2003-168 (1)


1. Einleitung
Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage an der Sitzung vom 28. August 2003 im Beisein von Frau Regierungsrätin Elsbeth-Schneider-Kenel, Frau Roya Blaser, stv. Kantonsarchitektin, Herr Andreas Wüthrich, Projektleiter Hochbauamt sowie den Herren Hans Kaufmann, Spitalverwalter Bruderholzspital, Jean-Luc Perrin, stv. Spitalverwalter, Dominique Peter, Leiter techn. Dienste und Bruno Bösch, Chef Zentrale Leitstelle beraten.


2. Vorstellen der Vorlage
Das Bruderholzspital wurde anfangs der siebziger Jahre erstellt und im September 1973 in Betrieb genommen.
Für einen Grossteil der technischen Anlagen ist die Nutzungszeit, d.h. die Lebenserwartung abgelaufen respektive überschritten.
Dieser Umstand führt dazu, dass die haustechnischen Installationen zunehmend mit mehr oder weniger grossen Problemen behaftet sind, die sich einerseits in einem immer grösser werdenden Unterhaltsaufwand und andererseits in einem potenziell steigenden Sicherheitsrisiko zeigen.
Betroffen sind ausnahmslos alle wichtigen Installationsgewerke, von der elektrischen Grundversorgung über die elektrische Notstromversorgung bis hin zu Teilen der Wärmeerzeugung und Dampfversorgung sowie der Kälteerzeugung, der generellen Leittechnik, der sanitären Installationen und einer zweiten Wasserhauszuleitung.
Neben den eigentlichen haustechnischen Installationen bestehen im Bruderholzspital zusätzlich erhebliche sicherheitsrelevante Probleme im Bereich Brandschutz und bei den Liftanlagen.
Die Sanierungen müssen aus Gründen der Betriebssicherheit und der Funktionstüchtigkeit zügig an die Hand genommen werden. Die Massnahmen sind für die kurz- und mittelfristige Aufrechterhaltung des Spitalbetriebs unabdingbar.
Die Arbeiten werden in Etappen über zweieinhalb Jahre ausgeführt.
Für die Realisierung der Massnahmen wird in einer ersten Etappe ein Kredit von Fr. 15'200'000.-- beantragt.


3. Kommissionsberatung

3.1 Spitalplanung
Die Kommission hat sich eingehend mit der Frage auseinander gesetzt, in welchem Zusammenhang die beantragten Massnahmen mit der regionalen Spitalplanung stehen.
Zum heutigen Zeitpunkt sind noch keine konkreten Resultate der Spitalplanung bekannt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass allfällige Beschlüsse erst in zehn bis fünfzehn Jahren umgesetzt sind und die Gebäude auch weiterhin einer Nutzung im Gesundheitsbereich dienen werden.
Bei den beantragten Teilprojekten der ersten Etappe handelt es sich um Massnahmen, welche der Betriebssicherheit der Grundversorgung von Energie und Wasser, der Funktionssicherheit von Transportanlagen (Lifte), einem angemessenen Personenschutz (Brand-Früherkennung) sowie der Einhaltung von Hygieneanforderungen dienen.
Diese Bereiche müssen unabhängig einer künftigen Nutzungsart der Gebäulichkeiten verlässlich funktionieren; die Sanierungsmassnahmen stellen daher auch in Bezug auf die zukünftige Entwicklung keine Präjudiz dar.
Dem altersbedingten Zustand der Anlagen entsprechend sind die geplanten Eingriffe für die kurz- und mittelfristige Aufrechterhaltung des Spitalbetriebs notwendig, mit der Realisierung darf nicht bis zum Vorliegen verlässlicher Resultate aus der Spitalplanung zugewartet werden.
Eine andere Situation ergibt sich bei den Massnahmen der in der Vorlage in Aussicht gestellten zweiten Etappe .
Wohl sind diese Massnahmen ebenfalls von grosser Sicherheitsrelevanz und müssen mittelfristig (ca. in 2 Jahren) angegangen, d.h. die Planung in Angriff genommen werden. In diesem Fall sollen jedoch die Ergebnisse aus der Spitalplanung einfliessen.

3.2. Bisherige Massnahmen
Die Kommission liess sich darüber ins Bild setzen, dass die beantragten Massnahmen nicht aufgrund eines vernachlässigten Unterhalts anstehen.
Im Bruderholzspital sind in den vergangenen fünfzehn Jahren ausserhalb der regulären Instandhaltung bereits verschiedene sicherheitsrelevante Projekte realisiert worden.
Der Landrat genehmigte mittels Baukreditvorlage folgende Projekte:

3.3 Energiesparmassnahmen
Das Bruderholzspital weist einen hohen Energieverbrauch aus.
Für die Kommission war deshalb von Interesse, inwieweit die sicherheitsrelevanten Massnahmen zu Energieeinsparungen führen.
Das Ziel der vorliegenden Massnahmen liegt primär in der Verbesserung und Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und des Personenschutzes. Energiesparmassnahmen als solche sind nicht vorgesehen und bei den meisten Teilprojekten nicht oder nur marginal möglich.
Sämtliche vorgesehenen Eingriffe werden jedoch gemäss dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt. So wird beispielsweise beim Ersatz der Warmwasserleitungen die Isolation ebenfalls erneuert und dem heutigen Stand entsprechend dimensioniert.
Eine spürbare Einsparung an Elektroenergie wird durch den Ersatz der Kälteerzeugung erreicht. Die neuen Aggregate samt Steuerung weisen gegenüber den bestehenden Apparaten einen markant besseren Wirkungsgrad auf.
Ein weiteres Teilprojekt mit grossem Einsparpotential ist die für die zweite Etappe vorgesehene Wärmeerzeugung.
Ueber die konkret zu erwartenden Energieeinsparungen wird die auf dem Energiekonzept basierende Detailplanung Aufschluss geben.

3.4 Preisbasis
Die Kommission hat sich bei ihrer Behandlung des Kostenvoranschlags auch mit der in der Vorlage zugrunde gelegten Preisbasis vom 1. April 2002 auseinander gesetzt und sich von der Bau- und Umweltschutzkommission informieren lassen, dass die Kotenberechnungen effektiv auf dem Preisniveau 2003 durchgeführt wurden.
Sie beantragt dem Landrat, im Landratsbeschluss Ziffer 4 das Jahr des tatsächlichen Preisniveaus auf 2003 zu korrigieren.

3.4 Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat mit 9:1 Stimme bei 3 Enthaltungen, dem beiliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.


Liestal, 25. September 2003
Im Namen der Bau- und Planungskommission

Der Präsident: Peter Holinger


Beilage
- abgeänderter Entwurf des Landratsbeschlusses



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