2003-174 (1)


1. Einleitung
Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage an den Sitzungen vom 11. und 25. September sowie am 23. Oktober 2003 beraten. Vorgängig der Sitzung vom 23. Oktober hat sie einen Augenschein im Gymnasium Oberwil durchgeführt.
Beratend zur Seite standen der Kommission Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider, Roya Blaser, stellvertretende Kantonsarchitektin; Claudio Schmidt, Projektleiter; Werner Baumann, Rektor des Gymnasiums Oberwil und Martin Leuenberger, Generalsekretär BKSD.

2. Vorstellen der Vorlage
Die schulische Infrastruktur des Gymnasiums Oberwil ist nicht mehr dem heutigen Stand entsprechend.
Der Bericht "Entwicklungstendenzen und Raumbedarf der BL-Gymnasien für die Zeit von 1993 - 2002" zeigt auf, dass trotz raumsparender Massnahmen ein Ausbau mehrerer Gymnasien unumgänglich und unabhängig von der Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen ein Ausbau der schulischen Infrastruktur der Gymnasien notwendig ist.
Während für die Gymnasien Liestal (Vorlage 94/28), Münchenstein (Vorlage 97/49) und Muttenz (Vorlage 96/173) der Raumbedarf vorerst gedeckt und die Infrastrukturen verbessert wurden, konnte in Oberwil 1994 mit einer Aufstockung von drei Klassenzimmern die räumlichen Bedürfnisse abgedeckt werden. Die notwendigen Anpassungen der Infrastrukturen stehen aber bis heute aus.
Die bestehende Mediothek entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Die neuen Medien müssen in den Schulbetrieb einfliessen können und beanspruchen zusätzlichen Raum und neue Wiedergabemöglichkeiten. Mit der Erweiterung der Mediothek soll das Foyer als zentrale Zone der Schule neu organisiert und mit einer Verpflegungszone und einem gedeckten Aussenraum , der gleichzeitig eine gedeckte Verbindung zu den Turnhallen ist, ergänzt werden.
Neben der mangelnden Infrastruktur ist die Sicherheit und Behindertengängigkeit nicht ausreichend gewährleistet. Heutige Brandschutzvorschriften sollen deshalb angemessen umgesetzt werden. Ebenso soll körperlich Behinderten die Schule durchwegs hindernisfrei zugänglich gemacht werden.
Diese Korrekturmassnahmen erfordern umfangreiche bauliche Eingriffe und Erweiterungen. Im Zuge dieser Erweiterungen soll die unter einer konstanten Verdichtung leidenden Raumorganisation räumlich und betrieblich verbessert werden.
Die Gebäudehülle und die Haustechnik müssen saniert werden. Damit soll der Energiehaushalt verbessert und Schäden und Störungen vorgebeugt werden.
Beim Ausbau der Mediothek handelt es sich um neue Ausgaben, deren Beschluss der fakultativen Volksabstimmung gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung unterliegen. Bei den sanierungs- und sicherheitstechnischen Massnahmen handelt es sich um gebundene Ausgaben.

3. Kommissionsberatung

3.1 Einbindung in die Schulraumplanung
Nach Angaben der Herren Baumann und Leuenberger bleibt die Entwicklung der Klassenzahlen längerfristig stabil. Momentan befindet sich das Gymnasium, mit der tiefsten Schülerzahl seit vierzehn Jahren, in einer Talsohle. Die Prognosen tendieren jedoch eindeutig nach oben. Die Klassenzahl wird sich voraussichtlich auf einem Stand von 40 Klassen einpendeln. Eine Entschärfung der Platzproblematik wird also nicht eintreten. Das Arbeitspapier "Raumbedarf der Gymnasien und Berufsschulen 2002-2008" geht auf diese Entwicklung ein und zeigt zudem den Zustand der Infrastrukturen der Schulen auf.
Dieses Arbeitspapier, das die Grundlage der Schulraumplanung bildet, ist derzeit noch in Bearbeitung.
Nach Fertigstellung wird der Bericht von der Baudirektorin und dem Erziehungsdirektor als offizielles Dokument beglaubigt.

3.2 Mediothek/Foyer
Die bestehenden Verhältnisse der Mediothek und des Foyers sind beengt und ungenügend. Der Augenschein vor Ort hat dies bestätigt. Durch die starke Veränderung der Unterrichtsform in den vergangenen dreissig Jahren hat sich der Bedarf an Internet-Arbeitsplätzen vervielfacht. Die Mediothek ist heute kein Bücherlager mehr sondern Arbeitsraum für die Schüler, mit Büchern und EDV etc..
Die heutige Bibliothek und die ausgelagerten Medienarbeitsplätze blockieren einen Grossteil des Foyers. Ebenso verstellen provisorische Einbauten für die Verpflegung und den Hauswart die zentrale Eingangshalle. Die Halle macht einen unfreundlichen Eindruck. Mit einem Neubau der Mediothek, angrenzend an das heutige Foyer, kann die räumliche Situation geklärt werden. Gleichzeitig wird den Schülern eine neue und zeitgemässe Verpflegungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Zur Verpflegungssituation ist hervorzuheben, dass das Gymnasium Oberwil "auf der grünen Wiese" steht und über keinen OeV-Anschluss verfügt.

3.3 Gebäude
Im Vorfeld der Bearbeitung der Projektierungsvorlage hat das Amt für Umweltschutz und Energie umfassende Abklärungen betreffend PCB-Gehalt der Fugendichtungsmassen am Gebäude vorgenommen. Grenzwerte werden an wenigen Proben leicht überschritten. Im Rahmen der Projektplanung wird eine Fachfirma beauftragt, die Vorkommen von PCB und anderen relevanten Schadstoffen (z.B. Asbest) zu prüfen und einen Vorgehensvorschlag zu unterbreiten.
Die Energiekennzahl, der Massstab für die energetische Qualität eines Gebäudes, ist für das Gymnasium Oberwil erstaunlich gut. Mit Massnahmen im Fassadenbereich kann der Wärmeverbrauch trotzdem noch verbessert werden.

3.4 Sicherheit / Brandschutz
Im Gymnasium kommt noch heute das Brandschutzkonzept aus der Erstellungszeit zur Anwendung. Es sind keine horizontalen und vertikalen Brandabschnitte ausgebildet. Die gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz haben sich in der Zwischenzeit verändert. Die Zahl der Nutzer hat sich erhöht, die Zirkulations- und Fluchtwege wurden durch Einbauten reduziert. Eine Anpassung an den heute geforderten Standard ist zwar nur bei baulichen Eingriffen zwingend, der Kanton als professioneller Bauherr hat aber die Pflicht, die Sicherheit der Nutzer jederzeit zu gewährleisten. Im Bauprojekt sollen Massnahmen definiert werden.

3.5 Etappierung
In der Projektierungsvorlage werden die verschiedenen Eingriffe und Massnahmen aufgezeigt. Diese erfordern nicht zwingend eine zeitgleiche Realisierung. In der Vorlage wurde keine Etappierung vorgeschlagen, da die Grundlagen für eine objektive Beurteilung fehlen. Diese sollen für die Baukreditvorlage vom Planerteam erarbeitet werden. Die einzelnen Eingriffe werden dann sinnvoll priorisiert. Daraus wird eine Etappierungsempfehlung abgeleitet. In diese Ueberlegungen fliesst auch die zeitliche Etappierung im Bauprozess (Lärmimmissionen etc.) ein. Dies umso mehr, als der Schulbetrieb, mit Ausnahme der Ferien, immer aufrecht erhalten werden muss.

4. Ergebnis der Diskussion
Das Gymnasium Oberwil hat bewiesen, dass man auch mit bescheidenen Mitteln funktionieren kann. Betrachtet man das Schulhaus bei einem Augenschein, gelangt man aber zur Ueberzeugung, dass eine Sanierung nötig ist.
Für die BPK ist der Bedarf für die in der Vorlage beschriebenen Massnahmen gegeben. Alle Abklärungen (PCB, Asbest etc.) sollen im Bauprojekt lückenlos gemacht und das mögliche Sparpotential anhand von Standards und Etappierungen aufgezeigt werden. Es ist wichtig, mit den vorhandenen Geldern möglichst viel Raumbedarf abzudecken. Dazu müssen die Standards nach unten revidiert werden. In der Baukreditvorlage soll ebenfalls ausgewiesen werden, was Erhalt und was neuer Raum ist.
Verschiedene Wünsche und Anregungen der BPK werden gemäss Aussage von Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider in die Bauvorlage mit einfliessen.

5. Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem beiliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.

Liestal, den 6. November 2003

Im Namen der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Peter Holinger


Beilage
- Entwurf Landratsbeschluss
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