2003-15 (1)
Bericht Nr. 2003-015 an den Landrat |
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Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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11. März 2003
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Zum Postulat 1999/256 von Peter Tobler betreffend richtige "Make or buy"-Analysen für kantonale Vorhaben
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
1.1 Inhalt
Mit Beschluss vom 24. März 2000 hat der Landrat ein Postulat überwiesen, mit welchem Peter Tobler den Regierungsrat zur Prüfung eingeladen hat, ob die notwendigen Berechnungsgrundlagen für einen Entscheid über die eigene Aufgabenerfüllung oder die Aufgabenerfüllung durch Private in nicht zum Kernbereich der öffentlichen Hand zählenden Bereichen nicht schneller und prioritär geschaffen werden könnten. Dazu zählt der Postulant Bereiche wie den Strassenunterhalt, EDV-Projekte und weitere. Diesbezüglich kluge Entscheide lägen sowohl im Interesse von Kanton und Gewerbe.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat gestützt auf seine Ausführungen in Vorlage 2003/015 den Antrag, das Postulat sei abzuschreiben. Dieser Antrag basiert im Wesentlichen auf der Begründung, dass
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im Rahmen des WoV-Projekts durch die Weiterentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung mehr Transparenz und bessere Entscheidungsgrundlagen für solche Entscheidungen geschaffen werden
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die Kosten- und Leistungsrechnung verwaltungsweit einheitlich aufgebaut werde
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inskünftig in allen Direktionen Minimalstandards einzuhalten sein werden
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in ausgewählten Bereichen bereits heute "make or buy"-Entscheide vorbereitet werden können und
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solche Entscheide auch laufend gefällt werden.
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1.2 Behandlungsdauer
Gemäss § 35 Landratsgesetz verpflichten überwiesene Postulate den Regierungsrat zur Prüfung und Berichterstattung innert einem Jahr, wobei der Landrat die Frist verlängern kann. § 46 der Geschäftsordnung des Landrates verpflichtet den Regierungsrat, über den Stand der Bearbeitung von nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllten Postulaten im Amtsbericht Auskunft zu geben. Eine besondere Vorlage wird dann erforderlich, wenn ein Postulat nicht innert vier Jahren seit Überweisung erfüllt ist.
Das dem vorliegenden Abschreibungsbeschluss zugrundeliegende Postulat wurde am 25. November 1999 eingereicht und am 24. März 2000 überwiesen. Die Behandlungsdauer von über drei Jahren scheint der Finanzkommission doch eher lang.
1.3 Stellungnahme Postulant
Der Postulant ist auf Anfrage mit der Abschreibung seines Vorstosses nicht einverstanden.
2. Kommissionsberatung
2.1 Einleitung
Die Finanzkommission behandelte das Postulat an ihrer Sitzung vom 12. Februar 2003 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer sowie Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin und Herrn Roland Winkler, Vorsteher Finanzkontrolle.
2.2 Eintreten und Fazit
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Im Rahmen der Erörterung des Geschäft wurde insbesondere betont, dass die Vorgehensweise, im Einzelfall pragmatisch zu prüfen, ob ein Outsourcing zweckmässig sei, Sinn mache. Sodann seien die in der Vorlage des Regierungsrates angestellten Überlegungen plausibel und durch die in Gang befindliche Schaffung der Berechnungsgrundlagen sei auch die wesentliche Forderung des Postulates erfüllt.
Ein Abwarten erster Ergebnisse sei nicht angebracht, zumal mit seiner Berichterstattung der Regierungsrat auf das Anliegen ausreichend Antwort gegeben habe.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 11:1 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Postulat 1999/256 abzuschreiben.
Reigoldswil, 11. März 2003
Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann
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