2003-40 (3)


EINLEITUNG

1. Auftrag
Der Landrat hat die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen. Die GPK ist durch § 61 des Landratsgesetzes beauftragt, diese Berichte zu prüfen und darüber zu berichten.

2. Vorgehen
Die Jahresberichte werden von den Subkommissionen geprüft; sie werden teilweise mit den Geschäftsleitungen der betreffenden Institutionen oder mit dem zuständigen Regierungsrat besprochen, teilweise werden auch schriftlich ergänzende Erläuterungen eingeholt. Die Subkommissionen erstatten Bericht zu Handen der Gesamtkommission.
Die GPK legt ihren Sammelbericht als zweiten Teil des Berichts zum Amtsbericht vor. Die diesjährige Prüfung umfasst folgende Amts-, Jahres- und Geschäftsberichte pro 2002:

Nr. 2002/040- 1
Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft

Nr. 2002/040- 3
Basellandschaftliche Gebäudeversicherung

Nr. 2002/040- 4
Kantonsgericht

Nr. 2002/040- 6
Fachhochschule beider Basel (FHBB)

Nr. 2002/040- 7
Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel

Nr. 2002/040- 8
Ombudsman

Nr. 2002/040- 9
Rechtspflegekommission

Nr. 2002/040-10
Sicherheitsinspektorat

Antrag
2003/040-1
Jahresbericht 2002 der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft (SVA)

1. Allgemeines

1.1 Stellung der SVA
Gemäss § 1 des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung ist die Sozialversicherungsanstalt eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt, welche die Ausgleichskasse BL, die Familienausgleichskasse und die IV-Stelle BL zu einer Verwaltungseinheit zusammenfasst.

1.2 Aufsicht
Die Sozialversicherungsanstalt untersteht der direkten Aufsicht des Bundes, soweit sie nicht die ihr übertragenen kantonalen Aufgaben wahrnimmt. Die in diesem Bereich vom Kanton auszuübende Aufsicht wird von der Aufsichtskommission wahrgenommen (§§ 5 und 6 EG AHVG BL).

1.3 Oberaufsicht des Landrates
Die Oberaufsicht des Landrates leitet sich direkt aus der Kantonsverfassung ab (§§ 61, 67 und 80). Laut § 61 Landratsgesetz ist es Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, selbständige kantonale Verwaltungsbetriebe zu kontrollieren und deren Amtsberichte zuhanden des Landrates zu überprüfen.
Was die Prüfung der Jahresrechnung betrifft, so fällt diese Aufgabe in den Kompetenzbereich der GPK. Die Subko I der GPK hat der SVA in Ergänzung zum Jahresbericht verschiedene Fragen schriftlich unterbreitet. Diese wurden von der SVA ebenfalls schriftlich beantwortet.


2. Bemerkungen zum Geschäftsbericht

2.1 Ausgleichskasse
Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge hat der Mehraufwand für die Ausgleichskasse deutlich zugenommen. Das Verfahren mit den neuen Formularen und der höhere Anteil von Personen mit ausländischen Versicherungszeiten hat zu einer Mehrbelastung im Umfang von ca. 50 Stellenprozenten geführt.
Bei den Ergänzungsleistungen betrug der Bestand an unerledigten Neuanmeldungen 350 Fälle, was einem Arbeitsvolumen von rund 3 Monaten entspricht. Im Jahr 2001 bestanden 230 unerledigte Neuanmeldungen. Anvisiert wird die Erledigung eingehender Neuanmeldungen innert zwei Monaten. Per 2003 ist das Stellenkontingent auf insgesamt 15,3 Stellen erhöht worden.
Der erneute Anstieg der unerledigten Neuanmeldungen ist auf die wiederum gestiegene Zahl der Neuanmeldungen um 8 % bzw. mehr als 120 Fälle zurückzuführen. Vergleicht man die Zahlen von 1997 und 2001 miteinander, zeigt sich eine Zunahme der Gesuche um 22 %.
Im Jahr 2002 kamen 117'084 Personen in den Genuss der Krankenkassenprämienverbilligung. Die ausbezahlte Prämienverbilligung betrug pro Einwohner Fr. 410.05 gegenüber Fr. 333.75 im Vorjahr. Die in Relation zur Erhöhung der Richtprämie überproportionale Zunahme ist auf die mit der Richtprämienerhöhung verbundene Mengenausweitung zurückzuführen.

2.2 Familienausgleichskasse
Aufgrund der bilateralen Abkommen musste der Anspruch auf Kinderzulagen für sämtliche Arbeitnehmenden aus den angrenzenden EU-Staaten neu abgeklärt werden. Die Neuregelung hat nicht zu merklichen finanziellen Mehraufwendungen geführt. Der administrative Mehraufwand in der Grössenordnung von 0,1 bis 0,2 Stellen wurde ohne Personalaufstockung bewältigt.

2.3 IV-Stelle
Die durchschnittliche Dauer vom Eingang der Anmeldung an die IV-Stelle bis zum Erlass der Verfügung beträgt bei
Die Zeitspanne von der Einreichung des Gesuchs bis zum Erlass der Verfügung liegt im schweizerischen Mittel. Die Wartezeiten sind oftmals von externen Faktoren abhängig.
Bei den pendenten Erstanmeldungen pro Vollzeitstelle weist die Statistik folgende Zahlen aus:
Die IV-Stelle BL liegt bei den erledigten Fällen über dem schweizerischen Durchschnitt, weist aber mehr Pendenzen pro Vollzeitstelle auf.
Dank der vom BSV bewilligten zusätzlichen Stellen sollte es der IV-Stelle möglich sein, die Zahl der Pendenzen auf bzw. unter den schweizerischen Mittelwert zu senken.


2.4 Verwaltungskostenrechnung
Der erneut hohe Einnahmen-Fehlbetrag in der Vermögensrechnung der Familienausgleichskasse ist auf folgende Faktoren zurückzuführen:

2.5 Entwicklung der Abschreibungen
Die höheren Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr belaufen sich auf CHF 322'815.73. Sie resultieren aus Umbauarbeiten im Jahr 2002 sowie erhöhten Abschreibungen bei den Verwaltungskostenbeiträgen und den Inkassogebühren.



2003/040-3
Geschäftsbericht 2002 der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV)

1. Allgemeines

1.1 Gesetzliche Grundlage
Das Gesetz über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe (Sachversicherungsgesetz) vom 12. Januar 1981 regelt die Oberaufsicht in § 4 wie folgt:
«Dem Landrat sind jährlich der Geschäftsbericht und die Rechnung zur Genehmigung vorzulegen».

1.2 Ausübung der Oberaufsicht
Seit der Aenderung der landrätlichen Geschäftsordnung per 1.2.2001 ist es Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, sowohl die Rechnung als auch den Geschäftsbericht der BGV zu überprüfen und dem Landrat über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

1.3 Umfang der Ueberprüfung
Ziel der Ueberprüfung war es, den Inhalt des Geschäftsberichtes auf dessen Aussagekraft, Klarheit und Glaubwürdigkeit hin zu überprüfen sowie die Geschäftspolitik der Gebäudeversicherung anhand von schriftlichen Fragen an die Geschäftsleitung zu hinterfragen.
Die Geschäftsprüfungskommission hat sich bei der Ueberprüfung der Rechnung auf die Ergebnisse der vertieften Prüfungen durch eine externe Revisionsstelle und deren Bericht abgestützt. Auf die Vornahme einer weiteren detaillierten Kontrolle der Rechnung wurde verzichtet.
Die Details zu Erfolgsrechnung und Bilanz können den Seiten 40 ff. des Geschäftsberichts entnommen werden. Der Bericht der Kontrollstelle kann auf Seite 47 nachgelesen werden.


2. Bemerkungen zum Geschäftsbericht und zur Geschäftspolitik

2.1 Aufteilung der Kapitalanlagen
Per 31. Dezember 2002 hat sich folgende Aufteilung ergeben:
Obligationen 35,2 % (Vorjahr 32,4 %)
Aktien 22,3% (Vorjahr 28,0 %)
Immobilien 41,7% (Vorjahr 39,1 %)
Diverses 0,8% (Vorjahr 0,5 %)

2.2 Performance
In den Jahren 1997 - 2002 wurde folgende Performance erreicht:
1997: 14,93 %
1998: 9,43 %
1999: 8,38 %
2000: - 0,82 %
2001: - 2,15 %
2002: - 9,42 %

2.3 Schadenverlauf
Im Jahr 2002 lag die Summe der Feuerschäden mit 6,8 Mio. Franken unter dem Schadenvolumen von 2001 (15,0 Mio.).
Die Elementarschäden waren mit 1,4 Mio. Franken ebenfalls geringer als im Vorjahr (2,2 Mio.).
Weil das Baselbiet im Jahr 2002 von starken Unwettern verschont blieb, ist auch die Schadensumme bei der Grundstückversicherung unter den Wert der vergangenen 10 Jahre gesunken. Durch die Prämienerhöhung in der Grundstückversicherung wurden Mehreinnahmen von 0,6 Mio. Franken generiert, welche für den Wiederaufbau der Reserven nach dem Sturm «Lothar» und den Ueberschwemmungen im Jahre 1999 benötigt werden.

2.4 ifa (Interkantonales Feuerwehr-Ausbildungszentrum)
Das ifa in Balsthal hat sich beim Bundesamt für Strassen um die geplante Erstellung eines Uebungs- und Forschungstunnels für Brandbekämpfung beworben, der die Sicherheit für Benützer, Betreiber und Einsatzkräfte bei Tunnelereignissen erhöhen soll.
Das ifa findet eine gute Akzeptanz, haben doch im Jahr 2002 1'010 Feuerwehrleute aus dem Kanton Basel-Landschaft, 820 aus dem Kanton Solothurn sowie 820 Teilnehmer aus anderen Kantonen Kurse besucht.

2.5 Diverses
Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung hat vom Kanton Basel-Landschaft den Auftrag erhalten, die Fachstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Kantonsangestellten zu führen. Dieser Auftrag gründet auf einem Bundesbeschluss.
In Zusammenarbeit mit dem Kanton ist die Gebäudeversicherung im Projekt zum Erstellen einer Naturgefahrenkarte (systematische Erhebung und Kartierung von Naturgefahren) involviert.
2003/040-4
Amtsbericht des Kantonsgerichts 2002

1. Allgemeines
Am 1. April 2002 traten die Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) und der entsprechenden Verfassungsbestimmungen in Kraft. Das Obergericht und das Verwaltungsgericht wurden zum Kantonsgericht vereinigt, bestehend aus den drei Abteilungen Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Zivil- und Strafgericht sowie Sozialversicherungsgericht. Der vorliegende Bericht bezieht sich aufs ganze Kalenderjahr 2002.
Die Geschäftsleitung operierte erstmals mit einer gesetzlich geregelten Führungsverantwortung. Der Bericht weist auf zahlreiche organisatorische Anpassungen hin, die durch die Umsetzung der Justizreform ausgelöst wurden.
Auf das Berichtsjahr 2004 wird ein auf die einzelnen Gerichts- und Strafverfolgungsbehörden konzeptionell abgestimmter Bericht in Aussicht gestellt. Die Schaffung eines separaten Publikationsorgans zur Veröffentlichung der Rechtsprechung wird geprüft.
Der vorliegende Bericht vermag aus der Sicht der GPK auch bezüglich der Lesbarkeit (Kleinschrift) noch nicht zu befriedigen und bedarf auch diesbezüglich einer entsprechenden Verbesserung.
Mehrmals wird in der Berichterstattung - wie schon früher - auf die unbefriedigende räumliche Infrastruktur hingewiesen.


2. Geschäftsgang

2.1 Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung ist nach Inkrafttreten des GOG zu 16 halbtägigen Sitzungen zusammengetreten. Sie beschäftigte sich u.a. mit der Umsetzung der Gerichtsreform und der Integration der Statthalterämter und des BUR in die Gerichtsbehörde. Aufgrund des neuen Anwaltsgesetzes wurden die Aufsichtskommission gewählt und Verordnungen erlassen.

2.2 Justizverwaltung
Der Bericht weist darauf hin, dass es notwendig war, diese vorerst zu definieren, einige Aufgaben zu vereinheitlichen und andere wiederum zu zentralisieren. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklungsprozesse mit einigen Unsicherheiten und Problemen einhergingen - was aufgrund der althergebrachten alten Strukturen nicht erstaunt. Auch die GPK setzte seit langem hohe Erwartungen in die Justizverwaltung.

2.3 Gesamtgericht
Bei Beschwerden gegen Verfügungen der Geschäftsleitung als Anstellungsbehörde oder gegen Disziplinarentscheide der Geschäftsleitung müssen Präsident und Vizepräsident, welche beide der Geschäftsleitung und gezwungenermassen auch dem Ausschuss angehören, in den Ausstand treten. Andererseits verlangt das GOG, dass der Ausschuss nur in voller Besetzung tagt, was bei der erwähnten Fallkonstellation undurchführbar ist. Eine Korrektur durch den Gesetzgeber dränge sich deshalb unweigerlich auf.
Die GPK stellt fest, dass dieselbe unhaltbare Situation auch bei Beschwerden gegen Disziplinarentscheide des Landrats gegenüber von ihm gewählten Richterinnen und Richtern eintreten könnte, weshalb auch für diesen Fall eine neue Regelung zu prüfen ist (vgl. Tätigkeitsbericht der GPK 2003/240).

2.4 Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Die Neueingänge sind, verglichen mit dem Vorjahr, von 400 auf 474 Fälle angestiegen. Dies ist zurückzuführen auf die durch den Einzelrichter zu behandelnden Fälle im Bereich vorsorglicher fürsorgerischer Freiheitsentzüge und Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Diese vom Einzelrichter dringlich zu behandelnden Fälle haben sich seit 1998 nahezu verdoppelt. Die Verfahrensdauer konnte jedoch gegenüber 2001 wieder um 40 % verkürzt werden. Die Weiterzugsquote betrug 5,2 % (Vorjahr 7,4 %).

2.5 Abteilung Zivil- und Strafrecht
Im Jahr 2002 erreichten die Appellationen einen Höchststand von 309 Fällen (2001: 245). Die Zunahme steht im Zusammenhang mit dem neuen Scheidungsrecht - 4jährige Wartefrist in strittigen Scheidungsverfahren - sowie in der Zunahme «grosser» Strafverfahren sowie der Tätigkeit des Besonderen Untersuchungsrichteramtes (BUR). Es konnten demgegenüber mehr Fälle erledigt werden als im Jahr zuvor.

2.6 Abteilung Sozialversicherungsrecht
Trotz erhöhter Neueingänge, was hinsichtlich Arbeitslosenversicherung, AHV und BVG im wesentlichen auf die angespannte wirtschaftliche Lage zurückzuführen sein dürfte, bestehen keine nennenswerte Pendenzen mehr. Es war möglich, die Verfahrensdauer von 272 auf 214 Tage zurückzuführen, nachdem bereits im Jahr zuvor eine markante Verbesserung zu verzeichnen war.
In Anbetracht der besonderen Situation (hängiges Disziplinarverfahren gegen einen Kantonsrichter) - haben sich mehrmals Richterinnen und Richter der verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Abteilung bereiterklärt, an Sitzungen der sozialversicherungsrechtlichen Abteilung mitzuwirken.


3. Bezirksgerichte
Keine Bemerkungen.


4. Steuer- und Enteignungsgericht
Keine Bemerkungen.


5. Strafgericht
Die Fallbelastung hat gegenüber dem Vorjahr erneut um 22 % zugenommen. Dies wird mit der Personalaufstockung der vergangenen Jahre bei Polizei, Statthalterämtern, BUR und Staatsanwaltschaft in Zusammenhang gebracht. Auch wird auf die zunehmende Komplexität der Fälle (u.a. ausländische Angeklagte, Beizug von Dolmetschern etc.) hingewiesen und auf die ungelösten räumlichen Probleme. Entgegen der früheren Erwartungen seien die personellen Kapazitäten auf Präsidialstufe auf längere Sicht nicht gegeben. Für die laufende Fort- und Weiterbildung bestehe praktisch kein Raum mehr.
Der Bericht weist im weiteren auf die erschreckende Zunahme der Gewaltbereitschaft hin.


6. Jugendgericht
Keine Bemerkungen.


7. Verfahrensgericht in Strafsachen
Keine Bemerkungen.


8. Strafverfolgungsbehörden

8.1 Statthalterämter
Diese gingen von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion über zum Kantonsgericht. Der Bericht weist auf eine erhebliche Mehrbelastung hin. Es musste vermehrt Personal angestellt werden, was die zum Teil bestehende Raumnot noch verstärkte.

8.2 Besonderes Untersuchungsrichteramt
Keine Bemerkungen.


9. Friedensrichterinnen und Friedensrichter
Keine Bemerkungen.


10. Anwaltsaufsichtskommission
Keine Bemerkungen.
2003/040-6
Jahresbericht 2002 der Fachhochschule beider Basel (FHBB)

1. Allgemeines
Gemäss § 36 des Fachhochschulvertrages unterbreitet die FHBB den Regierungen der Vertragskantone zuhanden der Parlamente jährlich einen Geschäftsbericht. Die Subko V hat diesen Bericht geprüft und telefonisch mit der Direktion einige Details geklärt.


2. Bemerkungen zum Jahresbericht

2.1 Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Die Vorgaben des Bundes zur Zusammenführung der Fachhochschulen Aargau, Solothurn und beider Basel wurden von einem Kooperationsrat unter der Leitung von R. Huber, Regierungsrat des Kantons Aargau, bearbeitet. Aus den beiden Basel nahmen der Präsident des Fachhochschulrates, der Direktor der FHBB sowie die beiden Leiterinnen der Stabsstellen für Hochschulfragen aus Basel-Stadt und Baselland Einsitz. Hauptaufgabe war die Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie für die Zusammenarbeit in der FHNW.
Der Kooperationsrat stützte seine Planung auf eine breite Diskussion aller Angehörigen der drei Teilschulen ab. Auf Antrag des Kooperationsrates legten die vier Kantonsregierungen die weitere Planung für eine gemeinsame Institution fest. Die Schulorte Basel/Muttenz werden die bisherigen Diplomstudiengänge weiterführen können. Aenderungen wird es erst mit der Einführung von Bachelor- und Master-Graden geben, die inhaltliche Neuausrichtungen aller Studiengänge verlangt.

2.2 Weiterentwicklung der FHBB
Nach der Evaluation der wissenschaftlichen Qualität von Lehre und Know-how-Transfers durch nationale und internationale Experten im Jahr 2001 galt es nun, die Empfehlungen umzusetzen, damit alle Studiengänge die definitive Anerkennung des Bundes erhalten können. Die Schliessung des CIM-Zentrums und die Integration einzelner Angebote aus diesem Institut in andere Organisationseinheiten erfolgte nicht nur unter Spardruck, sondern diente auch der Bündelung der Kompetenzen im Hinblick auf die Entwicklung zur FHNW.
Die einzelnen Departemente konnten ihre Leistungsaufträge weitgehend erfüllen. Evaluiert werden folgende Produktegruppen: Fachhochschuldiplome, Nachdiplome, Weiterbildungszertifikate, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsprodukte und übrige Produkte (Lizenzen, Patente, Publikationen).

2.3 Rechnung
Die Schliessung des CIM-Zentrums verursacht zunächst noch Mehraufwendungen und wird erst ab 2004 zu einer Entlastung bei den Kosten führen. Für bereits beschlossene, aber noch nicht erbrachte Leistungen wurden Rückstellungen von 3,312 Mio. Franken vorgenommen, andererseits wurden Rücklagen von rund 2,249 Mio. Franken aufgelöst. Die Jahresrechnung 2002 schliesst mit einem Verlust von rund 62'000 Franken ab.


2003/040-7
Jahresbericht 2002 der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel (MFP)
Die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel hat einen unveränderten Personalbestand von 36 Verkehrsexperten, 5 Personen in der Administration und das Abwart-Ehepaar. Vier Austritte und ein Todesfall wurden durch die Rekrutierung und interne Ausbildung von fünf Verkehrsexperten-Anwärtern ausgeglichen.
Der Aus- und Weiterbildung wurde auch im Jahre 2002 grosses Gewicht beigemessen. Verschiedene Ausbildungskurse der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) wurden besucht. Insgesamt haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 298 Arbeitstagen Weiterbildung besucht.
Das Hauptgewicht der MFP liegt bei der Abnahme von Fahrzeugprüfungen. Gegenüber 1992 wurden 24 % mehr Fahrzeuge geprüft. Diese Steigerung wurde durch die optimale Auslastung der Prüfbahnen sowie eine Aufstockung des Personalbestandes möglich.
Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau spielt gut. Im Berichtsjahr wurden 4'901 Fahrzeuge (Vorjahr: 4'560) aus dem unteren Fricktal geprüft.
Die Erweiterung der Prüfhalle um 2 auf insgesamt 7 Prüfbahnen war aus Kapazitätsgründen notwendig. Die neue Halle konnte am 2. Januar 2002 offiziell in Betrieb genommen werden.

Führerprüfungen
Den 9'644 (Vorjahr: 9'479) theoretischen Führerprüfungen stehen 10'194 (Vorjahr: 10'004) praktische gegenüber. Die theoretische Prüfung wurde von 65 % der Geprüften bestanden, die praktische von 72 %. Dabei sind die 2-Rad-Fahrer mit 75 % erfolgreicher als die 4-Rad-Fahrer mit 71 %.

Fahrzeugprüfungen
Insgesamt wurden inklusive Nachprüfungen 86'013 Fahrzeuge geprüft. Die Personenwagen verzeichneten bei 54'062 (plus 15'826 Nachprüfungen) eine Zunahme von 2'188 Fahrzeugen. Ebenfalls gestiegen ist die Anzahl geprüfter Lastwagen auf 1'165 (Vorjahr: 931), während diejenige der Lieferwagen und 2-Rad-Fahrzeuge abgenommen hat.
Die Erfolgsquote beträgt bei den 4-Rad-Fahrzeugen 78  (Vorjahr: 77 %), bei den 2-Rad-Fahrzeugen 81 % (Vorjahr 80 %).
Durch das Auto- und Motorradgewerbe wurden 14'496 Neufahrzeuge selbst geprüft. Die MFP nahm Stichproben vor.
Bei den auswärtigen Strassenkontrollen in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Basel-Stadt und der Polizei Basel-Landschaft wurden total 389 Fahrzeuge (Vorjahr: 897) kontrolliert, wovon 57 beanstandet werden mussten.

Fahrzeuguntersuchungen nach Unfällen
Im Jahr 2002 wurden 17 Motorfahrzeuge auf unfallursächliche Mängel untersucht. Wie bereits in den Vorjahren liessen sich beim überwiegenden Teil keine unfallursächlichen Mängel feststellen. Insgesamt 12 Fälle mussten eindeutig auf menschliches Versagen zurückgeführt werden.

Ausblick
Als nächste Ziele nennt die MFP:
2003/040-8
Jahresbericht 2002 des Ombudsman
Der Bericht weist wiederum auf die mannigfaltigen Anliegen hin, welche vorwiegend durch Einzelpersonen an den Ombudsman herangetragen wurden. Es handelt sich um Anliegen insbesondere gegenüber dem Kanton oder den Gemeinden. Die Tätigkeit des Ombudsman entspricht einem wichtigen Bedürfnis und hat ihre Bedeutung. Der Bericht gibt nicht zu besonderen Feststellungen Anlass.
2003/040-9
Geschäftsbericht 2002 der Rechtspflegekommission
Es wurden keine Geschäfte behandelt, auch nicht solche mit Ombudscharakter. Daraus folgert die Rechtspflegekommission, dass die Integration des Laufentals in den Kanton Basel-Landschaft in bester Weise geglückt ist.
2003/040-10
Jahresbericht 2002 des Sicherheitsinspektorates (SIT)
Das Sicherheitsinspektorat (SIT) ist als kantonale Fachstelle für den Vollzug der Störfallverordnung des Bundes zuständig. Dem Geltungsbereich der Störfallverordnung unterlagen im Berichtsjahr 188 Betriebe (Vorjahr: 191). Der Schwerpunkt der Tätigkeit im Jahr 2002 lag im Bereich Transport von gefährlichen Gütern auf der Strasse und dem Wasser.
2002 waren zwar mit 23 weniger C-Pikett-Einsätze nötig als im Vorjahr (2001: 37). Dennoch ergeben sich in diesem Bereich Kapazitätsprobleme, konnte doch erstmals kein durchgehender Pikettdienst mehr sichergestellt werden, da zu wenig Chemiefachberater verfügbar waren. Diese Situation ist unbefriedigend und verlangt nach einer grundlegenden Klärung.
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung, die seit Mitte 2001 in Kraft ist, überbindet dem Sicherheitsinspektorat neue Aufgaben. Bis Ende 2002 haben 60 Firmen die damit verbunden Meldepflichten erfüllt. Geschätzt wurde aber, dass 240 Betriebe betroffen sein könnten. Seitdem im Jahr 2003 die Stellenkapazitäten im SIT dem neuen Aufgabenumfang angepasst wurden, konnten die Vollzugsrückstände aufgeholt werden.
Der aufgrund der Transportrisikoanalyse erstellte Massnahmenbericht Durchgangsstrassen BL ist vom Landrat genehmigt worden (LRV 2002/176) und gelangt nun in die Realisierungsphase. Auch in Bezug auf den Schienentransport ist ein von der Schweizerischen Gesellschaft für Chemische Industrie, den SBB und dem UVEK ausgearbeitetes Massnahmenpaket für die nächsten sieben Jahre im Umfang von CHF 7 Mio. auf den 1.1.2003 zur Umsetzung vorbereitet worden.
Die Risikoermittlung über den Gefahrguttransport auf dem Rhein ergab, dass zusätzliche Sicherheitsmassnahmen nötig sind, insbesondere zum Schutz der Oberflächengewässer, wo das Risiko als «untragbar» eingestuft wurde. Die Realisierung von vorgesehenen Massnahmen (u.a. Doppelhüllenschiffe für Gefahrguttransporte, Schlepphilfepflicht ab mittlere Rheinbrücke) erfordern international abgestützte Schritte, sind aber trotz der damit verbundenen Komplexität energisch voranzutreiben.
Im Bereich der Einschliessungsverordnung, die insbesondere den Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen regelt, wird das Gefährdungspotential als gering taxiert. Nur zwei der 21 gemeldeten Tätigkeiten in diesem Bereich weisen ein «mässiges» Risiko auf und fallen unter die Störfallverordnung.


Die Geschäftsprüfungskommission dankt den Mitarbeitenden der verschiedenen Institutionen für den im Berichtsjahr geleisteten Einsatz.
ANTRAG
Die GPK empfiehlt dem Landrat:

Liestal, 25. September 2003

Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Dieter Schenk, Präsident



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