2003-47 (1)


Landrat Ruedi Brassel hat am 6. Februar 2003 eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:

Das neue Bildungsgesetz sieht vor, dass bei der Klassenbildung im Kindergarten sowie in der Primar- und Sekundarschule ab dem 6. fremdsprachigen Kind in einer Klasse dieses und jedes weitere fremdsprachige Kind doppelt gezählt werden muss. (§ 11, 2) Im dazu vorgesehenen Verordnungsentwurf wird dieser Passus dahingehend präzisiert, dass damit fremdsprachige Kinder gemeint sind, die beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Primarschule noch nicht 3 Jahre im deutschen Sprachgebiet wohnhaft gewesen sind oder über wenig Deutschkenntnisse verfügen.


Mit dieser sinnvollen Regelung wird die Absicht verfolgt, den Unterricht in Klassen mit viel Fremdsprachigen zu erleichtern und somit mehr für die Integration zu tun. Auswirkungen hat die Regelung in erster Linie in den Kindergärten. Gerade dort ist auch eine intensive Förderung der Sprachkenntnisse am wichtigsten und am meisten Erfolg versprechend.


In Gemeinden und Quartieren, in denen der Anteil Fremdsprachiger Kinder überdurchschnittlich hoch ist, führt das nun dazu, dass zusätzliche Kindergärten eröffnet werden müssen. Andererseits werden aber einige fast ausschliesslich mit fremdsprachigen Kindern besetzte Klassen eine sehr geringe Klassengrösse aufweisen. Bei Klassen von nur einem Dutzend Kindern kann aber die für die Vorbereitung auf die Schule wichtige Sozialisation in einem grösseren Gruppenverband zu kurz kommen.


Es ist absehbar, dass von der pädagogisch gerechtfertigten Doppelzählung die verschiedenen Gemeinden im Baselbiet sehr unterschiedlich betroffen sind. In Pratteln beispielsweise wird es im nächsten Jahr notwendig, gleich drei bis vier zusätzliche Kindergartenklassen zu führen. In anderen Gemeinden hat die Regelung keine kostenwirksamen Auswirkungen. Die sinnvolle Doppelzählung von fremdsprachigen Kindern darf aber nicht automatisch bedeuten, dass für die davon betroffenen Gemeinden eine Doppelzahlung erfolgen muss.


In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen:



Der Regierungsrat nimmt zur Interpellation wie folgt Stellung:

Allgemeines


Bereits auf den 27. Februar 2003 konnte ein Treffen zwischen dem Gemeinderat Pratteln und dem Vorsteher der Erziehungs- und Kulturdirektion vereinbart werden. (1)


Dabei hatte der Gemeinderat Gelegenheit, seine in einem Schreiben vom 5. Februar gemachten Äusserungen zu verdeutlichen. Er führte insbesondere an, dass die Neuregelung die Gemeinde Pratteln in besonders hohem Ausmass betreffen werde und finanzielle und strukturelle Auswirkungen im Kindergartenbereich zeitigen werde:


a) Klassenbildung
Auf das Schuljahr 2003/04 werden 139 Schülerinnen und Schüler in das zweite Kindergartenjahr eintreten; der Anteil fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler beträgt 72, d.h. knapp 52% (diese Zahl beruht auf den Angaben der unterrichtenden Kindergärtnerinnen). Gemäss den vorliegenden Zahlen werden 154 Schülerinnen und Schüler in das erste Kindergartenjahr eintreten; der Anteil fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler beträgt 80, d.h. ebenfalls knapp 52% (diese Zahl beruht auf der Schüler- und Schülerinnenliste mit Nationalitätenangabe).


Gestützt auf den Verordnungsentwurf haben wir ein Klassenbildungsszenarium entwickelt, bei welchem jedes Kind mit wenig Deutschkenntnissen doppelt zählt. Dies würde dazu führen, dass im neuen Schuljahr in Pratteln drei zusätzliche Kindergärten eröffnet werden müssten. In diesen 17 Kindergärten würden 293 Kinder unterrichtet ( O 17.2), die unter Berücksichtigung der Doppelzählung ab 6. Kind 373 Schülerinnen und Schülern entsprechen (O 21.9).



Auswirkungen


Die Bildung von drei zusätzlichen Kindergärten hätte jährlich wiederkehrende Ausgaben in Höhe von ca. CHF. 300'000.-- zur Folge (ohne Berücksichtigung einer Pensenerhöhung bei der Einführung von Blockzeiten).


Mehrere Kindergärten mit einem hohen Ausländeranteil müssten mit 15 bis 17 Kindern geführt werden. Gerade diese Kinder wären jedoch, bedingt durch den intensiven Deutschunterricht, oft abwesend. Wahrscheinlich wären in der Regel höchstens 10 bis 12 Kinder im Kindergarten (Gruppen- und Deutschunterricht) präsent. Im Hinblick auf den späteren Schulübertritt und den Unterschied zum Klassenverband erscheint dies auch aus pädagogischer Sicht wenig sinnvoll.



b) Integration von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern


In einem zweiten Schritt haben wir die Auswirkungen des Deutschunterrichts im Kindergarten untersucht. Auch wenn die Spannbreite optimal ausgenutzt wird, müssen wir davon ausgehen, dass insgesamt bis zu vier Vollzeitstellen für dieses Fach einzusetzen sind. Aufgrund des intensiven Deutschunterrichtes im Kindergarten werden sich die Kosten für den Deutschunterricht an der Primarschule in zwei Jahren reduzieren.



Auswirkungen


Sollte den fremdsprachigen Kindern im ersten Kindergartenjahr aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse intensiver Deutschunterricht und den Kindern im zweiten Jahr Kurse in Deutsch als Zweitsprache erteilt werden müssen, hätte dies für die nächsten beiden Jahre Mehrausgaben in der Höhe von mindestens CHF 300'000.-- zur Folge. Die mittel- bis langfristigen Auswirkungen wären noch zu untersuchen.


Als Fazit hielt der GR Pratteln fest, dass seine Gemeinde die Auswirkungen des neuen Bildungsgesetzes, bedingt durch den hohen Anteil fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler, in einem deutlich höheren Mass zu spüren bekomme als andere Gemeinden. Das Haushaltsgleichgewicht werde in Frage gestellt.


Am Gespräch vom 27. Februar konnte folgende Vereinbarung gefunden werden. Die Gemeinde Pratteln und das Schulinspektorat Baselland setzen sich zusammen und versuchen, eine Lösung für das Problem zu entwerfen. (2) Diese Lösung muss auf jeden Fall praktikabel und operativ machbar sein. Ausgangspunkt ist dabei, dass es vielleicht effizienter ist, statt mehreren zusätzlichen Kindergartenlehrpersonen und eventuellen Neubauten direkt in den bestehenden Kindergärten eine bestimmte Anzahl Deutsch-Lehrkräfte zu engagieren, die unseren kleinsten Schülerinnen und Schülern Sprachkenntnisse vermitteln. So könnte bei einem derart hohen Anteil fremdsprachiger Kinder eine Speziallösung getroffen werden. In der Verordnung Kindergarten und Primarschule müsste unter Bezugnahme auf §5 Abs 1 BildungsG, der gezielte Massnahmen für die Integration ermöglicht, ein Passus der Ausnahme eingebaut werden. Dabei muss die Prozentzahl so festgelegt werden, dass es sich wirklich nur um Ausnahmefälle handelt. Eine solche Lösung könnte kostengünstiger sein als die vom GR Pratteln befürchtete. Kostenneutralität kann allerdings nicht garantiert werden.



Antworten zu den einzelnen Fragen

1. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass mit der neuen Regelung auf einzelne Gemeinden, die ohnehin oft nicht über ein allzu hoch dotiertes Steuersubstrat verfügen, kaum tragbare zusätzliche Belastungen zukommen?


Der Regierungsrat war sich bewusst, dass es zu unterschiedlichen Belastungen kommen würde. Ebenso ist sich der Regierungsrat im Klaren darüber, dass in Pratteln die Verhältnisse in dieser Frage besonders drastisch sind. Die ganz konkreten Erfordernisse in Pratteln waren dem Regierungsrat aber nicht bekannt.



2. Besteht die Aussicht, dass besonders stark betroffene Gemeinden vom Kanton zusätzlich finanziell entlastet werden.


Eine zusätzliche finanzielle Entlastung ist schwierig, einfacher sind gemeinsam entwickelte und abgesprochene Lösungen der Personalfragen oder der Schülerinnen- und Schülerprobleme.



3. Ist diese Problematik beim neuen Finanzausgleich bereits berücksichtigt?


Im neuen Finanzausgleich ist genau diese Problematik berücksichtigt worden. Die Finanzausgleichsverordnung (FAV) sieht in § 12 Berechnung des Kinderindex vor: "Der Kinderindex einer Einwohnergemeinde drückt den gewichteten Anteil ihrer unter 12-jährigen, in- und ausländischer Kinder aus". Er wird nach einer ganz speziellen mathematischen Formel errechnet.



4. Besteht im neuen Bildungsgesetz ein Spielraum für neue, pilotprojektartige Umsetzungen eine verbesserte Integration und für die Förderung der Deutschkenntnisse auf der Kindergartenstufe? Etwa durch Teamteaching mit einer Erhöhung der Betreuungspensen pro Klasse und teilweisen Abteilungsunterricht, so dass aufgrund der Doppelzählung nicht notwendigerweise die Klassengrössen auf eine für die Sozialisation und Schulvorbereitung suboptimale Grösse gesenkt werden müssen? Kann die Möglichkeit solcher Lösungen für besondere Fälle in der Verordnung berücksichtigt werden?


Genau dieser Vorschlag wurde im Gespräch zwischen GR Pratteln und dem Vorsteher der EKD vom 27. Februar 2003 aufgegriffen. Solcherlei Lösungen sind möglich. Ferner sehen §§ 85 und 88 des BildungsG weiterhin Schulversuche vor.



5. Sind in besonders betroffenen Kindergärten in Pilotprojekten auch neue Unterrichtsformen möglich, etwa durch Unterricht auf Hochdeutsch oder durch zweisprachig geführte Klassenzüge?


Gerade in Gebieten wie zum Beispiel der Längi in Pratteln oder Fraumatt in Liestal sollten flexible und rasche Lösungen möglich gemacht werden. Allerdings müssen die Ausnahmen auch klar bezeichnet werden können; also zum Beispiel ein Anteil fremdsprachiger Kinder >80 Prozent definiert werden.



6. Ist der Kanton bereit, solche Pilotprojekte finanziell zu unterstützen?"


Generell ist dazu zu bemerken, dass mit dem neuen Bildungsgesetz die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden deutlichere Konturen erhalten hat. Kindergarten, Primar- und Musikschulen sind Sache der Gemeinden, wohingegen Sonderschulung, und Sekundarschule ganz Sache des Kantons sind. Insofern müsste zuallererst eine Gemeinde bereit sein, solche Pilotprojekte finanziell zu tragen.



Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Interpellation 2003/047 von Ruedi Brassel betr. Doppelzählung gemäss neuem Bildungsgesetz abzuschreiben.



Liestal,
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident:
Der Landschreiber:



Fussnoten

1. GR Pratteln vertreten durch: Herren W. Schneider, Gemeindepräsident; B. Stingelin, GR Bildung; Ph. Staub, Finanzen; Frau K. Pfirter, Präsidentin Kindergartenkommission; EKD BL vertreten durch die Herren RR Peter Schmid, Dr. M. Leuenberger, Generalsekretär, Ch. Studer, Dienststellenleiter Schulinspektorat, Urs Burkhart, Projektleiter Bildungsgesetzgebung.


2. Pratteln vertreten durch Frau K. Pfirter, Präsidentin Kindergartenkommission. Schulinspektorat vertreten durch: R. Schaffer, Inspektorin.



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