2002-141
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Simone Abt: Frage der Vereinbarkeit der Funktion eines/r persönlichen Berater/in eines Regierungsratsmitglieds mit einem Landratsmandat
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Autor/in:
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Simone Abt, SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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6. Juni 2002
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Nr.:
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2002-141
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Wie aus den Medien bekannt wurde, beabsichtigt Regierungsrat Erich Straumann Landrat Patrick Schäfli als persönlichen Berater zu engagieren (zu 70% ab sofort, zu 100% ab ersten September 2002). Herr Schäfli hat vor, in der Übergangszeit bei der Wirtschaftskammer weiterzuarbeiten, sein Landratsmandat beizubehalten und sich auch für eine Wiederwahl zur Verfügung stellen.
Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
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1.
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Fällt die Frage nach der Vereinbarkeit der diversen Ämter und Funktionen von Landrat Schäfli unter den § 2 des (noch) geltenden Gewaltentrennungsgesetzes und somit in die Entscheidungskompetenz des Landrates?
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2.
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Entspricht eine solche Kumulation von Funktionen dem Zweck des derzeitigen oder des revidierten (am 1.7.2003 in Kraft tretenden) Gewaltentrennungsgesetzes?
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3.
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Sollte Landrat Schäfli aufgrund von Art. 41 Abs. 2 Bst. b des Personalgesetzes ab sofort von einer weiteren Tätigkeit bei der Wirtschaftskammer absehen, selbst wenn diese nur für eine Dauer von wenigen Monaten vorgesehen ist?
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4.
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Wie beurteilt der Regierungsrat die Problematik von Interessen- und Loyalitätskonflikten zwischen Wirtschaftskammer einerseits und Volkswirtschaftsdirektion andererseits?
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5.
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Ist es angesichts der Unvereinbarkeit mit zahlreichen, zum Teil vergleichbaren Funktionen in der kantonalen Verwaltung vertretbar, dass Herr Schäfli sein Landratsmandat beibehalten will?
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6.
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Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass ein persönlicher Berater eines Regierungsrates die mit dem Landratsmandat verbundene Oberaufsichtsfunktion gegenüber dem Regierungsrat wahrnehmen kann?
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