2003-94
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Karl Rudin: Datenbank für Hooligans
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Autor/in:
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Karl Rudin, SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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10. April 2003
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Nr.:
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2003-094
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Hässliche Szenen rund um Sportanlässe wiederholen sich in einer gewissen Regelmässigkeit. Hooligans missbrauchen Sportanlässe immer wieder für ihre gewalttätigen Auftritte. Das schadet nicht nur dem Sport, es verursacht auch enorme Kosten und nicht zuletzt werden oft Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen. Dass man diese Hooligans registriert und sie wenn immer möglich von solchen Veranstaltungen fernhält, das ist zu begrüssen. Dass eine solche Datenbank aber mit grösster Sorgfalt erstellt werden muss, zeigt folgendes Beispiel. Auf einer anonymen Hooligan-Datenbank - mit Personen aus der ganzen Schweiz - sind auch alle Jugendlichen aus dem Waldenburgertal aufgeführt, die von der Jugendanwaltschaft BL zu Recht eine Strafe aufgebrummt bekommen haben. Sie haben Feuerwerkszeug abgebrannt. Das hat ihnen auch noch ein entsprechendes Stadionverbot eingetragen. Diese Jugendlichen haben zwar gegen Recht verstossen, sind aber alles anderes als gewaltbereite junge Leute. Ihr Vergehen ist auf der Datenbank sowenig aufgeführt wie das der Gewalttäter. Auf einer Datenbank notabene, auf die sie gar nicht gehören. Wer diese Datenbank den jungen Leuten zugespielt hat, ist nicht klar. Der Chef des Sicherheitsdienstes des FCB hat in einer Fernsehsendung bestätigt, dass es eine solche Datenbank gibt. Die sei aber nur für internen Gebrauch. Auch nicht ersichtlich wird, wer diese Datenbank mit den entsprechenden Daten und nach welchen Kriterien füttert.
Meine Fragen:
Meine Fragen:
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1.
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Führt der Kanton Basel-Landschaft eine eigene Hooligan-Datenbank?
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2.
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Gibt die Jugendanwaltschaft oder die Kantonspolizei Daten von erfassten Jugendlichen bei Sportanlässen an Dritte weiter?
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3.
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Wie ist die Zusammenarbeit in diesen Fragen zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit der Polizei, der Jugendanwaltschaft und den Sportveranstaltern geregelt?
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4.
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Das Gesetz über die Hooligan-Datenbank ist gemäss Urs von Däniken, Leiter der Abteilung Dienst für Analyse und Prävention beim Bund, in der Vernehmlassung. Kennt der Regierungsrat den Inhalt des Gesetzes?
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5.
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Hat sich der Regierungsrat schon dazu vernehmen lassen?
Wenn ja - in welchem Sinne? Wenn nein - wird er das noch tun und was für Schwerpunkte könnte die Stellungnahme beinhalten? |
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