Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf)


Landratsbeschluss (Entwurf)

über die Formulierte Gesetzesinitiative für die unverzügliche Realisierung der 3. Tunnelröhre am Belchen ("Belchentunnel - Initiative")



Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der formulierten Gesetzesinitiative für die unverzügliche Realisierung der 3. Tunnelröhre am Belchen ("Belchentunnel - Initiative") mit folgendem Wortlaut abzulehnen:


"I. Das Strassengesetz vom 24. März 1986 wird wie folgt geändert:


Nach H. Schlussbestimmungen


§ 43a Tunnelbau


1 Zur langfristigen Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Nord-Süd-Autobahnverbindung (A2) durch den Jura leiten die kantonalen Behörden beim Belchentunnel unter der Federführung des Regierungsrates unverzüglich alle rechtlich und sachlich notwendigen Schritte zur Bewilligung und unverzüglichen Umsetzung folgender Massnahmen ein:


a) Für die periodisch notwendigen Unterhalts- und Sanierungsarbeiten an den beiden bestehenden Tunnelröhren ist eine vollwertige 3. Tunnelröhre zu bauen.


b) Bei allen drei Röhren sind die Einrichtungen für Verkehrssicherheit, Brandschutz und Flucht zur Erreichung eines optimalen Wirkungsgrades laufend dem neuesten technologischen Stand anzupassen.


2 Der Regierungsrat erstattet der Öffentlichkeit über die eingeleiteten Schritte und über den Sachstand mindestens halbjährlichen Bericht.


II. Diese Änderung tritt am Tage nach der Volksabstimmung in Kraft."




2. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, die Gesetzesinitiative abzulehnen.




Liestal,


Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:



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