Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf)
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Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf) |
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| Bericht Nr: | 2003-057 | |
| vom: | 3. April 2003 | |
| Titel des Berichts: | Hochwasserschutz Hemmikerbach in Ormalingen Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes |
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| Bemerkungen: | Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss (Entwurf)
Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Hochwasserschutz Hemmikerbach in Ormalingen
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
| 1. | Der für den Hochwasserschutz Hemmikerbach in Ormalingen erforderliche Verpflichtungskredit von brutto 2'332'000.-- Franken zu Lasten Konto 2316.701.90-018 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. Oktober 2002 werden bewilligt. |
| 2. | Von allfälligem Anstösserbeitrag gemäss § 14, Absatz 1 des Gesetzes über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer vom 2. September 1974 (WBauG) wird Kenntnis genommen. |
| 3. | Soweit für die Ausführung des Bauvorhabens Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird die Bau- Umweltschutzdirektion ermächtigt, gestützt auf §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsverfahren durchzuführen. |
| 4. | Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gestützt auf § 31 Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung. |
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