2002-224 (1)
Bericht Nr. 2002-224 an den Landrat |
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Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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25. November 2002
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Übernahme der Lohnadministration durch die Evangelisch-reformierte Landeskirche: Änderung des Kirchendekrets
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Fassung der Kommission)
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1. Ausgangslage
1.1 Inhalt
Aufgrund eines entsprechenden Berichts der Subkommission 3 der Finanzkommission aus dem Jahre 2000 geht es mit der Vorlage 2002/224 darum, die Lohnbuchhaltung der Evangelisch-reformierten Landeskirche vollumfänglich auf diese Institution zu übertragen. Diese ist in der Lage, die bisher vom Kanton bewirtschafteten 85 Personaldossiers zu übernehmen und mit der Übertragung ergibt sich eine administrative Vereinfachung.
Nachdem Kirchenrat und Finanz- und Kirchendirektion sich von den überwiegenden Vorteilen einer solchen Lösung überzeugen konnten, hat der Kirchenrat die Bereitschaft zur Übernahme ab dem 01. Januar 2003 erklärt.
1.2 Rechtliche Auswirkungen
Das Kirchendekret vom 09. März 1989 (SGS 191.1) bestimmt in § 2 was folgt:
1 Der Kanton übernimmt für die Evangelisch-reformierte Landeskirche die Abrechnung und Auszahlung der Löhne ihrer Pfarrer.
2 Die Lohnabrechung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die Lohnabrechnung für die kantonalen Beamten. Die Evangelisch-reformierte Landeskirche liefert dem Kanton die dazu benötigten Angaben und Unterlagen.
3 Der Kanton belastet monatlich und gesamthaft der Evangelisch-reformierten Landeskirche die Beträge, die sich aus der Lohnabrechung ergeben. Der ordentliche Kantonsbeitrag für den betreffenden Monat wird damit verrechnet.
4 Nach den gleichen Grundsätzen kann der Kanton für die anderen Landeskirchen die Abrechnung und Auszahlung der Löhne ihrer Pfarrer und übrigen hauptamtlichen Seelsorger über-nehmen.
Die vorliegend geplante Änderung bedingt eine (ersatzlose) Streichung der Absätze 1-3 dieser Dekretsbestimmung. Mit einer integralen, d.h. Absatz 4 beinhaltenden Streichung dieser Gesetzesgrundlage wird das Thema "Übernahme Lohnadministration für die Landeskirchen" aus parlamentarischer Optik generell beendet.
2. Kommissionsberatung
2.1 Beratung und Grundsätzliches
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 20. November 2002 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer, Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin und Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle.
Der Grund für die parlamentarische Behandlung dieses Geschäfts liegt in der rechtlichen Verankerung einer Verwaltungsdienstleistung für eine verwaltungsexterne Institution (Insourcing) in einem landrätlichen Dekret.
Der Entscheid über die Bereitstellung personeller und materieller Ressourcen ist (im Rahmen der Budgetvorgaben und Finanzkompetenzen) primär der Exekutive überlassen, verfügt sie doch über das organisatorische Fachwissen und das Beurteilungsvermögen in diesen operativen Fragestellungen.
2.2 Eintreten
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten und wurde einstimmig beschlossen.
2.3 Detailberatung
In der Detailberatung ergaben sich zur wegfallenden Dekretsbestimmung keine Anträge. Immerhin wurde festgestellt, dass die beachtliche Behandlungsdauer dieses Geschäfts in einem gewissen Gegensatz zu dessen Komplexität und Bedeutung steht.
Die Redaktionskommission hat die Dekretsänderung beraten.
Zusammenfassend gelangt die Finanzkommission zu folgendem
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, die Änderung des Kirchendekrets gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann
Reigoldswil, 25. November 2002
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