2003-40


1. Berichtspflicht
Gemäss § 18 des Gesetzes über die Aufnahme des Bezirks Laufen erstattet die Rechtspflegekommission für die Durchführung des Laufentalvertrages dem Landrat alljährlich Bericht über ihre Geschäftsführung.
Der nachfolgende Bericht betrifft das neunte Jahr der Amtstätigkeit der Rechtspflegekommission, umfassend die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2002.

2. Zusammensetzung der Rechtspflegekommission und des Aktuariats
Die Rechtspflegekommission setzt sich wie folgt zusammen: Prof. Dr. iur. P. Richli, Luzem (früher Basel; Präsident); Fürspr. M. Cueni, Zwingen; Fürspr. R. Grun, Liesberg; Dr. iur. M. Schülin, Grellingen (Ersatzmitglied); P. Koch, Advokat und Notar, Therwil; Dr. iur. E. Fischer, Präsident des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Riehen; Dr. iur. U.W. Kamber, Advokat, Aesch (Ersatzmitglied). Das Aktuariat der Rechtspflegekommission wird vom Bezirksgericht Laufen geführt (§ 20 Abs. 3 des Laufentalvertrages). Seit Beginn der Tätigkeit der Rechtspflegekommission nimmt lic. iur. Kurt Weber, Gerichtsschreiber, die Aufgabe des Aktuars wahr.


3. Sitzungen der Rechtspflegekommission und Geschäftserledigungen
Die Rechtspflegekommission hat im Berichtsjahr mangels Geschäftsanfall keine Sitzung durchgeführt.


4. Geschäfte mit Ombudscharakter
Geschäfte mit eigentlichem Ombudscharakter waren im Berichtsjahr nicht zu erledigen.


5. Materielle Streitfragen
Im Berichtsjahr wurden auch keine materiellen Streitfragen anhängig gemacht.
Daraus lässt sich folgern, dass die Integration des Laufentals in den Kanton Basel-Landschaft in bester Weise geglückt ist. Es zeichnet sich zurzeit auch nicht ab, dass im letzten Jahr der Übergangsperiode nochmals eine grössere Streitigkeit an die Rechtspflegekommission heran getragen werden könnte.


Rechtspflegekommission
Der Präsident: Prof.Dr.iur. P. Richli
Der Aktuar: lic. iur. K. Weber



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