2003-10 (1)


Die SVP-Fraktion reichte am 9. Januar 2003 eine schriftliche Anfrage betreffend "Vertiefung der Diskussion zum Lastenausgleich zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt" ein (2003/010). Die schriftliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der Diskussion über den Lastenausgleich zwischen dem Stadtkanton und dem Landkanton wird unter Hinweis auf die unterschiedliche Anzahl von Staatsangestellten immer wieder behauptet, der Kanton Basel-Stadt erbringe seine Leistungen wesentlich teurer als der Kanton Basel-Landschaft. Von Seiten der Stadt wird dagegen vorgebracht, die Zentrumsfunktion bringe Mehrleistungen mit sich, weshalb der Vergleich der Zahl der Staatsangestellten nicht aussagekräftig sei. Ein direkter Vergleich wird auch dadurch erschwert, dass im Kanton Basel-Landschaft ein grosser Teil der Aufgaben von den Gemeinden bzw. in Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und Gemeinden erbracht wird.


Die Transparenz und die Vergleichbarkeit des Einsatzes der wirtschaftlichen Mittel für die Leistungserstellung von zwei Staatswesen müsste für alle Beteiligten interessant sein. Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:



Zu den Fragen des Interpellanten:

Die folgenden Zahlenangaben basieren auf der Spezialauswertung zur eidgenössischen Betriebszählung 2001. Sie beinhalten alle Staatsangestellten (öffentliche Verwaltung, Bildung, Kultur sowie Gesundheit, Sozialwesen) ohne diejenigen in öffentlichen Unternehmen. Um die Vergleichbarkeit der Zahlen zwischen den Kantonen zu gewährleisten, wurde als Grundlage die eidgenössische Statistik verwendet.


Bei der Interpretation der Vergleiche hinsichtlich der Anzahl der Staatsangestellten zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist nicht nur die unterschiedliche Zuteilung der Aufgaben auf Kanton und Gemeinde zu beachten, sondern auch, ob eine Aufgabe vom Kanton oder von Gemeinden oder von Dritten vollzogen wird. So sind zum Beispiel die Basler Verkehrsbetriebe wie die übrigen Dienststellen der Verwaltung in die Basler Verwaltung (und die Staatsrechnung) integriert, während die Baselland Transport AG in der Staatsrechnung BL nicht integriert ist. Im Kanton Basel-Landschaft wird lediglich der Subventionsbetrag, der im Rahmen des Leistungsauftrags für den öffentlichen Verkehr ausgerichtet wird, in der Staatsrechnung ausgewiesen. Demenstprechend sind auch die Staatsangestellten dieser Betriebe auf Seite BL nicht berücksichtigt, während sie auf Seite BS berücksichtigt sind.


Frage 1: Wie hoch ist die Zahl der Staatsangestellten (in Personen und Stellenprozenten) im Kanton Basel-Landschaft?

Frage 2: Wie hoch ist die Zahl der Gemeindeangestellten (Anzahl Personen und Stellenprozente) im Kanton Basel-Landschaft?
Frage 3: Wie hoch ist die Zahl der Staatsangestellten (Anzahl Personen und Stellenprozente) im Kanton Basel-Stadt (inkl. Landgemeinden)?
Frage 4: Wie hoch ist die Zahl der Staatsangestellten im Verhältnis zur Einwohnerzahl in

a) Baselland (Stand 2001)

b) Basel-Stadt (Stand 2001)?



Frage 5: Gibt es Bereiche, in denen die Aufgabenerfüllung der beiden Kantone miteinander verglichen werden kann?
Wenn ja, wie fallen diese Vergleiche aus?
Wenn nein, bemühen sich die beiden Kantone im Sinne der Transparenz eine solche Vergleichbarkeit zu schaffen?


Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen die Aufgabenerfüllung zwischen den Kantonen BS und BL miteinander verglichen werden kann. Damit solche Vergleiche zu aussagekräftigen Resultaten führen, sind einheitliche Grundlagen notwendig: Die in den Vergleichen berücksichtigten Kosten müssen gleich definiert sein, und dieselben Kostenelemente müssen eingerechnet werden (z.B. Fixkosten, variable Kosten, Durchschnittskosten bzw. Abschreibungen und Zinskosten und Overheadkosten). Aufgrund dieser methodischen Schwierigkeiten können interkantonale Vergleiche nicht flächendeckend durchgeführt werden, sondern nur in ausgewählten Bereichen. Der Aufwand für die korrekte Erfassung der Datengrundlagen ist beträchtlich und übersteigt den Nutzen.


Im Rahmen von WoV wird das Thema Benchmark (inkl. interkantonale Vergleiche) ebenfalls aufgegriffen. Durch Vergleiche soll herausgefunden werden, wer eine bestimmte Aufgabe am besten erfüllen kann. Voraussetzung hierzu ist jedoch, wie bereits erwähnt, eine einheitliche Grundlage, wobei ein einheitliches betriebliches Rechnungswesen im Vordergrund steht. Die Fachbehörden der Kantone bemühen sich seit einiger Zeit, die Vergleichbarkeit der Aufgabenerfüllung zu erhöhen. Obwohl mit dem Konzept "Kolibri" Grundsätze für die Einführung einer Kostenrechnung existieren, ist die Durchführung von interkantonalen Vergleichen nicht vollständig gewährleistet. Von Bundesseite her werden in gewissen Bereichen vergleichbare Daten erhoben und aufbereitet. Diese Daten sollen systematischer ausgewertet werden. Zudem wird in den partnerschaftlichen Geschäften dem Aspekt der Vergleichbarkeit der Leistungserfüllung vermehrt Bedeutung beigemessen.


Für Vergleiche zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft liegen zur Zeit keine systematisch aufbereiteten Daten vor. Im Rahmen von WoV sowie der Bearbeitung des Dossiers Partnerschaft BS-BL wird die Fragestellung der optimalen Aufgabenerfüllung ebenfalls aufgegriffen. Der Regierungsrat wird dem Landrat in der zweiten Jahreshälfte 2003 einen umfassenden Bericht zum Thema Partnerschaft zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft unterbreiten. Dieser Bericht wird u.a. auch die Vorstellungen des Regierungsrates hinsichtlich der Weiterentwicklung der Partnerschaft aufzeigen.


Liestal, 6. Mai 2003


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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