2002-259
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Juliana Nufer: Fakturierung und Zahlungsmoral - Steuerbezug/neue Steuersoftware für die Steuerverwaltung/Übergangszeit
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Autor/in:
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Juliana Nufer, FDP
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Eingereicht am:
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17. Oktober 2002
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Nr.:
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2002-259
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Im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich wurde von Seiten der Gemeinden bemängelt, dass das gelieferte Zahlenmaterial für die Budgetierung nicht geeignet sei oder auf alten Steuerdaten beruhe. Im gleichen Atemzug wird bemängelt, das die Steuereintreibung (Fakturierung, Mahnwesen und Betreibungen für die Gemeinden) mit zuwenig Nachdruck seitens des Kantones vollzogen wird.
Mit der Evaluation und Einführung der neuen Programme für die Steuerverwaltung, wurde uns ein Termin genannt, das der Steuerbezug ab 1.1.2005 auf dem neuen System laufen wird.
Dazu meine Fragen:
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Fakturierung:
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a)
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Hat der Steuerbezug zum heutigen Zeitpunkt die Instrumentarien die effektiven Rechnungsstellungen mit dem der Sollfakturierung gegenüber zustellen? Oder anders gefragt: Ist sichergestellt, das jeder Steuerpflichtige seine Steuerrechnungen erhält?
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Betreibungen:
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a)
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Ist es richtig, das seit 1990 die Betreibungen um mehr als das 3fache angestiegen sind?
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b)
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Kennt der Kanton die Gründe dieses Anstieges der Anzahl Betreibungen? (Staatsverdruss, Konsumgesellschaft, falsches Haushaltsbudget, Wirtschaftslage etc)
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c)
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Welche Massnahmen unternimmt der Kanton gegen diese "Zahlungsunlust"?
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d)
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Von welchen ausstehenden Geldsummen pro Jahr sprechen wir hier ? (Jahre 1997/98/99/20/01)
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e)
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Welche Anzahl Verlustscheine stehen den Betreibungen gegenüber ? (Jahre 1997/98/99/20/01)
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Neue EDV-Softwarelösung:
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a)
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Was passiert in der Zwischenzeit (bis 2006) mit den gewünschten Auswertungen für die Gemeinden im Bezug auf die Wartefristen (1 Monat und länger).
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b)
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Gibt es ein Vorwärtsstrategie, dass die Zeit von heute bis 2006 mit den Gemeinden genutzt wird um mit ihnen gemeinsam die Bedürfnisse der gewünschten Führungsmittel im Übergang und für die Zukunft zu erarbeiten ?
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Ich danke der Regierung für die schriftliche Stellungnahme.
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