Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) | |
| vom: | 29. April 2003 | |
| Nr.: | 2003-101 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Promotion als tourismuspolitische Massnahme
5.1 Förderung von Markt-Kommunikation und Destinationsmarketing
Die Regierung ist der Ansicht, dass das bestehende touristische Wachstumspotential besser ausgeschöpft werden sollte. Sie ist überzeugt, dass dazu die Förderung der touristischen Markt-Kommunikation und des Destinationsmarketings für den Kanton Basel-Landschaft notwendig ist. Mit dieser tourismuspolitischen Massnahme kann die Auslastung der Anlagen und Einrichtungen verbessert, die Ertragskraft gestärkt und die Investitionstätigkeit der touristischen Anbieter erhöht werden.
Die Gästebefragungen ergaben, dass die touristische Attraktivität des Baselbietes nur gerade in der Stadt Basel bekannt ist. Das bestehende touristische Angebot ist auf anderen potentiellen in- und ausländischen Märkten noch zu wenig bekannt. Es wurde zudem festgestellt, dass es an interessanten und preisgünstigen Dienstleistungsbündeln oder Produkten fehlt, welche über die modernen Distributionskanäle verkauft werden können. Zudem lässt häufig die Qualität der Angebote zu wünschen übrig.
Das zersplitterte und kleingewerbliche Angebot führt ebenfalls zu Problemen. Die Marktmacht der einzelnen Anbieter ist zu gering. Sie sind nicht in der Lage, allein touristische Produkte zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Die Kosten der Zusammenarbeit sind zu hoch.
5.2 Grössenersparnisse und Verbundvorteile als Wettbewerbsvorteil
Mit einer starken überbetrieblichen und branchenübergreifenden Zusammenarbeit auf der Ebene der Destination kann ein Tourismusgebiet einen Wettbewerbsvorteil erzielen. Voraussetzung ist, dass die Anbieter sowohl innerhalb der einzelnen Branchen als auch auf der Destinationsebene zusammenarbeiten. Damit können Grössenersparnisse und Verbundvorteile erzielt werden (Übersicht 10).
Übersicht 10
Grafik: Grössenersparnisse und Verbundvorteile der Kooperation als Wettbewerbsvorteil
Es ist das Ziel der basellandschaftlichen Tourismusförderung, die partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Vermarktung von Angeboten zu fördern. Dabei hat eine breit abgestützte, nicht gewinnorientierte, tourismuspolitische Trägerorganisation für einen geschlossenen Marktauftritt zu sorgen, welcher mit den Leistungsträgern sorgfältig geplant und vorbereitet werden muss. Sie hat auch eine Führungsrolle bei der Gestaltung neuer Produkte und der Sicherung der Qualität zu übernehmen. Mit der Zusammenarbeit der touristischen Anbieter wachsen die Grösse und damit die Marktmacht einer Destination. Es ist die Aufgabe des Kantons, das Zusammenwachsen der touristischen Destination Basel-Landschaft mit einem massgeblichen Beitrag zu fördern.
5.3 Tourismuspolitische Trägerorganisation als Kooperationsplattform
Der Kanton Basel-Landschaft ist ein landschaftlich und kulturell vielfältiger Raum. Er ist aber auch überschaubar und klein. Es bestehen deshalb günstige Voraussetzungen, die ungenügende Zusammenarbeit zwischen den Anbietern auf der Stufe des Reiseziels oder der Destination zu verbessern. Dazu braucht es eine wirksame Kooperationsplattform, welche die Anbieter zusammenbringt.
Im Legislaturprogramm 1999-2003 äusserte sich der Regierungsrat zur Stärkung des Bekanntheitsgrades der Tourismusregion am Oberrhein und bekundete seinen Willen, Förderungsmöglichkeiten zu evaluieren (vgl. Regierungsprogramm 1999-2003, Programmpunkt Nr. 3.03, Massnahme 3.03.02). Diese Willensbekundung wurde vom damaligen Verkehrsverein Baselland, gegründet im Jahre 1916, als ermutigendes Signal aufgenommen und bestärkte ihn in seiner Absicht, die eigenen Strukturen zu überprüfen und eine Professionalisierung in die Wege zu leiten. Die Reorganisation wurde innert kurzer Zeit umgesetzt und mündete im Januar 2001 in der Verabschiedung einer umfassenden Statutenrevision und im neuen Namen "Baselland Tourismus".
"Baselland Tourismus" (abgekürzt BLTour) ist ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB. Der Verein ist konfessionell und parteipolitisch neutral und unabhängig und ist im Handelsregister eingetragen. BLTour erstrebt keinen Gewinn. Sofern sich Rechnungsüberschüsse ergeben, werden diese gemäss den Statuten zur Erfüllung von Vereinsaufgaben verwendet. Zur Finanzierung grösserer Projekte können Rückstellungen auch über mehrere Jahre geäufnet werden. Bei einer Auflösung des Vereins sehen die Statuten vor, dass das vorhandene Vereinsvermögen in das Eigentum des Kantons Basel-Landschaft übergeht. Dieser hat es in einem Fonds zum Zwecke der Tourismusförderung separat zu verwalten und gegebenenfalls einer neuen Institution zuzuführen, welche die gleichen Zwecke verfolgt.
"Baselland Tourismus" vereinigt als kantonale Dachorganisation die im Bereich Tourismus tätigen Baselbieter Personen, Organisationen, Institutionen und Unternehmen. Mitglied können alle natürlichen und juristischen Personen und Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechtes sein. Kollektivmitglieder sind die im Kanton Basel-Landschaft und Umgebung tätigen Verkehrs- und Verschönerungsvereine sowie weitere Vereine mit der gleichen Zielsetzung. Sie treten mit der Gesamtheit ihrer Mitglieder bei.
"Baselland Tourismus" bezweckt gemäss den Statuten:
| a) | eine nachhaltige Förderung des Tourismus im Kanton Basel-Landschaft unter Einsatz geeigneter Marketinginstrumente; |
| b) | die Vertretung der am Tourismus interessierten Kreise gegenüber Behörden; |
| c) | Ausflugsziele zugänglich zu machen, zu erhalten und zu verbessern; |
| d) | die Durchführung oder Förderung von Anlässen und Kongressen; |
| e) | die Koordination und Vertretung der Interessen der ihm angeschlossenen Verkehrs- und Verschönerungsvereine; |
| f) | die Mitwirkung bei der Lösung von Verkehrsfragen. |
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, die Konferenz der Verkehrs- und Verschönerungsvereine, die Konferenz der Leistungsträger, der Vorstand, der Leiter oder die Leiterin der Geschäftsstelle und die Kontrollstelle.
Die Konferenz der Verkehrs- und Verschönerungsvereine ist für die Koordination der folgenden Aufgaben zuständig: Förderung des Tourismusverständnisses bei der Bevölkerung vor Ort, Initiierung und (Mit-)Gestaltung von touristischen Basis-Infrastrukturen und Basis-Dienstleistungen von lokaler Bedeutung und schliesslich für die Realisierung von zielgruppenkonformen überkommunalen touristischen Projekten gemeinsam mit der Geschäftsstelle von "Baselland Tourismus", benachbarten Tourismusvereinen und Leistungsträgern vor Ort.
Die Konferenz der Leistungsträger ist das Koordinationsorgan der Leistungsträger (Hotellerie, Gastwirtschaftsbetriebe, Detailhandel, Landwirtschaft, Verkehrsbetriebe, Museen u.a.m.).
Die Basellandschaftliche Tourismusorganisation sorgt für das komplementäre Destinationsmarketing. Dabei ist vorgesehen, nach der unerlässlichen Aufbauphase der eigenen Strukturen eine ergänzende Zusammenarbeit mit Basel Tourismus aufzunehmen (gemeinsame Vermarktung der Tourismus-Region Nordwestschweiz). Erste gemeinsame Projekte wurden bereits realisiert, wie z.B. die gemeinsame Präsentation der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft an der Expo 02 in Yverdon, die Willkomm-Aktion für Transitgäste am Autobahnzoll Weil (Ostern, Pfingsten und Sommerferien 2003), Einsitznahme in die Tourismuskommission von Basel Tourismus, konsequente Integration von Basel Tourismus in den Imprimaten von Baselland Tourismus, etc. Seit 2003 ist "Baselland Tourismus" zudem bereits Partner in einem Dreiländer-Tourismusprojekt, das die gemeinsame Vermarktung der rund um den EuroAirport gelegenen Städte Basel, Freiburg i.Br. und Mulhouse und ihrer Agglomerationen zum Ziel hat.
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