Die Barwerte mussten wegen der weiterhin zunehmenden Lebenserwartung verstärkt werden, d.h. die notwendigen Einkaufssummen bei Eintritt in die BLPK nach dem 1. Januar 2002 erhöhen sich leicht. Dementsprechend erhöhen sich auch die Barwerte der Austrittsleistungen.




2. Verschiebung resp. Verlängerung der Amtsperiode des Verwaltungsrates um zwei Jahre


Gemäss § 30 Absatz 2 der BLPK-Statuten vom 20. Oktober 1994 beträgt die Amtsdauer für die Abgeordneten und die Mitglieder des Verwaltungsrates vier Jahre. Die laufende Amtsperiode endet am 31. März 2002.


Im Rahmen der laufenden Statutenrevision wurde festgestellt, dass das gleichzeitige Ende der Amtsperioden des Verwaltungsrates und der Abgeordneten zu Konflikten im Ablauf des Wahlprozederes führt. Die zuständige Kommission für die Statutenrevision hat sich deshalb überlegt, dass durch Verschiebung einer dieser Amtsperioden die Probleme gelöst werden könnten.


Als einfachste und rasch durchführbare Variante empfiehlt sich eine einmalige Verlängerung der Amtsperiode des Verwaltungsrates um zwei Jahre bis 31. März 2004. Damit wäre nicht nur die Überschneidung der beiden Wahlprozedere gelöst, sondern die für die Wahl der Verwaltungsräte zuständigen Abgeordneten wären mindestens seit zwei Jahren im Amt und hätten somit doch bereits einen vertieften Einblick in die Tätigkeiten der Pensionskasse.


Der Verwaltungsrat der BLPK hat anlässlich der Sitzung vom 12. September 2001 dem Antrag auf Verlängerung der Amtsperiode des Verwaltungsrates um zwei Jahre bis 31. März 2004 einstimmig entsprochen.




3. Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Revision der Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse gemäss beiliegendem Beschlussesentwurf gutzuheissen.



Liestal,
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
der Präsident:
der Landschreiber:



Landratsbeschluss (Entwurf)
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