2001-257
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Anton Fritschi: Kantonsspital Liestal, Bauunterbruch mit Folgen?
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Autor/in:
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Anton Fritschi, FDP-Fraktion
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Eingereicht am:
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25. Oktober 2001
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Nr.:
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2001-257
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Am 1. Juni 2001 wurde dann dem Landrat die Vorlage für einen Zusatzkredit im Betrag von 13, 9 MCHF und ein Verpflichtungskredit im Betrag von 3,8 MCHF vorgelegt. In der Landratssitzung vom 8. November 2001 ist die zu behandelnde Sachvorlage 2001/151 traktandiert.
Innerhalb von zwei Monate nach dem Landratsentscheid ist das Finanzreferendum möglich, sodass frühestens ab Januar 2002 mit der letzten Bauetappe begonnen werden kann.
Die gesamte Zeitspanne (Bauunterbruch) seit Abschluss der Bauarbeiten der 1. Phase des Bettenhaus 1 (Mitte Dezember 2000), bis zum frühesten Baubeginn der 2. Phase des Bettenhaus 1, Kopfbau West, dauert, voraussichtlich mindestens 10 Monate.
Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
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1.
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Wer hat veranlasst, dass bereits im Frühjahr 2001, also 10 Monate vor dem frühesten Baubeginn, schätzungsweise gegen 100 «betriebsfähige» Betten, davon einige Privatbetten, im Kopfbau West ausser Betrieb genommen und vorzeitig mit den Demontage- und Abbrucharbeiten begonnen wurde?
- In welchem Umfang erfolgten die Demontage- und Abbrucharbeiten? - Was sind die Gründe für die vorzeitige Ausserbetriebnahme von ca. 100 Betten? |
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2.
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Verunmöglichen die vorzeitig vorgenommenen Demontage- und Abbrucharbeiten eine allfällige Sparrunde des Landrates, nämlich den Westtrakt nur sanft zu renovieren anstelle vollständig umzubauen?
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3.
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Könnte längerfristig generell auf diese Betten verzichtet werden? Gemäss Artikel in der BAZ vom 3. Oktober 2001 «mehr Patienten - aber weniger Pflegetage» haben die Pflegetage in den Spitälern Basel-Stadt und Basel-Land bereits im Jahre 2000 um 1.4 Prozent abgenommen.
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4.
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Haben die Bauverantwortlichen die Leitung des Kantonsspital Liestal vorgängig über die Folgen der verfrüht eingeleiteten Demontage- und Abbrucharbeiten entsprechend informiert und in welcher Form die Zustimmung erhalten?
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5.
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Wer ist für den zu erwartenden, zusätzlichen Betriebsverlust der Jahre 2001/2002 des Kantonsspital Liestal durch die vorzeitig getätigten Demontage- und Abbrucharbeiten und damit der Ausserbetriebnahme von ca. 100 Betten während minimal 10 Monaten verantwortlich?
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Waren sich die Verantwortlichen (BUD / Spital) durch die verfrüht eingeleiteten baulichen Massnahmen dieser zusätzlichen Kostenfolge bewusst und warum wird, in Ergänzung zum Zusatzkredit, auf die effektiven Gesamtkosten bzw. Betriebsausfälle in der Landratsvorlage nicht eingegangen?
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6.
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Beträgt der zu erwartende Betriebsverlust (2001/2002) durch die verfrühte StillIegung von rund 100 Betten, davon 6 Privatbetten, 1 oder 3 , oder 5 Mio., oder mehr? (Die bisher getätigten Investitionen und der Personalbedarf sind auf einen Betrieb mit über 400 Betten ausgerichtet).
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