2003-176 (1)
Bericht Nr. 2003-176 an den Landrat |
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Bericht der:
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Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
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vom:
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12. November 2003
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Schlussbericht der Folgeplanung ll zum Psychiatriekonzept Basel-Landschaft
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Bemerkungen:
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1. Organisation der Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 24. September und 23. Oktober 2003 beraten. Sie wurde begleitet durch Regierungsrat Erich Straumann, Generalsekretär Rosmarie Furrer, Dr. Theodor Cahn, ärztlicher Leiter KPD, Hans-Peter Ulmann, Verwalter KPD sowie Dr. Niklas Baer, akademischer Mitarbeiter KPK.
2. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Ausgangslage
Die psychiatrische Versorgung des Kantons Basel-Landschaft wurde seit 1980 im Rahmen umfassender Konzepte in drei Schritten aufgebaut.
1979-1980 - Psychiatriekonzept BL
1987-1991 - Folgeplanung I
1999- 2003 - Folgeplanung II
Mit dem Psychiatriekonzept 1979-1980 wurde eine tiefgreifende Reform der Psychiatrie eingeleitet. Von der geschlossenen Verwahrungsanstalt entwickelte sich die Klinik zu einer offenen therapeutischen Einrichtung. Ambulante, dezentrale Angebote wurden aufgebaut; die externen psychiatrischen Dienste etwa oder die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste.
Mit der Folgeplanung I wurde das Psychiatriekonzept ergänzt und, so weit notwendig, korrigiert. Im Unterbaselbiet gingen eine neue Tagesklinik, eine Suchtberatungsstelle und ein neues Wohnheim in Betrieb.
Mit der Folgeplanung II wurde unter der Leitung von Dr. Theodor Cahn, assistiert von Niklas Baer, der IST-Zustand definiert.
Der Auftrag gemäss RRB 1146 vom 15. Juni 1999 bestand in der Erstellung eines Rahmenplanes, in den sich künftige Massnahmen konzeptionell einfügen sollten. Die Projektorganisation bestand aus einer Steuerungsgruppe und sechs Planungsgruppen zu folgenden Versorgungsbereichen:
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Allgemeine Erwachsenenpsychiatrie
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Psychiatrische Rehabilitation
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Alterspsychiatrie
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Kinder- und Jugendpsychiatrie
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Substanzabhängigkeit
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Forensische Psychiatrie
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Die Planungsgruppen waren zusammengesetzt durch Personen aus privaten, allgemeinmedizinischen wie auch spezialisierten, stationären und ambulanten Versorgungsträgern. Gleichzeitig wurden auch VertreterInnen der baselstädtischen Psychiatrie, der Altersversorgung, der Behindertenhilfe, der Justiz sowie der Kinder- und Jugendhilfe einbezogen. Es wirkten über 100 Personen bei der Planung mit. Die Erkenntnisse der umfassenden Erhebung des IST-Zustandes führten zu einer bedarfsorientierten Analyse, welche bezweckt, allfällige Versorgungslücken zu schliessen. Der methodische Ansatz lautete dabei: Wie gelangt ein Patient zu einer psychiatrischen Behandlung, wo stösst er auf Hindernisse, wo auf Lücken? Als Planungs-Leitlinien wurden aufgrund der IST-Analyse u.a. formuliert: Verstärkung der Früherfassung und Frührehabilitation zur Prävention, verstärkte psychiatrische Präsenz an den Schnittstellen der Versorgung sowie Abstimmung von Spezialisierung und integrierten Grundversorgungsangeboten.
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3. Erkenntnisse und vorgeschlagene prioritäre Massnahmen
Psychiatrische Erkrankungen sind so weit verbreitet, dass innerhalb eines Jahres 20-25 Prozent der Bevölkerung zumindest einmal an einer solchen erkrankt. Bei 5-10 Prozent der Bevölkerung resp. 13'000 - 26'000 Personen besteht jährlich der Bedarf nach einer psychiatrischen Fachbehandlung. Das Angebot an diesbezüglichen Leistungen musste sich wegen Nachholbedarfs rasch entwickeln. Ein spezifisches Problem liegt dabei in der Zunahme von akuten Notfallsituationen. Die psychiatrische Versorgung präsentiert sich heute jedoch vergleichsweise auf einem guten Niveau. Die Kantonalen Psychiatrischen Dienste nehmen darin eine zentrale, gut vernetzte Stellung ein. Bei den vorgeschlagenen Massnahmen handelt es sich nicht um eine Neuausrichtung der Psychiatrie, sondern um einzelne notwendige Verbesserungen und strukturelle Ergänzungen. Die Kantonalen Psychiatrischen Dienste KPD und der Kanton sind dort gefordert, wo eine fehlende fachliche Steuerung zu einer qualitativ unzureichenden Versorgung psychisch Kranker führt.
Alterspsychiatrischer Dienst
In der Betreuung psychisch kranker alter Menschen wurde eine globale Versorgungslücke festgestellt. In Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie auch bei der Spitex werden viele psychiatrische Erkrankungen festgestellt, jedoch nur wenige fachspezifisch behandelt. Zudem wird die Zahl der Hochbetagten bis zum Jahr 2020 um ca. 50 Prozent zunehmen und die Häufigkeit von Demenzen wird ab dem 65. Altersjahr alle 5 Jahre verdoppelt. Da die psychiatrischen Praxen kaum betagte Patienten und Patientinnen betreuen und die EPD angesichts der Aufgabenvielfalt überfordert sind, fehlt es generell an alterspsychiatrischer Kompetenz. Weniger als 4 Prozent sämtlicher Pflegenden verfügen über fundierte psychiatrische Berufserfahrung und der Grossteil der Heime pflegt keine regelmässige Zusammenarbeit mit einer psychiatrischen Fachperson. Im Gegensatz zur Pflege und Betreuung im Alter, die Sache der Gemeinden sind, betrifft die hier festgestellte Lücke medizinisch-psychiatrische Leistungen nach KVG, die der Kanton zu garantieren hat. Es fehlt eine übergeordnete Planung und konkret eine Art alterspsychiatrisches Dach über die verschiedenen ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsbereiche. Und es fehlt an den entsprechenden Fachkräften mit den nötigen alterspsychiatrischen Kompetenzen. So soll
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innerhalb der KPD ein Alterspsychiatrischer Dienst geschaffen werden. Dieser Dienst ist als Dienstleistung für die Betagten und deren Angehörigen gedacht;
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eine kantonale Fachkommission für Altersfragen - unter Berücksichtigung alterspsychiatrischer Fragen - geschaffen werden.
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Aufgrund steigender Inanspruchnahme der Psychiatrischen Klinik soll die Tagesversorgung ausgebaut und ihr Profil in Richtung Krisenhilfe und Rehabilitation verstärkt werden. So soll, zu den bestehenden Tageskliniken in Liestal und Münchenstein eine weitere, vorzugsweise im Leimental, geschaffen werden. Damit wird
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die psychiatrische Tagesversorgung ausgebaut und ihr Profil in Richtung Krisenhilfe und Rehabilitation verstärkt.
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Die somatischen Akutkliniken sind aus der Sicht der Psychiatrie Ort der Früherfassung. Pro Jahr werden alleine in den medizinischen Kliniken der Kantonsspitäler Liestal und Bruderholz rund 1'700 Patientinnen und Patienten mit einer psychiatrischen Haupt- oder relevanten Nebendiagnose festgestellt. Die adäquate Wahrnehmung der psychiatrischen Problematik führt noch viel zu selten zur Konsequenz einer spezifischen psychiatrischen Abklärung und weiteren Behandlungen (Detailbericht zur Folgeplanung II). So soll
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in den Kantonsspitälern Bruderholz und Liestal schrittweise je ein psychiatrisches Team installiert werden.
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Die Anzahl an Invalidenrenten wegen psychischer Krankheit hat sich in den letzten 15 Jahren national verdoppelt und ist heute die häufigste Berentungsursache überhaupt. Die volkswirtschaftlichen Kosten sind enorm und eine Trendwende ist nicht in Sicht. So beliefen sich die Kosten für psychiatrisch bedingte Frühberentungen im Jahr 2002 für unseren Kanton auf 60 Mio. Franken für Renten und 10 Mio. Franken für kantonale Ergänzungsleistungen. Für die Koordination, Bedarfsplanung und fachliche Entwicklungssteuerung der psychiatrischen Rehabilitation ist kein Leistungsträger gesamthaft zuständig. So soll als Lösungsvorschlag und mit dem Ziel vermehrter Eingliederung und einer weitestgehenden Verbesserung der individuellen Lebensqualität
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die KPD für psychisch Kranke die gesamte Zuständigkeit für Koordination, Bedarfsplanung und fachliche Entwicklungssteuerung der Rehabilitation und Behinderten-Betreuung übernehmen;
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die KPD schrittweise eine Fachstelle für Psychiatrische Rehabilitation aufbauen;
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der Kanton die Finanzierungslücke für Frührehabilitation vor IV-Leistungen schliessen;
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die berufliche Integration in Betrieben der freien Wirtschaft systematisch evaluiert und gefördert werden.
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Die Mehrheit der etwa 900 Opiatabhängigen wird durch die Methadonprogramme, die Heroin gestützte Behandlung und weitere Angebote der Drogenberatung BL (DBL) erreicht. Hingegen werden von geschätzten 19'000 Personen mit riskantem Alkoholkonsum lediglich etwa 5 Prozent durch die Alkoholberatungsstellen betreut - ein Wert, der die typische, nicht nur auf Baselland begrenzte, Unterversorgung Alkoholabhängiger zeigt. Für unseren Kanton ist von rund 4'000 Jugendlichen und Adoleszenten auszugehen, die einen problematischen Konsum von Alkohol und/oder Cannabis betreiben, welche jedoch von den vorhandenen Institutionen wie der DBL oder den Alkoholberatungsstellen kaum erfasst werden können. Es bestehen zudem in Bezug auf die medizinische Seite erhebliche Kommunikations- und Schnittstellenprobleme. So sollen als Ziel einer verbesserten Früherfassung
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Teile der ambulanten Alkoholberatung mit der DBL zu einem Psychiatrischen Dienst integriert werden;
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ein Interventionsprojekt zur Bedarfserhebung suchtgefährdeter Jugendlicher durchgeführt und evaluiert werden;
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die Heroin gestützte Behandlung der DBL mit einem tagesstrukturierenden Rehabilitationsprogramm für sozial desintegrierte Abhängige ergänzt werden;
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der Kanton ein begrenztes Angebot der stationären Drogentherapie mit Leistungsvereinbarungen qualitativ verbessern und finanziell sichern.
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Das Spezialgebiet der forensischen Psychiatrie befasst sich mit dem Grenzbereich von Psychiatrie und Justiz. Es umfasst die verschiedenen Arten zivil- und strafrechtlicher Gutachten sowie die Betreuung und Behandlung psychisch gestörter Rechtsbrecher in ambulanten und stationären Massnahmen sowie in Untersuchungshaft. Die Anforderungen sind in den letzten Jahren mengenmässig und vor allem in qualitativer Hinsicht deutlich gestiegen. Im Bereich der Gutachten genügen die bestehenden Versorgungsstrukturen nicht mehr. So sollen als Lösungsvorschläge
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in den Externen Psychiatrischen Diensten (EPD) eine umschriebene Fachstelle für Forensische Psychiatrie eingerichtet und mit einem Leistungsauftrag versehen werden;
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die Leistungen der forensischen Abteilung der Psychiatrischen Universitätsklinik BS hinsichtlich komplexer Gutachten, die Übernahme gefährlicher forensischer Patientinnen und Patienten und die Fortbildung vertraglich geregelt werden.
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Die Inanspruchnahme der kinder- und jugendpsychiatrischen Leistungen hat in den letzten Jahren, wie in der Erwachsenenpsychiatrie, stetig deutlich zugenommen. Die psychiatrische Versorgung wird vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) mit den heute 13 kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen in einem Netz von pädagogischen, pädiatrischen, therapeutischen, psychologischen, heilpädagogischen und sozialarbeiterischen Stellen, einschliesslich Vormundschafts- und Justizbehörden, geleistet. Wie schon lange festgestellt, besteht bei der Prävention bei Risikogruppen eine Versorgungslücke bei Kindern von psychisch erkrankten, insbesondere psychiatrisch hospitalisierten Eltern. Es fehlen auch für Jugendliche spezifisch rehabilitative Angebote. So sollen als Lösungsvorschläge
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die Kantonale Psychiatrische Klinik und der KJPD Standards zur Betreuung von Kindern psychiatrisch hospitalisierter Eltern erarbeiten;
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für Jugendliche eine kleine Rehabilitationsstation aufgebaut werden;
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eine Projektstelle zum Aufbau eines Kantonalen Kindes- und Jugendschutzes sowie weitere Kinderschutzgruppen eingerichtet werden.
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Die fremdsprachigen Patientinnen und Patienten bilden eine sehr grosse Gruppe, die aus Gründen der sprachlichen und kulturellen Verständigungsschwierigkeiten vor allem qualitativ deutlich unterversorgt ist. Diese Menschen haben ein besonderes Chronifizierungsrisiko. Massnahmen, die nachhaltig auf die psychische Gesundheit wirken, sind daher von grösster sozialmedizinischer Bedeutung. So soll
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die allgemeinpsychiatrische Versorgung psychisch kranker Migrantinnen und Migranten mit einem Leistungsauftrag konsolidiert und weiterentwickelt werden.
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4. Detailberatung
Resultat der Folgeplanung II ist ein hervorragender Überblick über die psychiatrische Versorgung im Kanton Basel-Landschaft, wie ihn wohl zurzeit kein zweiter Kanton in der Schweiz zu bieten vermag. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission nahm deshalb auch mit Genugtuung zur Kenntnis, dass - aufgrund dieser fundierten Arbeit - dem Verfasser, u.a. von der nationalen Gesundheitspolitik, der Auftrag übertragen wurde, internationale Fachinformationen in Bezug auf die Psychiatrische Rehabilitation aufzuarbeiten. Die verschiedenen Aussagen der Analyse belegen, dass mit den Lösungsvorschlägen keine neuen Bedürfnisse geschaffen, sondern notwendige Verbesserungen und strukturelle Ergänzungen angestrebt werden.
So ist nun belegt, dass Personen mit psychiatrischen Problemen bis zum 65. Altersjahr zu 30 Prozent psychiatrisch behandelt werden, während es bei 65-79 Jährigen noch knapp 10 Prozent und darüber nur noch sehr wenige sind. Dies, obwohl sich die Häufigkeit von Demenzen vom 65. Altersjahr an alle 5 Jahre verdoppelt. Die Mitglieder der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission unterstützen demzufolge die Realisierung eines
Alterspsychiatrischen Dienstes
als prioritär. Aus finanzpolitischen Gründen muss eine Etappierung im Vollzug der einzelnen Projekte angestrebt werden.
Ebenfalls belegt ist, dass die Anzahl der psychisch bedingten IV-Rentner und -Rentnerinnen seit 1986 drastisch gestiegen ist (von 24'000 auf 73'000 im Jahr 2002). Die Wiedereingliederung in die Erwerbstätigkeit ist heute sehr gering. Im Rahmen einer Untersuchung bei 300 Patientinnen und Patienten wird angenommen, dass die Hälfte selbständiger arbeiten und mehr als ein Drittel selbständig wohnen könnte. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Chance der Rehabilitation steigt, wenn die Betroffenen zuerst platziert und dann am Arbeitsplatz betreut werden. Bei uns ist zurzeit leider die Zahl nicht Erwerbstätiger bei Klinikaustritt höher als bei Klinikeintritt. Mit der Schaffung einer
Fachstelle für Psychiatrische Rehabilitation
soll künftig die Psychiatrie viel näher an die Arbeitswelt herangehen, sich für die Arbeitssituation ihrer Klienten interessieren und neue Modelle für die berufliche Eingliederung ihrer Klienten entwickeln. Die Einrichtung könnte sich durchaus, zumal in Anbetracht der heute für IV-Renten und Ergänzungsleistungen zu bezahlenden 70 Mio. Franken, ausbezahlen.
Die Kommission beschliesst einstimmig Eintreten auf die Vorlage. Es wird festgestellt, dass die Tatsache des demografischen Veränderungsprozesses gewisse Bedürfnisse und Notwendigkeiten schafft. Auch der Umstand, dass jede vierte Person pro Jahr eine psychische Krankheit erleidet, sei Beleg für die Ernsthaftigkeit der Anliegen dieses Berichtes. Es wurde auch lobend festgehalten, dass die Verfasser, vorab Chefarzt Dr. Cahn, es verstanden haben, die Frage von Angebot und Nachfrage kritisch zu reflektieren. Die Kostenfrage sei klar auf den Tisch gelegt worden, wobei es denkbar wäre, dass nicht alle Lösungsvorschläge in der erhofften Zeitspanne realisiert werden. Wenn der Kanton die Altersheime unterstützen wolle, müssten anderswo Einsparungen sichtbar werden. In der Alterspsychiatrie sei zudem die gesellschaftliche Entwicklung zu beachten, denn die psychiatrischen Notwendigkeiten sind oft auf die Vereinsamung der älteren Menschen zurückzuführen.
Für Projekte, welche den Betrag von 500'000 Franken übersteigen, werden dem Landrat Vorlagen unterbreitet. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission geht zudem davon aus, dass sie über Vorhaben, welche diese Summe nicht erreichen, ebenfalls vorgängig orientiert wird.
5. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt mit 11 Jastimmen und 1 Enthaltung den Schlussbericht der Folgeplanung II zum Psychiatriekonzept Basel-Landschaft zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Muttenz, 12. November 2003
Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer
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