2002-89 (1)
Bericht Nr. 2002/089 an den Landrat |
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Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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13. Juni 2002
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zur Vorlage Nr.:
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2002/089
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Titel des Berichts:
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Staatsrechnung 2001
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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Motion (folgt)
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1. Einleitung
Mit Vorlage 2002/089 vom 26. März 2002 unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat gestützt auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen die Staatsrechnung 2001 zur Genehmigung.
Die Finanzkommission behandelte diese Vorlage an ihren Sitzungen vom 27. März (Vororientierung), 22. Mai und 12. Juni 2002 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer, Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin, Franz Weiss, Chief Controller FKD und Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle.
2. Generelle Bemerkungen
2.1. Kennzahlen der Staatsrechnung 2001
In der
Tabelle
sind die wichtigsten Kennzahlen der Staatsrechnung 2001 im Vergleich zu den Vorjahren und zum Budget dargestellt.
Einzelheiten gehen aus dem ausführlichen Mehrjahresvergleich in
Beilage D
hervor.
2.2. Vergleich mit dem Budget
In den Budgetrichtlinien 2001 wurden seitens der Regierung die folgenden wesentlichen Eckdaten vorgesehen:
- Mindestens ausgeglichene Rechnung
- Nettoinvestitionen von CHF 150 Mio
- Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 85%
(1)
Der Voranschlag der Regierung wies noch einen Finanzierungssaldo von CHF -10.9 Mio auf, welcher nach der Behandlung im Landrat auf -CHF 32.4 Mio erhöht werden musste. Daraus resultierte ein Selbstfinanzierungsgrad von 79% (Regierungsvorlage 93%).
Tatsächlich verfehlt das Ergebnis der laufenden Rechnung das Budget nun um ca. CHF 42 Mio (Vorjahr ca. +CHF 29 Mio gegenüber dem Voranschlag), was wiederum entsprechende Auswirkungen auf den Selbstfinanzierungsgrad hat. Mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 59% wird die Zielvorgabe krass verfehlt und das mit dem Legislaturprogramm gesetzte Ziel kompromittiert.
Hauptsächlich haben die folgenden Aufwands- und Ertragspositionen zu diesem Ergebnis beigetragen (+ = Verbesserung / - = Verschlechterung gegenüber Budget):
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Ertrag
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CHF Mio
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Steuern
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+ 6
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Vermögenserträge
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+ 11
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Entgelte
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+ 9
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Lfde. Beiträge, Entnahmen, Rückerstattungen
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- 18
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Aufwand
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Personalaufwand
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- 7
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Sachaufwand
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- 6
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Abschreibungen
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- 8
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Lfde. Beiträge, Einlagen, Entschädigungen
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- 32
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Übrige Abweichungen (Saldo)
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+ 3
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Verschlechterung gegenüber Budget
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- 42
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Bei den Aufwandpositionen sind als Sonderfaktoren insbesondere die gebundenen Ausgaben aufgrund von Entscheiden der Bundespolitik und interkantonalen Vereinbarungen anzuführen. Der Saldo der Laufenden Rechnung wird dadurch um -CHF 23 Mio zusätzlich belastet. Als markanteste Abweichungen vom Budget seien genannt:
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Bundesrecht
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CHF Mio
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Prämienverbilligung gemäss KVG
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- 4.5
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Beiträge an AHV
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- 2.0
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Interkantonale Verträge
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Beitrag an BS für Universität
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- 11.8
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Beiträge für UKBB (inkl. Rückstellungen)
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- 3.1
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Weitere
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- 1.6
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Total
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- 23.0
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2.3. Vergleich mit dem Vorjahr
Beim Vergleich mit dem Vorjahr weist die laufende Rechnung 2001 eine Verschlechterung um CHF 53 Mio (Vorjahr CHF 23 Mio) auf.
Hauptsächlich haben die folgenden Aufwands- und Ertragspositionen zu diesem Ergebnis beigetragen (+ = Verbesserung / - = Verschlechterung gegenüber Budget):
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Ertrag
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CHF Mio
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Steuern
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- 59
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Vermögenserträge
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+ 6
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Entgelte
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+ 11
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Lfde. Beiträge, Entnahmen, Rückerstattungen
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- 24
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Aufwand
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Personalaufwand
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- 42
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Sachaufwand
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- 7
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Passivzinsen
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+ 10
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Lfde. Beiträge, Einlagen, Entschädigungen
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+ 49
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Übrige Veränderungen (Saldo)
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+ 3
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Verschlechterung gegenüber Vorjahr
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- 53
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Eine "Kompensation" der insgesamt unter dem Soll liegenden Steuererträge resultiert aus den Steuern von Abfindungen und Liquidationen (+CHF 30.7 Mio über Budget bzw. +CHF 22.4 Mio über Vorjahr) sowie von ausserordentlichen Abwicklungen von Erbschafts- und Schenkungssteuerfällen (+CHF 10 Mio über Budget, allerdings -CHF 12 Mio unter Vorjahr).
Insgesamt liegt der Gesamtertrag aus Steuern um +CHF 6.3 über dem Budget aber -CHF 59.1 hinter dem Vorjahr.
2.4. Entwicklung der Selbstfinanzierung
Eine wichtige Ziel- und Beurteilungsgrösse stellt der Selbstfinanzierungsgrad dar. Dieser sagt aus, welcher Anteil der getätigten Nettoinvestitionen mit eigenen Mitteln finanziert werden kann.
Als Vergleich aus dem Saldo der Laufenden Rechnung und den Abschreibungen mit den Netto-Investitionen stellt der Grad der Selbstfinanzierung die Schlüsselgrösse zur Beurteilung eines öffentlichen Haushalts dar. Bei einer Selbstfinanzierung <100% (sog. negativer Finanzierungssaldo) können keine Schulden abgebaut werden, ein Selbstfinanzierungsgrad <70% führt tendenziell zu einer signifikanten Zunahme der Verschuldung.
Die Selbstfinanzierung im Jahre 2001 liegt um CHF 40 Mio unter dem budgetierten und um CHF 56 Mio unter dem Vorjahresbetrag. Trotz des gegenüber dem Voranschlag um CHF 18 Mio und gegenüber dem Vorjahr um CHF 13 Mio tieferen Investitionsvolumens ist damit im Ergebnis der Selbstfinanzierungsgrad 33.3%-Punkte tiefer als im Vorjahr (91.9%) und erreicht gerade 58.6%.
Für die Jahre 1995 bis 1999 ist die Finanzkommission noch von einem anzustrebenden Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 75 % ausgegangen. Mit dieser in der Folge in den Staatsrechnungen eingehaltenen Zielgrösse sollte die Neuverschuldung in der letzten Legislaturperiode auf ein erträgliches Mass begrenzt werden.
Für die laufende Legislaturperiode 1999 - 2003 ist im Regierungsprogramm ein Selbstfinanzierungsgrad von 100% angestrebt (Finanzplan, S. 37). Damit will - bzw. wollte - sich der Landrat mit der Regierung für gesunde öffentliche Finanzen einsetzen. Zu diesem Zweck sollten die Saldi der laufenden Rechnung über Konjunkturzyklen ausgeglichen sein und in den Rezessionsjahren realisierte Defizite bei guter Konjunktur wieder reduziert werden. Die für die Selbstfinanzierung gesetzte Zielgrösse wird im Berichtsjahr unterschritten.
Wenn anlässlich der Berichterstattung zur Staatsrechnung 2000 darauf hingewiesen werden musste, dass diese Zielgrösse sich inskünftig nur unter dem zweifachen Vorbehalt erreichen lasse, dass
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alle zuständigen Organe den Staatshaushalt diszipliniert führen und im Rahmen des Möglichen sowohl auf Ausgabenerhöhungen als auch auf Ertragsreduktionen Verzicht leisten und es
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insbesondere darum gehen müsse, strukturelle Defizite zu vermeiden und eine nachhaltige Verschuldungsquote zu erzielen,
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2.5. Verschuldung
Die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten stiegen im Berichtsjahr um CHF 35 Mio auf CHF 734 Mio zurückgeführt (Vorjahr CHF 699 Mio).
Wie bereits im Bericht 2001/085 zur Staatsrechnung 2000 erwähnt, ist dieser Betrag zu relativieren, führen doch verschiedene Gründe dazu, dass die ausgewiesenen Verbindlichkeiten bei einer konsequenten Anwendung von Bilanzierungs- und Rechnungslegungsgrundsätzen, die einen konsolidierten Abschluss ermöglichen, einer Korrektur bedürften. Auch sind in für die Bedürfnisse der wirkungsorientierten Verwaltungsführung Verbesserungen am bestehenden System angezeigt.
Die Finanz- und Kirchendirektion teilt die Auffassung, dass die Erarbeitung von konsequenten Bilanzierungs- und Rechnungslegungsgrundsätzen in Anlehnung an das harmonisierte Rechnungsmodell und Finanzhaushaltsgesetz zur korrekten Erfassung der Kantonsverschuldung unumgänglich ist. Diesem Manko muss - nicht zuletzt angesichts der aktuellen Finanzsituation - nun mit entsprechender Priorität Abhilfe geschaffen werden.
Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 12. Juni 2002 den Auftrag erteilt, dass ab Vorlage der Jahresrechnung 2002 aussagekräftige Ausweise der Nettoschuld vorliegen und mit geeigneten Kennzahlenanalysen der Zustand des Staatshaushalts überwacht und zu dessen prospektiven Steuerung beigetragen wird.
3. Kommissionsberatung
3.1. Finanzpolitische Würdigung
3.1.1 Die Staatsrechnung 2001 schliesst im Ergebnis erheblich negativ ab. Mit einem Finanzierungssaldo von -CHF 55 Mio in der Laufenden Rechnung verfehlt sie die Budgetvorgaben bei einem gegenüber dem Vorjahr um ca. CHF 10 Mio tieferen Haushaltsvolumen (total ca. CHF 2.2 Mia) erheblich. Prozentual besteht zum Ziel einer ausgeglichenen Haushaltsführung eine Abweichung um ca. 2%.
3.1.2 Während im Ergebnis zur Staatsrechnung 2000 mit dem Regierungsrat ein weiterer Schritt in Richtung Konsolidierung der Baselbieter Staatsfinanzen erblickt werden konnte, muss dasjenige der Staatsrechnung 2001
zum Denken und zum Handeln
Anlass geben. Dies selbst wenn zu bemerken bleibt, dass die Handlungsfähigkeit des Kantons mittelfristig nach wie vor nicht in Frage gestellt ist.
Im Sinne einer der
Nachhaltigkeit
verpflichteten Politik, die sich nicht nur den aktuellen und tagespolitischen Herausforderungen stellen darf sondern vorausschauend die Ressourcen so einsetzen muss, dass auch den nachfolgenden Generationen der unentbehrliche finanzielle Handlungsspielraum verbleibt, muss der Staatshaushalt mit der nötigen Konsequenz
sparsam, wirtschaftlich und konjunkturgerecht sowie auf die Dauer ausgeglichen
geführt werden. Alle Aufgaben und Ausgaben sind vor der entsprechenden Beschlussfassung und in der Folge periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit hin zu prüfen (§ 129 Kantonsverfassung).
Der Regierungsrat beurteilt den Staatsrechnungsabschluss 2001 als unbefriedigend und führt dieses Prädikat nebst zahlreichen Sonderfaktoren auch auf strukturelle Faktoren zurück, ohne diese allerdings im Einzelnen näher zu bezeichnen. Es wird eine Trendumkehr festgestellt, welche ohne konkrete Gegenmassnahmen in den kommenden Jahren zu einer weiteren Anspannung der kantonalen Finanzen führen würde.
Allein mit Hinweisen auf negativ wirksame Sonderfaktoren, Abgrenzungsfehler oder konjunkturbedingte Schwankungen kann die Verschlechterung der finanziellen Lage im Kanton nicht abgetan werden. Wesentliche Ursachen bilden neben einem laufenden Ausbau des Leistungsangebotes unverständliche Trends im Gesundheitswesen. Während die politischen Zielsetzungen für die Bevölkerungen die Wahrung einer qualitativ hochstehenden und insgesamt kostengünstiger und effizienter gestalteten Gesundheitsversorgung anvisieren, weist der Verwaltungsalltag in dieser Branche der öffentlichen (Hoch-) Leistungsverwaltung ungebrochen steigende Aufwandpositionen aus. Auch verschiedene andere Dienstleistungsbereiche reagieren unter anderem mit massiven Aufstockungen des Personalbestandes auf Formen der Dezentralisierung (z.B. neues Rechnungswesen, Personalwesen, Controlling, WoV). Solche Mechanismen müssen teilweise auch auf Führungsmanki zurückgeführt werden, werden doch mit den Dezentralisierungen insbesondere die Eigenverantwortung betont sowie Effizienz und Effektivitätsgewinne angestrebt und nicht etwa das Gegenteil davon.
Wenn seitens der Finanzkommission auch einstimmig
Eintreten
auf die Staatsrechnung beschlossen wurde, so geschah dies ganz klar und unmissverständlich in der Auffassung, dass das oben erwähnte Verfassungsgebot nun mit der nötigen Konsequenz und auf allen beteiligten Stufen beachtet wird. Auch das Parlament ist in vorderster Front in diese Verantwortung miteinbezogen und wird sich inskünftig neben der gesetzgeberischen Bewirtschaftung der Ertragsseite (vgl. zuletzt die Steuergesetzrevision 2002) noch vermehrt mit den finanziellen Auswirkungen seiner Beschlüsse auf die laufende Rechnung und die Investitionsrechnung zu beschäftigen haben. Zu diesem Zweck wird die Finanzkommission in einer Motion (s. unten 3.3.4.4) dem Landrat eine Anregung betreffend die parlamentarische Behandlung finanzwirksamer Vorlagen unterbreiten. Zudem wird der Regierungsrat beauftragt, konsequent und prospektiv die sich bietenden Chancen für administrative Vereinfachungen, die Realisierung von Synergien, die Begrenzung des Personalaufwandes, Verflachung der Hierarchien und/oder die Erhöhung der Produktivität zu erkennen und zu nutzen. Solche Chancen sind insbesondere bei der Einführung neuer Arbeits- und Führungsinstrumente sowie bei natürlichen Abgängen bspw. als Folge von Pensionierungen und bei der Übertragung neuer Aufgaben zu prüfen. Dabei sind das Mass der Zentralisierungsdichte und Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Aufgabenerfüllung unter konsequentem Einbezug wirtschaftlicher Gesichtspunkte in den Vordergrund zu stellen.
3.1.3 Als kritische Hinweise wurden aus der Mitte einer einigermassen beunruhigten Finanzkommission insbesondere und zusätzlich zu den obigen Feststellungen geäussert, dass der Sachaufwand (nicht zwingend) erneut um 3% gestiegen sei und sich die Frage stelle, ob und wie hier die Führungsverantwortung wahrgenommen worden sei. Zudem muss vermehrt eine konsequente Umsetzung des zweifellos vorhandenen Rationalisierungspotentials erfolgen und in diesem Zusammenhang auch das Thema Personalverschiebungen angepackt werden. Allerdings werde als Folge der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Bemessungslücke über die vorgenommenen Abgrenzungen und die Bewertung der Steuererträge erst im Folgejahr abschliessend Klarheit herrschen. Es ist nicht auszuschliessen, dass der Rechnungsabschluss dadurch rückblickend als zu negativ dargestellt erscheinen wird.
3.1.4 Die Finanzkommission hat sich bereits im Rahmen der Budgetrichtlinien 2002 Gedanken zur Entwicklung des Finanzhaushaltes gemacht und die Regierung eingeladen, ihre aktuellen Sparbemühungen noch zu intensivieren und eine rigorose Ausgabendisziplin zu pflegen. Dabei wurde festgestellt, dass es vorausblickend nicht zuletzt darum geht, in einer Mittel- bis Langfrist-Betrachtung die künftigen Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf den Finanzhaushalt zu analysieren und daraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen. Aufgrund der aufgezeigten Finanzaussichten hat sich die Finanzkommission im Rahmen der Behandlung der Staatsrechnung 2001 im Sinne einer dynamischen Betrachtung mit den Budgetrichtlinien 2003 und den mittelfristigen Erwartungen und Handlungsoptionen der Regierung befasst.
Die daraus gewonnenen Erkenntnissen werden in einem separaten Punkt "4. Finanzentwicklung 2002ff" zusammengefasst.
3.2. Prüfungsarbeiten der Subkommissionen
3.2.1 Zwischen den beiden Kommissionssitzungen vom 27. März und 22. Mai 2002 haben die vier Subkommissionen die Staatsrechnung 2001 geprüft und schriftliche sowie mündliche Zusatzauskünfte bei den zuständigen Verwaltungseinheiten eingeholt. Auftragsgemäss erfolgte Bericht über allfällige Änderungsanträge zuhanden des Landrates, Empfehlungen an einzelne Direktionen und die Zustimmung zur Staatsrechnung in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Zusammensetzung und Zuständigkeitsgebiete der Subkommissionen der Finanzkommission gehen aus der
Beilage B
hervor.
Gestützt auf die vorgenommenen Prüfungsarbeiten beantragen alle vier Subkommissionen für ihre Zuständigkeitsbereiche zuhanden Kommission die Zustimmung zur Vorlage. Im Einzelnen sei auszugsweise auf folgende Feststellungen speziell hingewiesen:
3.2.2 Allgemeine Feststellungen
Ohne Not sind erfolgswirksame Beschlüsse des Regierungsrates, welche eine Abweichung vom Budget bewirken würden, zu unterlassen bzw. ist deren Wirksamkeit auf das Folgejahr zu verschieben. Der Budgetprozess und/oder die Budgetdisziplin sind unter Würdigung aller bereits erzielten Verbesserungen nach wie vor optimierungsbedürftig.
Die steigenden Portokosten (Paket- und Brieffluss) sind in geeigneter Weise unter Beizug des erforderlichen Sachverstandes im Logistikbereich zu analysieren und gestützt auf die erkannten Möglichkeiten zu senken.
3.2.3 Spezifische Feststellungen
Bei allen Vorbehalten, welche gegenüber Benchmark-Betrachtungen angeführt werden können, wird im Bereich der Bezirksschreibereien ein derartiger Vergleich befürwortet, um allfälliges Effizienzsteigerungs-Potential zu ergründen.
Im Zusammenhang mit vorhersehbaren uneinträglichen hoheitlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Bussen etc.) sind inskünftig aufgrund von Erfahrungswerten Delcredere-Positionen bzw. Wertberichtigungen vorzusehen.
Die massiv tieferen Steuererträge sind einerseits darauf zurückzuführen, dass im Jahre 2000 CHF 21 Mio Bundessteuern zu Lasten des Jahres 2001 verbucht wurden. Die Steuerschätzung für das Jahr 2001 kann nicht ohne weiteres nachvollzogen werden und die Steuerstatistik wird als stark verbesserungswürdig bezeichnet; dies kann im Rahmen der bevorstehenden Investition in ein neues Steuerprogramm realisiert werden.
3.2.4 Anträge aus den Subkommissionen, die von der Finanzkommission zuhanden des Gesamt-Landrates zu unterbreiten sind, sind in Ziffer 3 des Beschlussentwurfes zu entnehmen.
3.2.5 Verschiedene weitere Anliegen wurden in Auftrags- oder Empfehlungsform beim Regierungsrat bzw. der betreffenden Direktion deponiert und/oder werden von der zuständigen Subkommission weiterverfolgt. Die Berichte der Subkommissionen wurden ebenfalls zuständigenorts zugestellt. Die Finanzkommission wird ihre Hearings mit den einzelnen Direktionsvorstehern fortsetzen.
Generell wurde festgestellt und wird verdankt, dass seitens der Verwaltung die gestellten Fragen kompetent, umfassend und rasch beantwortet wurden.
3.3. Bericht der Finanzkontrolle
3.3.1 Im Revisionsbericht zur Staatsrechnung Nr. 22/2002 vom 17. Mai 2002 gelangt die Finanzkontrolle im wesentlichen zur Auffassung, dass Buchführung und Staatsrechnung mit zwei Einschränkungen den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes und den allgemeinen kaufmännischen Grundsätzen entsprechen. Die Staatsrechnung 2001 wird trotz dieser Einschränkungen zur Genehmigung empfohlen.
Die Einschränkungen betreffen
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3.3.1.1
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die Erklärungen betreffend Vollständigkeit und Richtigkeit des Personalaufwandes, welche von verschiedenen Dienststellen nicht bestätigt wurden
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3.3.1.2
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zwei Positionen in der Rubrik "Rückstellungen", deren betraglich richtige Bemessung im Zeitpunkt der Bilanzerstellung objektiv nicht überprüfbar war.
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Die zweite Einschränkung ist auf zwei Rückstellungen zurückzuführen, welche im einen Fall CHF 6 Mio für Lohnklagen und Rechtsunsicherheiten bei versichertem Verdienst betreffend Pensionskasse etc. beträgt und objektiv nicht überprüfbar ist. Im anderen Fall geht es im Zusammenhang mit einem Urteil des eidgenössischen Versicherungsgerichts um eine Rückstellung von CHF 2.4 Mio für ausserkantonale PatientInnen in Spitälern 1. und 2. Klasse in der Höhe von CHF 2.4 Mio, deren objektive Überprüfbarkeit im Zeitpunkt der Bilanzerstellung ebenfalls nicht möglich war. Zwischenzeitlich hat sich der Rückstellungsbedarf konkretisiert und auf CHF 10.271 Mio etabliert.
3.3.2
Lobend hervorzuheben
bleibt, dass sich der positive Trend des Vorjahres in Bezug auf die Qualität der Buchführung und Organisation der Abschlussarbeiten fortgesetzt hat.
Zudem sind einige hängigen
Pendenzen
des Vorjahres erledigt worden (z.B. die Bereinigung der Verzeichnisse der Verpflichtungskredite, die Bewirtschaftung der Fonds und der Pools BLKB sowie der Abbau der Sicherheitsrisiken SAP im Kantonsspital Laufen).
3.3.3 Diverse Pendenzen , welche schon im Bericht zur Staatsrechnung 2000 erwähnt worden sind, blieben allerdings unerledigt. Sie betreffen teilweise Grundsatzfragen sowie Mängel in Rechnungslegung und Buchführung. Diese sind nun nach erfolgtem Wechsel in der Leitung der Finanzverwaltung konsequent anzugehen und umzusetzen. Nach wie vor unerledigt sind u.a. folgende Themen:
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Abklärung betreffend Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit dem treuhänderischen Landbesitz des Kantons über die Basellandschaftliche Kantonalbank
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Erstellung von detaillierten Inventaren, ggfs. Erlass von Inventarvorschriften
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Konzept über die Darstellung der Schulden
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Erarbeitung von zweckmässigen Bilanzierungs- und Rechnungslegungsgrundsätzen (s. oben 2.5, Grundsatz der Stetigkeit im Rechnungswesen, WoV-Kompatibilität)
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Rückzahlbare und bedingt rückzahlbare sowie a fonds perdu Beiträge
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Saldonachweis zum Abrechnungskonto Steuerbezug.
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3.3.4 Nachfolgend seien im Sinne einer Konzentration auf einige weitere Kernprobleme aus dem Revisionsbericht Nr. 22/2002 zur Staatsrechnung wichtige Feststellungen und Empfehlungen wiedergegeben.
3.3.4.1 Fehlende Budgetdisziplin haben im Kantonsspital Bruderholz und Laufen zu Budgetüberschreitungen im Betrag von CHF 5.4 Mio bzw. 3 Mio geführt. Den wesentlichen Kostensteigerungsfaktor bildeten die Personalkosten, welche im Kantonsspital Bruderholz seit 1999 stetig zugenommen haben (1999: 855 Stellen, 2001: 926 Stellen (Höchststand), exkl. Ausbildungsstellen). Im Kantonsspital Laufen wird die Steigerung der Personalkosten mit einem zwingenden personellen Ausbau der interdisziplinären Überwachungsstation mit gleichzeitiger Überführung der Notfallstation in den 24-Stunden-Betrieb begründet. In beiden Fällen ist durch die zuständige Direktion unbedingt vermehrt die Führungsverantwortung wahrzunehmen.
3.3.4.2 Bei den in die
konsolidierte Betrachtungsweise
fallenden Institutionen ist auf folgende bestehenden
Risiken
hinzuweisen:
Im Zusammenhang mit der erheblichen
Verschlechterung des Deckungskapitals bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse
ist könnte der Kanton aufgrund seiner zumindest faktischen Bürgschaft bei Bedarf in erheblichem Mass zur Rechenschaft gezogen werden. Hier sind entsprechende Massnahmen zu prüfen.
Hinweis:
Die Finanzkommission ist derzeit daran, den Bericht zu den Jahresberichten und Jahresrechnungen 1999 und 2000 (bis zu diesem Zeitpunkt wurden die Berichte zur Genehmigung durch die Geschäftsprüfungskommission erstellt) aufgrund der vorliegenden Rechenschaftsberichte für das Jahr 2001 zu ergänzen. Im Sinne der Verfahrensökonomie und einer dynamischen Betrachtungsweise sollen die Jahresberichte 1999, 2000 und 2001 dem Landrat gemeinsam zur Genehmigung unterbreitet werden.
3.3.4.3 Bei den
partnerschaftlichen Geschäften und Entwicklungen mit wesentlichem Einfluss auf den Staatshaushalt
sind folgende Bemerkungen anzubringen:
Zunächst ist allgemein darauf hinzuweisen, dass bei partnerschaftlichen Geschäften die Finanzfachleute der zuständigen Direktionen sowie der Stabsdirektion von Beginn weg miteinbezogen werden sollten. Dies im Sinne eines Supports und um sicherzustellen, dass Aspekte der Erhöhung von Kostentransparenz und Kostenoptimierung gebührend in die Arbeiten einfliessen.
3.3.4.3.1 UKBB : Die Kontokorrente der Finanzverwaltungen BS und BL werden seit 1999 extrem unterschiedlich und nicht marktkonform verzinst, was durch die Regierungen beider Basel zu korrigieren ist. Der aufgelaufene Betriebsverlust von ca. -CHF 16 Mio wird gemäss Staatsvertrag auf die neue Rechnung des UKBB vorgetragen. Die Übernahme eines Teils dieses Verlustes durch den Kanton BL bedarf einer Landratsvorlage mit Referendumsvorbehalt.
3.3.4.3.2 Bei der FHBB und (CHF 795'000) und beim Augenspital Basel (CHF 1 - 1.5 Mio) stehen noch Rückforderungen offen, die direkt oder auf dem Verrechnunsgweg geltend zu machen sind.
3.3.4.3.3 HPSA-BB: Die Risiken bei der Realisierung dieses Projektes sind nicht zu unterschätzen. Mit der im Gang befindlichen Überarbeitung und der anschliessenden Implementierung von Überwachungs- und Controllingmechanismen seitens der zuständigen Direktion können dir Risiken für die Partnerkantone reduziert werden.
3.3.4.4 Die Finanzkontrolle führt unter dem Titel
Entwicklungen mit wesentlichem Einfluss auf den Staatshaushalt
verschiedene Empfehlungen an, die bedenkenswert sind.
Insbesondere wird eine
Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes
empfohlen, welche eine Ergänzung von § 35 Ziffer 4 FHG betrifft.
Buchstabe e (neu):
"Der Regierungsrat gibt in finanzwirksamen Vorlagen an: Die Ausführungen der Finanz- und Kirchendirektion über die Gesetzmässigkeit, die Sparsamkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit."
Von dieser Ergänzung wird eine Erleichterung bei der parlamentarischen Behandlung von Vorlagen erwartet.
Die Finanzkommission hat sich in jüngster Zeit angesichts der limitierten Wirksamkeit einer Einflussnahme auf den Staatshaushalt über die ihr gesetzlich explizit zugewiesenen Geschäfte wie Staatsrechnung und Voranschlag mit ihrer Rolle bei der Beurteilung von Vorlagen mit wesentlicher Bedeutung für den Staatshaushalt auseinandergesetzt. Sie erwartet, dass - nach erfolgter Konsolidierung von Art, Form und Inhalt dieser Mitwirkung - mit einer zusätzlichen Behandlung (Mitbericht) derartiger wesentlicher Geschäfte in der Finanzkommission ein wesentlicher Zusatznutzen erzielt werden könnte. Insbesondere auch bei partnerschaftlichen Geschäften ist aufgrund der bereits gewonnener Erfahrungen dabei auf ein besonders umsichtiges Vorgehen Wert zu legen. Die Finanzkommissionen beider Basel haben sich vor dem Hintergrund der im Zusammenhang mit dem Neuen Finanzausgleich des Bundes (NFA) stehenden Interkantonalen Rahmenvereinbarung (IRV) vorausblickend mit den Grundsätzen und Verfahren der interkantonalen Zusammenarbeit vertraut gemacht. Sie werden diese Problematik im Rahmen der Agenturproblematik und Corporate Governance an ihrer nächsten Zusammenkunft weiter vorantreiben.
3.3.5 Die Finanzkommission nimmt vom Bericht der Finanzkontrolle zustimmend Kenntnis und beantragt dem Landrat die Kenntnisnahme des Bestätigungsberichtes (vgl. Ziffer 2 Beschluss-Entwurf ).
Zudem wird sie in einer Motionen dem Landrat die oben 3.3.4.4 erwähnte Anregung zum Beschluss unterbreiten.
3.4 Aufträge gemäss Landratsbeschluss zum Voranschlag 2002 (2001/202)
Im Rahmen der Genehmigung des Voranschlages 2002 hat der Landrat den Regierungsrat in Ziffer 5.2 des Beschlusses beauftragt, bei der Erstellung der Jahresrechnung 2001 bzw. des Budgets 2003 verschiedene Forderungen zu beachten und umzusetzen. Diese Aufträge sind teilweise noch unerledigt und seien an dieser Stelle als pro memoria als Pendenzen erwähnt.
4. Finanzentwicklung 2002ff
4.1 Erwartungsrechnung 2002
Im Rahmen der Nachtragskredite zum Budget 2002 (Vorlage 2002/122 vom 14. Mai 2002) muss aufgrund der angestellten Erwartungsrechnung zur Entwicklung des laufenden Haushalts von einem Defizit von -CHF 80 Mio (Voranschlag: -CHF 46 Mio) ausgegangen werden. Dies würde den Selbstfinanzierungsgrad bei gleichbleibenden Investitionen (CHF 149 Mio) und Abschreibungen (CHF 129 Mio) von budgetierten 56% auf gerade noch 33% sinken lassen.
4.2 Budgetrichtlinien 2003
In den Budgetrichtlinien 2003 (RRB Nr. 814 vom 8./14. Mai 2002) legt der Regierungsrat als Summe der einzelnen Direktionssaldi einen Zielsaldo von -CHF 35 Mio fest. Für die Investitionsplanung werden derzeit Varianten mit Gesamtplafonds unterhalb der in den letzten Jahren verstetigten CHF 150 Mio geprüft.
Ebenfalls wurden die Direktionen beauftragt, Massnahmen auf der Aufwand- und Ertragsseite zur Entlastung des Staatshaushalts vorzuschlagen. Der Finanz- und Kirchendirektion obliegt die Koordination dieser Arbeiten. Zudem wurden die Direktionen beauftragt, die Vorhaben für den Finanzplan 2003 bis 2006 mit Projektbeschrieb (unter Einbezug der Rechtsgrundlage, finanziellen Auswirkungen des Zeitplans, der Meilensteine und des Stands der Projektierung bzw. Bewilligungsverfahren) zu melden.
4.3 Mittelfristige Entwicklung ab 2004
Zur mittelfristigen Entwicklung des Finanzhaushalts wurde seitens des Regierungsrates bereits mit der Vorlage 2001/202 zum Voranschlag 2002 in Aussicht gestellt, dass die Selbstfinanzierung ab dem Jahre 2004 negativ werden soll, was bedeuten würde, dass sich der Kanton nicht nur für das Bestreiten der Investitionen sondern für Ausgaben des laufenden Haushaltes durch Aufnahme von Geld zusätzlich verschulden müsste.
Ein solches Szenario wäre für die Finanzkommission intolerabel und mit dem offen formulierten Verfassungsgebot eines auf die Dauer ausgeglichenen Staatshaushalts, welche konjunkturgerecht und der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet zu führen ist (§ 79 Kantonsverfassung), unvereinbar.
4.4 Beurteilung und Fazit
Im Sinne einer dynamischen Betrachtung und Würdigung der Staatsrechnung 2001 als Standbild der Finanzentwicklung stellt die Finanzkommission fest:
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Die Möglichkeiten, im Rahmen des laufenden Rechnungsjahres 2002 mit einer rigorosen Ausgabendisziplin Verbesserungen zu erzielen, sind auszuschöpfen.
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Mit den Budgetrichtlinien 2003 sind in der gegenwärtigen Situation realistische Vorgaben gesetzt worden. Diese sind konsequent umzusetzen.
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Die mittelfristige Finanzentwicklung ist im Rahmen des mit dem Budget 2003 vorzulegenden Finanzplanes 2004ff verfassungskonform auszugestalten.
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5. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, die Staatsrechnung 2001 gemäss
Beschluss-Entwurf
zu genehmigen.
Sie verbindet diesen Antrag mit dem expliziten Dank an alle beteiligten Stellen, die zu diesem Ergebnis einen positiven Beitrag geleistet haben.
Namens der Finanzkommission
Der Präsident
Roland Plattner-Steinmann
Reigoldswil, den 13. Juni 2002
Beilagen:
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Beschluss-Entwurf
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Mehrjahresvergleich von Rechnung und Budget
- Motion (folgt)
Fusszeile:
1
(Legislaturprogramm 99-03: 100%)
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