2001-258
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation der CVP/EVP-Fraktion: Sicherheit im Baselbiet
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Autor/in:
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CVP/EVP Fraktion
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Eingereicht am:
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25. Oktober 2001
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Nr.:
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2001-258
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Schwerwiegende Ereignisse im letzten Monat und verantwortungslose Trittbrettfahrer in den letzten Tagen haben eine neu zu beurteilende Sicherheitslage geschaffen. Konkrete Fragen zur Gefährdung von Bevölkerung und Behörden stellen sich auf der einen Seite. Andererseits dürfen wir nicht übertrieben reagieren - nicht durch Angst und Panik das terroristische Ziel erst herbeiführen - und uns nicht unnötig einschränken lassen.
Damit das vorhandene Vertrauen der Baselbieterinnen und Baselbieter in die Behörden weiter gestärkt werden kann, die noch offenen Fragen beantwortet werden und nicht zusätzliche, wirre Angst um sich greifen vermag, bitte ich den Regierungsrat, nachfolgende Fragen in der heutigen Landratssitzung zu beantworten:
Fragen im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA
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1.
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Was für eine Lagebeurteilung hat die Regierung am 11. September vorgenommen und inwiefern hat sich diese bis heute verändert?
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2.
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Wurden auf Grund dieser Beurteilung spezielle Massnahmen für das Baselbiet getroffen?
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3.
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Wurden Sicherheitsvorkehrungen auf dem Euroairport auch mit den Baselbieter Behörden koordiniert?
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4.
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Sind die Baselbieter Ereignisdienste auf mögliche verbrecherische Einsätze von Krankheitserregern bez. Ausrüstung, Ausbildung und Präventivmassnahmen vorbereitet?
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5.
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Sind im Baselbiet schon verdächtige Vorgänge resp. Briefpostsendungen gemeldet worden und falls ja, waren diese Meldungen und die damit verbundenen Einsätze auch gerechtfertigt?
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6.
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Könnte nicht durch eine gezielte Information über das Wesen von Milzbrand (Herkunft, Vorhandensein in jedem Stall etc.) resp. über Erfahrungen von vergangenen Infektionen (Fa. Arova in Schaffhausen im Jahre 1981) das Wissen bez. solcher Krankheitserreger verbessert und damit unnötige Angst und Panik vermieden werden?
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Fragen im Zusammenhang mit dem Attentat von Zug
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1.
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Was für eine Lagebeurteilung hat die Regierung nach der Tat von Zug vorgenommen und inwiefern hat sich diese bis heute verändert?
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2.
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Beabsichtigt der Regierungsrat auf Grund der Tat eines einzelnen Amokläufers das Sicherheitsdispositiv für das Regierungsgebäude zu ändern?
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3.
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Falls Frage 2 bejaht wurde, was für Veränderungen sind ergriffen worden und welche anderen kantonalen Institutionen sind ebenfalls dadurch betroffen?
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4.
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Wie entscheidet der Regierungsrat bei notwendigen Abwägungen zwischen Einschränkung der offenen, direkten Demokratie und Fragen der Sicherheit?
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