2003-270 (1)
Bericht Nr. 2003-270 an den Landrat |
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Bericht der:
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Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
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vom:
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28. Januar 2004
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Über die nicht formulierte Spitalinitiative
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Bemerkungen:
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1. Organisation der Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 16. Januar 2004 im Beisein von Regierungsrat Erich Straumann und Generalsekretär Rosmarie Furrer beraten. Zur Anhörung wurde Frau Rita Ziegler, Spitaldirektorin des Kantonsspital Basel und Verwaltungsratsmitglied des "Spitalverbund Thurgau AG" eingeladen. Auf die Anhörung des Initiativkomitees wurde aus zwei Gründen verzichtet. Einerseits liegt keine Konkretisierung zur nichtformulierten Initiative ihrerseits vor und andererseits befasst sich die Kommission parallel dazu auch mit dem Strategiebericht Spitalversorgung.
2. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Der Wortlaut der Initiative lautet wie folgt:
"Im Rahmen von §3 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 sind spätestens ab dem 1. Januar 2008 die kantonalen Spitäler mit denjenigen des Kantons Basel-Stadt als zusammengefasste Organisation mit einheitlicher Leitung gemeinsam zu führen. Bis dahin sind die einschlägigen Gesetze gegenseitig anzugleichen, ein gemeinsames optimiertes Dienstleistungsangebot zu definieren, gemeinsame Verwaltungseinheiten und die Voraussetzungen für einen gerechten finanziellen Lastenausgleich zu schaffen. Der Beitritt weiterer Gemeinwesen zur neuen Spitalorganisation soll möglich sein."
Der Regierungsrat hat das Modell eines einzigen Spitals beider Basel (mit verschiedenen Standorten) geprüft. Er kommt zum Schluss, dass das Herauslösen der kantonalen Spitäler aus den jeweiligen Verwaltungen und die Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (analog Universitätskinderspital UKBB) grundsätzlich machbar ist. Ein gemeinsam optimiertes Dienstleistungsangebot könnte im wesentlichen Ausmass realisiert werden, wenn geeignete Spitalleistungen von der Grundversorgung bis zur hochspezialisierten Medizin jeweils an einem Standort zusammengeführt würden, wie beispielsweise das Dezentralisierungsmodell 3 Vorlage 2002/136) Herz-Thorax-Zentrum, Elektiv- / Wochenklinik und Bewegungsapparatzentrum. Auf einige Vor- respektive Nachteile sei nachstehend eingegangen:
Der Vorteil dabei wäre , dass die Führung vereinheitlicht, das Dienstleistungsangebot nach rein medizinischen und betriebswirtschaftlichen Kriterien optimiert, Synergien genutzt und damit möglicherweise Kosten gesenkt werden könnten.
Als Nachteile werden genannt:
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Die maximale Nähe der hochspezialisierten Dienstleistung zur medizinischen Fakultät ist nicht mehr in allen Fällen möglich.
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Eine schweizweite Koordination und Schwerpunktbildung in der hochspezialisierten Medizin und die Kostentransparenz zwischen den verschiedenen Kostenstufen würden erschwert.
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Die staatspolitischen und staatsrechtlichen Aufsichtsfunktionen und Verantwortlichkeiten von Regierung und Parlament würden verwischt.
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Für Vorbereitung und Realisierung einer Fusion würden erhebliche Kosten entstehen.
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Zur Universität wie auch zur medizinischen Fakultät bekennt sich die Regierung in ihrem Regierungsprogramm für die Jahre 2004-07 (Vorlage 2003/232 ) Seite 11 wie folgt:
"Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt streben einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit und der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität bis hin zu einer Mitträgerschaft an"
Und mit Ziel 2 auf Seite 15:
"Erhaltung und Förderung der medizinischen Fakultät der Universität Basel (hochspezialisierte Medizin)".
1. Detailberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission befasst sich praktisch parallel zur Gesundheitsinitiative auch mit dem Strategiebericht Spitalversorgung Basel-Landschaft (Hausaufgaben BL), der Vorlage 2003/269, und hat zur Anhörung verschiedene Persönlichkeiten eingeladen. Von grossem Interesse ist dabei die Frage eines Spitalverbundes, wie sie sich im Besonderen bei der Spitalinitiative stellt. Zeitlich vorgezogen gab uns deshalb Frau Rita Ziegler in ihrer Funktion als Verwaltungsratsmitglied des "Spitalverbund Thurgau AG" Einblick in das Konzept des seit vier Jahren bestehenden Spitalverbundes. Dabei handelt es sich um ein Gebilde, welches zwei Akutspitäler, die Rehabilitation Katharinental sowie die Psychiatrie in Münsterlingen umfasst, eine Situation, welche jener des Kantons Basel-Landschaft ähnlich ist, mit Ausnahme der Grösse der Spitäler.
Dabei sollten Synergien nicht nur auf der Kosten-, sondern auch auf der Angebotsseite zur Diskussion stehen. Die gewählte Form einer Aktiengesellschaft erlaubt grosse Flexibilität. Sie kann de facto als Betriebsaktiengesellschaft angesehen werden, da sie bei baulichen Investitionen vom staatlichen Investitionsprogramm abhängig ist und das Parlament auf Antrag der Regierung das Globalbudget bewilligt. Die Spital AG funktioniert mit einem klaren Leistungsauftrag und das Verhältnis zwischen der Regierung und der AG ist in einem umfassenden Rahmenkontrakt geregelt. Im Verlaufe der vier Jahre, so Frau Ziegler, konnte der Verwaltungsrat feststellen, dass die Autonomie der Spitäler zwar anders geartet ist, aber nicht behauptet werden dürfte, die Geschäftsleitung funktioniere selbständiger als früher. Das Gelingen eines Spitalverbundes hänge im Wesentlichen von deren Zielsetzungen ab (was wollen wir). Während im Thurgau ein unternehmerischer, wettbewerbsrechtlicher Ansatz gewählt wurde, könnte es für beide Basel beispielsweise um die gemeinsame strategische Planung respektive um die Angebotsplanung gehen. Ein Spitalverbund mit gleichwertigen Spitälern, wie etwa zwischen den Kantonsspitälern Bruderholz und Liestal, könnte einfacher zu bewerkstelligen sein als ein Verbund zwischen kleineren Spitälern und einer Maximalversorgung.
Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Sache hingegen ergaben sich grosse Differenzen. Während eine Seite voll und ganz hinter der im Strategiebericht eingeschlagenen Richtung der Spitalversorgung steht und somit die Spitalinitiative ablehnt, verlangt die andere Seite ein konsequentes Zusammengehen im Spital- und Universitätsbereich. Der Nutzen für Baselland sei (mit der Annahme der Spitalinitiative) so am grössten.
Einige Argumente pro Spitalinitiative
Das Bekenntnis zur regionalen Spitalplanung und zur medizinischen Fakultät fällt zu halbherzig aus. Um im Juranordfuss weiterhin ein spitzenmedizinisches Zentrum und eine medizinische Fakultät zu raisonablen Bedinungen anbieten zu können, müsse unverzüglich enger zusammengearbeitet werden. Es wird auf die überproportionale Belastung des Kantons Basel-Stadt durch die universitären Leistungen in der Medizin sowie auf die Regeln für den Leistungseinkauf BL, deren Zuteilung an Hand der Kriterien, Preis, Wettbewerb, Qualität und Versorgungssicherheit erfolgen sollen, verwiesen. Im Bewusstsein der wirtschaftlichen Bedeutung der Life Science-Strategie, wozu die universitäre Medizin gehöre, ist in allen Fragen der Spitalplanungs-, Spitalführungs- und Spitalfinanzierungslösungen und an einer gemeinsamen Trägerschaft der Uni zu arbeiten. Kein Verständnis findet die Aussage in der Vorlage "Der Baselbieter Regierungsrat hat das Modell eines einzigen Spitals beider Basel (mit verschiedenen Standorten ) geprüft. Als richtig wird erachtet, dass eine gemeinsame Dachorganisation geschaffen würde, ein Spitalverbund beispielsweise. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit werde mit der Spitalinitiative nicht erschwert, sondern erleichtert, und die Verantwortlichkeiten würden partnerschaftlich geregelt. Den einmalig anfallenden Zusammenschlusskosten sollte der langfristige Nutzen gegenüber gestellt werden. Die Initiative werde auch deshalb befürwortet, weil sie unformuliert ist und deshalb viel Gestaltungs- und Verhandlungsspielraum für die Regierungen bleibt.
Einige Argumente contra Spitalinitiative
Ein Spitalverbund zöge ein grosses Kostenproblem (unterschiedliches Kostenniveau) nach sich und die Sozialverträglichkeit für die Region stände in Frage. Synergiegewinne könnten zwar erzielt werden, die Reibungsverluste der Übung wären aber gross. Die eingeleitete Regionale Spitalplanung wird als pragmatische, zweckmässige und bedarfsgerechte Strategie erachtet, welche vorangetrieben werden soll. Die Fortführung der Zusammenarbeit im Rahmen des UKBB wird begrüsst. Ein noch verstärkteres Zusammenrücken von Stadt und Land wird - auch im Spitalwesen - langfristig als notwendig erachtet. Der geforderte Zeitpunkt für einen Spitalverbund jedoch wird als zu früh angesehen. Es empfiehlt sich, wie die Erfahrungen bei der Zusammenführung beider Kinderspitäler zum UKBB gezeigt haben, eine sehr sorgfältige Vorbereitung. Dabei müssen speziell die Kostenstrukturen beider Kantone (z.B. Trennung von Lehre und Forschung von der Grundversorgung) vorgängig angeglichen werden. Der Preis für den Leistungseinkauf, im Speziellen für die hochspezialisierte Medizin, muss verhandelbar bleiben. Es ist kaum wünschbar, dass Baselbieter Patientinnen und Patienten nach Bern oder Zürich verschoben werden, wenn die gleiche Leistung im Nachbarkanton bezogen werden kann. Dies auch als praktischer Beitrag zum Erhalt der Lehre und Forschung respektive der erforderlichen Fallzahlen.
4. Antrag
Stellungnahme der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zum Landratsbeschluss:
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1.
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Die nicht formulierte Spitalinitiative wird für gültig erklärt.
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2.
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Die nicht formulierte Spitalinitiative wird mit 6-5 Stimmen abgelehnt.
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3.
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Den Stimmberechtigten wird mit 6-5 Stimmen empfohlen, die nicht formulierte Spitalinitiative abzulehnen.
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Muttenz, 29. Januar 2004
Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer
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