2001-256 (1)


Roland Laube reichte eine Interpellation zum Thema "steuerliche Benachteiligung der Mieter/innen ohne Ende" ein. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:

"Der Regierungsrat musste in seinem Gegenvorschlag zur Mieterinitiative zugeben, dass die Mieter/innen gegenüber den Hauseigentümer/innen steuerlich eindeutig benachteiligt werden. Es besteht diesbezüglich also ein unzweifelhaft rechtswidriger Zustand.


Gestern konnte der Basler Zeitung entnommen werden, dass der Gegenvorschlag zur Mieterinitiative vom Finanzdirektor nun zurückgezogen worden sei. Es sei vorgesehen, neben der Erhöhung des Mietkostenabzuges auch eine Erhöhung der Eigenmietwerte vorzunehmen, um die Vorlage ertragsneutral auszugestalten. Dies ist meines Erachtens grundsätzlich richtig, da die Ungleichbehandlung von Mieter/innen und Hauseigentümer/innen mit dem ursprünglichen Gegenvorschlag sowieso nicht behoben, sondern nur leicht gemildert worden wäre.


Eine klare und erst noch seit langem bekannte Rechtswidrigkeit ist meines Erachtens so rasch wie möglich zu beheben. Im konkreten Fall heisst dies, dass am 1.1.2002 eine verfassungsmässig saubere Lösung rechtskräftig sein muss. Angesichts der noch kurzen Zeit bis zum 1.1.2002 ist allerdings kaum damit zu rechnen, dass ein neuer Gegenvorschlag (mit Eigenmietwerterhöhung) rechtzeitig unterbreitet werden kann.


Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen (und zwar vor dem 1.1. 2002):



Antwort des Regierungsrates

zu Frage 1:
Wann wird der Regierungsrat den neuen Gegenvorschlag vorlegen und auf welchen Zeitpunkt ist die Inkraftsetzung der daraus resultierenden Änderungen von Rechtsgrundlagen vorgesehen?


Antwort:
Die Finanz- und Kirchendirektion hat im Rahmen der Steuergesetzrevision 2002 einen neuen Gegenvorschlag ausgearbeitet und wurde mit Beschluss des Regierungsrats Nr. 1844 vom 19. November 2001 ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die in diesem Zusammenhang interessierenden Bestimmungen beinhalten eine Erhöhung des Mietkostenabzugs auf Fr. 1'250.- mit gleichzeitiger Erhöhung der Eigenmietwerte um 12 %. Damit soll insgesamt das Verhältnis zwischen der steuerlichen Behandlung von Mietern und Wohneigentümern vorläufig wieder besser ausgeglichen werden.
Diese Gesetzesrevision kann dem Landrat allerdings nicht mehr im Jahr 2001 vorgelegt werden. Die Terminplanung sieht vor, dass die revidierten Bestimmungen per 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt werden und daher erstmals für das Steuerjahr 2003 gelten.


zu Frage 2:
Falls die Inkraftsetzung nach dem 1.1.2002 erfolgen soll:
Wird es ab dem 1.1.2002 bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung eine einfache Übergangslösung geben, die den rechtswidrigen Zustand behebt (oder zumindest mildert)?


Antwort:
Der erste Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Gerechte Steuern für Mieterinnen und Mieter" sah eine Erhöhung des Mietkostenabzugs von Fr. 1'000.- auf Fr. 1'500.- vor. Ende März 2001 wurde das diesbezügliche Vernehmlassungsverfahren eingeleitet, und die neue Gesetzesbestimmung hätte per 1. Januar 2002 in Kraft treten sollen; der Mietkostenabzug von Fr. 1'500.- hätte dann ab Steuerjahr 2002 geltend gemacht werden können.
Das durchgeführte Vernehmlassungsverfahren hat aber gezeigt, dass die Erhöhung des Mietkostenabzugs von keiner klaren Mehrheit unterstützt wird. Unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses hat die Finanz- und Kirchendirektion die oben erwähnte, neue Vorlage geschaffen und in die Vernehmlassung gegeben. Weder diese noch andere Vorlagen sehen eine Übergangslösung vor, die das Verhältnis zwischen der steuerlichen Behandlung von Mietern und Wohneigentümern bereits ab 1. Januar 2002 verbessern würden.


zu Frage 3:
Falls keine Übergangslösung vorgesehen ist:
Mit wie hohen Steuerausfällen für die Jahre 2002 und folgende rechnet der Regierungsrat, falls von Mieterseite Beschwerden gegen diesen rechtswidrigen Zustand erhoben werden?


Antwort:
Da der Wille, das Ungleichgewicht zwischen Eigentümern und Mietern möglichst rasch zu beseitigen, mit der neuen Vernehmlassungsvorlage bestätigt wird, sollten Beschwerden vermieden werden können. Falls sie trotzdem Erfolg hätten, können die möglichen Steuerausfälle mit den nachfolgenden Zahlen abgeschätzt werden:


Liestal, 4. Dezember 2001


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin



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