2003-97 (1)
Bericht Nr. 2003-097 an den Landrat |
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Bericht der:
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Justiz- und Polizeikommission
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vom:
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10. Juni 2003
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Standesinitiative "Bankkundengeheimnis"
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Am 5. September 2002 hat die SVP-Fraktion eine Motion betreffend Standesinitiative "Bankkundengeheimnis" mit in der Vorlage vom 15. April 2003 abgedrucktem Wortlaut eingereicht, welche am 6. Februar 2003 vom Landrat an den Regierungsrat überwiesen wurde. Gestützt auf diesen Auftrag unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat mit der Vorlage eine entsprechende Standesinitiative an die Bundesversammlung.
2. Organisation der Kommissionsberatung
Die Vorlage wurde von der Justiz- und Polizeikommission (JPK) anlässlich ihrer Sitzung vom 26. Mai 2003 in Begleitung von Yvonne Reichlin-Zobrist, Vorsteherin Finanzverwaltung, beraten.
3. Kommissionsberatung
Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder betont, dass das Bankkundengeheimnis für den Finanzplatz Schweiz zentral sei und es darum gehe, den Finanzplatz mit seiner grossen Bedeutung für die Volkswirtschaft zu stärken. Es gehe darum, zu Gunsten des Finanzplatzes und auch zu Gunsten des Bankkundengeheimnis ein klares Zeichen zu setzen und dazu sei die Standesinitiative ein geeignetes Mittel. Mit dem Geldwäschereigesetz und der Möglichkeit zur Rechtshilfe bei Steuerbetrug und anderen Vergehen oder Verbrechen würden wirksame Mittel zur Verhinderung von Missbräuchen des Bankkundengeheimnisses zur Verfügung stehen.
Eine Kommissionsminderheit wendet sich gegen die Überweisung der Standesinitiative, weil diese nicht notwendig sei und die Gefahr bestehe, dass damit die bilateralen Verhandlungen mit der EU torpediert würden.
Unbeanstandet geblieben ist der Entwurf des Schreibens an die Bundesversammlung, mit welchem die Standesinitiative anhängig gemacht werden soll.
4. Anträge
Die JPK beantragt dem Landrat:
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mit 8:4 Stimmen, die Standesinitiative "Bankkundengeheimnis" zu beschliessen und das der Vorlage beiliegende Schreiben an die Eidgenössischen Räte zu verabschieden.
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einstimmig, die Motion betreffend Standesinitiative "Bankkundengeheimnis" (
2002/195
) als erfüllt abzuschreiben.
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Lausen, 10. Juni 2003
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Der Präsident: Dieter Völlmin
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