Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf)
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Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf) |
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| Bericht Nr: | 2003-077 | |
| vom: | 10. Juni 2003 | |
| Titel des Berichts: | Ausserordentliche Denkmalsubvention für die Mauersanierung von Schloss Birseck in Arlesheim Verpflichtungskredit für die Jahre 2004 -2006 |
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| Bemerkungen: | Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss (Entwurf)
betreffend Erteilung eines Verpflichtungskredites für die dringliche Denkmalsubvention für die Mauersanierung von Schloss Birseck in Arlesheim (2004 - 2006)
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
| 1. | Für die Mauersanierung Nord und Süd wird ein Verpflichtungskredit für die Jahre 2004 - 2006 als ausserordentliche Denkmalsubvention ohne präjudizielle Wirkung von Fr. 1'107'420.-- bewilligt (Konto 2354.365.70). |
| 2. | Die Jahrestranchen 2004 - 2006 von Fr. 369'140.-- werden im entsprechenden Jahresbudget eingestellt (Konto 2354.365.70). |
| 3. | Die Bewilligung ist an die Bedingung geknüpft, dass mit den Sanierungsarbeiten erst bei Vorliegen der Restfinanzierung durch die Eigentümerin Stiftung Ermitage Arlesheim und Schloss Birseck und durch den Bund begonnen werden. |
| 4. | Die Mauersanierung ist von ausgewiesenen Experten des Bundes und des Kantons zu begleiten. |
| 5. | Es ist ein Konzept für die Sanierung, Nutzung und Finanzierung der gesamten Denkmallandschaft zu erstellen und dem Landrat vorzulegen. Eine vertragliche Regelung zwischen der Stiftung und der öffentlichen Hand ist dabei anzustreben. |
| 6. | Die Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. |
Liestal,
Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:
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