Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf)
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Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf) |
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| Bericht Nr: | 2002-113 | |
| vom: | 16. April 2003 | |
| Titel des Berichts: | Bericht der Finanzkommission beinhaltend den Mitbericht der Bau- und Planungskommission betreffend Vorlage an den Landrat zur Übernahme der Sekundarschulbauten | |
| Bemerkungen: | Verlauf dieses Geschäfts |
Resolution zur Vorlage "Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton" des VBLG
Die Baselbieter Sekundarschul- und Realschul-Standortgemeinden stellen mit Befremden fest, dass der Regierungsrat die Vorlage "Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton" (Nr.- 2002-113) dem Landrat überwiesen hat, ohne die von der Verfassung (§ 49 Abs. 3) vorgeschriebene Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden durchzuführen. Die Gemeinden akzeptieren nicht, dass das Bildungsgesetz schon vor Inkrafttreten in für die Gemeinden wichtigsten Fragen geändert wird, ohne dass ihnen auch nur eine Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt wurde.
In einer einstimmig gefassten Resolution fordern die Schulstandort-Gemeinden deshalb:
| 1. | Die Rücknahme der Vorlage "Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton" (LR-Vorlage 2002/113), weil die in der Verfassung garantierte rechtzeitige Anhörung der betroffenen Gemeinden nicht durchgeführt wurde. Auf der Basis, einer noch zu erstellenden detaillierten Bestandesaufnahme und im Sinne der im Bildungsgesetz postulierten Flexibilität soll die gesamte Problematik der Schulbauten-Übernahme neu in einer, Vorlage behandelt werden. | |
| 2. | Eine Übergangslösung für die Zeit ab Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes bis zur Umsetzung der noch zu erarbeitenden neuen Lösungen: | |
| a. | für Sekundarschulhäuser auf der bisherigen Basis mit Anpassung der Unterhalts- und Betriebskosten (min. Fr. 80.-/m 2 ), | |
| b. | für vom Kanton beanspruchte Realschulräumlichkeiten zusätzlich zu den erhöhten Unterhalts- und Betriebskosten eine angepasste marktübliche Miete, | |
| c. | für Sonderfälle eine den Gegebenheiten angemessene, schnelle und flexible Hilfestellung - sei es bei vom Kanton geforderten neuen langfristigen Investitionen, sei es für Provisorien oder sei es in Härtefällen bei nicht mehr benötigtem Schulraum. | |
| 3. | Die rasche Einsetzung einer paritätischen Arbeitsgruppe von Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und der Gemeinden zur Erarbeitung von Lösungen im Sinne von Rahmenbedingungen, aufgrund derer mit jeder Gemeinde individuell und einvernehmlich die jeweils geeignete Regelung getroffen werden kann. | |
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