Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf)


Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Entwurf)
Änderung vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst


I.


Das Gesetz vom 30. Oktober 1941 (1) betreffend die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt geändert:


§ 26 Sachverständiger bei Unterbrechung der Schwangerschaft, Anzeige einer Schwangerschaftsunterbrechung (Art. 120 StGB)


aufgehoben




II.


Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten dieser Änderung.


-------------------------------


1 GS 18.592; SGS 241



Back to Top