2002-74
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Postulat von FDP Fraktion: Stopp der Kostenexplosion VI - Hoher Standard für Bauten und Anlagen
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Autor/in:
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FDP Fraktion
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Eingereicht am:
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14. März 2002
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Nr.:
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2002-074
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Budget 02 sowie der Finanzplan 03-05 verdeutlichen die prekären finanziellen Aussichten des Kantons. Gemäss Finanzplan resultiert ab 2004/05 sogar eine negative Selbstfinanzierung (der laufende Aufwand kann durch den Ertrag der laufenden Rechnung nicht mehr gedeckt werden)! Die FDP ist mit Tatkraft willens, mit kurz- und mittelfristigen Massnahmen, die Kostenexplosion im Finanzhaushalt zu stoppen! Eine mittelfristige Massnahme dazu ist die Überprüfung des Standards für Bauten und Anlagen.
Der Kanton Basel-Landschaft weist einen hohen Ausführungsstandard bei seinen Bauten und Anlagen aus. Die Funktionalität und die Qualität müssen gewährleistet sein - Wünsche und Verwirklichungen von Planern und Nutzern müssen aber nicht in jedem Fall zwingend umgesetzt werden.
Um nur einige Beispiele zu nennen:
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Strassen- und Randabschlüsse ausserhalb des Siedlungsgebiets können einfacher und darum auch kostengünstiger gestaltet, teilweise sogar weggelassen werden.
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Radwege, die nur durch eine Markierungslinie von der Strasse getrennt sind, sind kostengünstiger und für den Radfahrer nicht gefährlicher. Weiter kommt dazu, dass der Unterhalt einer Radwegbrücke, wie sie in Sissach gebaut wurde, für die Zukunft unverhältnismässig hohe Kosten mit sich bringen wird.
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Es kommt immer wieder vor, dass bei grösseren Bauten ein Nachtragskredit erforderlich ist, was nicht grundsätzlich als unzulässig zu betrachten ist. Erstrebenswert ist aber nach unserer Meinung, dass Planungs- und Baukredite eingehalten werden müssen-, das bedeutet, dass Überschreitungen bei anderen Positionen eingespart werden müssen. Missverhältnisse zwischen Planung und Ausführung - wie wir es kürzlich beim Kantonsspital Liestal erleben mussten -, indem neben Nachtragskrediten auch immer noch Zusatzkredite eingeholt werden, dürfen aber nach unserer Meinung nicht Schule machen.
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Der Regierungsrat wird aufgefordert aufzuzeigen, wie der Ausbaustandard für Bauten und Anlagen nach dem Gesichtspunkt der Funktionalität und nicht nach demjenigen von Wunsch- und Luxusvorstellungen zu realisieren ist.
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