2001-256
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Roland Laube: Steuerliche Benachteiligung der Mieter/innen ohne Ende
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Autor/in:
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Roland Laube, SP
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Eingereicht am:
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25. Oktober 2001
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Nr.:
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2001-256
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Der Regierungsrat musste in seinem Gegenvorschlag zur Mieterinitiative zugeben, dass die Mieter/innen gegenüber den Hauseigentümer/innen steuerlich eindeutig benachteiligt werden. Es besteht diesbezüglich also ein unzweifelhaft rechtswidriger Zustand.
Gestern konnte der Basler Zeitung entnommen werden, dass der Gegenvorschlag zur Mieterinitiative vom Finanzdirektor nun zurückgezogen worden sei. Es sei vorgesehen, neben der Erhöhung des Mietkostenabzuges auch eine Erhöhung der Eigenmietwerte vorzunehmen, um die Vorlage ertragsneutral auszugestalten. Dies ist meines Erachtens grundsätzlich richtig, da die Ungleichbehandlung von Mieter/innen und Hauseigentümer/innen mit dem ursprünglichen Gegenvorschlag sowieso nicht behoben, sondern nur leicht gemildert worden wäre.
Eine klare und erst noch seit langem bekannte Rechtswidrigkeit ist meines Erachtens so rasch wie möglich zu beheben. Im konkreten Fall heisst dies, dass am 1.1.2002 eine verfassungsmässig saubere Lösung rechtskräftig sein muss. Angesichts der noch kurzen Zeit bis zum 1.1.2002 ist allerdings kaum damit zu rechnen, dass ein neuer Gegenvorschlag (mit Eigenmietwerterhöhung) rechtzeitig unterbreitet werden kann.
Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen (und zwar vor dem 1.1.2002):
1. Wann wird Regierungsrat den neuen Gegenvorschlag vorlegen und auf welchen Zeitpunkt ist die Inkraftsetzung der daraus resultierenden Änderungen von Rechtsgrundlagen vorgesehen?
2. Falls die Inkraftsetzung nach dem 1.1.2002 erfolgen soll: Wird es ab dem 1.1.2002 bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung eine einfache Übergangslösung geben, die den rechtswidrigen Zustand behebt (oder zumindest mildert)?
3. Falls keine Übergangslösung vorgesehen ist: Mit wie hohen Steuerausfällen für die Jahre 2002 und folgende rechnet der Regierungsrat, falls von Mieterseite Beschwerden (mit besten Aussichten auf Erfolg) gegen diesen rechtswidrigen Zustand erhoben werden?
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