2001-261
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Verfahrenspostulat von Paul Schär: Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats): Änderung des Einreichungstermins von Budgetanträgen
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Autor/in:
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Paul Schär, FDP (Abt, Aebi, Ammann, Bachmann, Bächtold, Baumann, Bognar, Brassel, Brodbeck, Bucher, Engel, Frey, Fritschi, Fuchs, Gerber, Grollimund, Haas, Halder, Holinger, Jermann H., Jermann W., Joset, Jourdan, Klein, Kohlermann, Liechti, Mangold, Mattmüller, Nussbaumer, Portmann, Ribi, Rohrbach, Rudin Ch., Rudin K., Rytz, Schäfli, Schäublin, Schmied, Schneeberger, Schneider, Schuler, Steiner, Stöcklin, Tanner, Tobler, Wegmüller, Wüthrich, Zimmermann A., Zoller
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Eingereicht am:
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25. Oktober 2001
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Nr.:
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2001-261
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1.1.
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Im obenerwähnten Dekret ist der Termin in bezug auf die Einreichung von Budgetanträgen gesetzlich verankert:
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§ 79 Budgetanträge
Absatz 2 Sie sind spätestens an der drittletzten ordentlichen Landratssitzung vor der Beratung des Voranschlages einzureichen. |
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1.2.
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Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlagen hat die Ratskonferenz den Eingabetermin von Budgetanträgen auf den 25.10.01 festgesetzt.
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Anmerkung:
Der Antrag meinerseits, den Termin auf den 8.11.01 zu verschieben, um eine seriöse fraktionsinterne Diskussion zu ermöglichen, wurde aufgrund von Paragraph 79 abgelehnt. |
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1.3.
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In Absprache mit allen Fraktionspräsidenten, dem Landschreiber und dem Landratspräsidenten konnte der inzwischen allseits bekannte Kompromiss* gefunden werden:
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25. 10. 01 Termin Einreichung Budgetanträge EinzelmitgliederInnen
08. 11. 01 Termin Einreichung Budgetanträge Fraktionen |
* Dies unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Ratskonferenz vom 25.10.01
2. Problemstellung
Der Voranschlag des Regierungsrates wird in der Regel bis Ende September an alle Landrätinnen und Landräte verschickt. Die erste Landratssitzung findet nach den Herbstferien im Oktober statt. Da die Fraktionen mehrheitlich unmittelbar vor der Landratssitzung tagen, ist eine Koppelung Beratung des Voranschlages und ein allfälliges Verfassen von Budgetanträgen mit anschliessender Einreichung derselben, aus zeitlichen Gründen nicht möglich!
3. Schlussfolgerung
Die gesetzlichen Grundlagen verunmöglichen eine seriöse Budgetberatung durch die Fraktionen.
4. Antrag
Das Büro wird beauftragt, dem Landrat eine Vorlage mit folgender Änderung von § 79 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landrates zu unterbreiten:
" 2 Sie sind spätestens an der zweiten ordentlichen Oktober-Landratssitzung einzureichen. Sofern nur eine ordentliche Oktober-Landratssitzung stattfindet, sind sie spätestens an der ersten November-Landratssitzung einzureichen."
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