2003-287 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Beantwortung der Schriftlichen Anfrage von Esther Maag, Grüne, Auslieferung von H. Sevinc (2003/287)
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vom:
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6. April 2004
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Nr.:
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2003-287
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 13. November 2003 reichte Esther Maag die folgende Schriftliche Anfrage ein:
"Der seit fünf Jahren in Pratteln eingebürgerte H Sevinc wurde Ende Oktober bei der Durchreise in Deutschland festgenommen und ist seither dort in Auslieferungshaft, da die Türkei gegen ihn Haftbefehl via Interpol erlassen hat.
Er wird durch das türkische Strafgericht wegen dreier Vorfälle (23.5.88, 18.7.88 und 8.8.88), respektive bewaffnete Ueberfälle, Mord und Erpressung beschuldigt.
Gemäss seinem beiliegenden Lebenslauf lebt er bereits seit 1984 in der Schweiz und hat - was sich leicht verifizieren lässt - zumindest während des einen Datums einen Deutschkurs bei der Ecap besucht. Auch ist er seit Jahren als Lehrer bei HEKS tätig, das heisst, es scheint eher unwahrscheinlich, dass er zu den erwähnten Daten in der Türkei Straftaten begangen hat.
Die Beschuldigungen der Türkei beruhen auf Aussagen festgenommener Aktivisten der TKKKP-ML/TIKKO, wobei Grund zur Annahme besteht, dass diese unter Folter gemacht wurden.
H.Sevinc droht in der Türkei die Todesstrafe.
Beizufügen ist vielleicht noch, dass meine Informationen von einem Basler Grossrat stammen.
Ich bitte den Regierungsrat nun, baldmöglichst schriftlich zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
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1.
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Wusste man hier im Baselbiet, dass H. Sevinc per Interpol gesucht wird?
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2.
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Weiss man Genaueres über die Hintergründe? Wenn ja, was?
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3.
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Welches ist überhaupt die Rolle der Schweiz in einem solchen Auslieferungsverfahren?
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4.
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Besteht die Möglichkeit einzugreifen?
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5.
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Kann eine Auslieferung in die Schweiz (anstatt in die Türkei) erwirkt werden?
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6.
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Wenn ja, wie?
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7.
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Ist der Regierungrat bereit, sich für H. Sevinc persönlich einzusetzen und/oder beim Bund vorstellig zu werden?"
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Beantwortung
Vorbemerkung: Die Vorstherin der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion wurde im Zusammenhang mit dem Anliegen der Fragestellerin schon frühzeitig von Personen aus Pratteln kontaktiert und Gespräche geführt. Regierungsrätin Pegoraro hat sich denn auch bei den Bundesbehörden - namentlich bei Bundesrätin Calmy-Rey und der seinerzeitigen Bundesrätin Ruth Metzler - für eine rasche Lösung des Falles eingesetzt. Nachdem Hüseyn Sevinç Mitte Februar 2004 von den deutschen Behörden aus der Haft entlassen worden ist, hat die für die Betroffenen höchst unerfreuliche Aneglegenheit ein gutes Ende genommen.
Frage 1:
Wusste man hier im Baselbiet, dass H. Sevinc per Interpol gesucht wird?
Nein. Im nationalen Fahndungssystem RIPOL war Hüseyin Sevinc nicht international zur Verhaftung ausgeschrieben. Herr Sevinc ist auch sonst nicht in diesem System verzeichnet.
Frage 2:
Weiss man Genaueres über die Hintergründe? Wenn ja, was?
Hüseyin Sevinc wurde am 25. Oktober 2003 im Zug nach Frankfurt, wo er an einem sprachwissenschaftlichen Treffen teilnehmen wollte, durch den Bundesgrenzschutz aufgrund eines Interpol-Haftbefehls verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt in Freiburg im Breisgau gebracht.
Dem türkischen Fahndungsersuchen aus dem Jahr 2001 war zu entnehmen, dass ein Tatverdacht wegen mehrfachen Tötungsdelikten besteht, weshalb dieses Ersuchen gemäss dem damaligen Prüfungsbefund des zuständigen Bundesamtes für Justiz weder gegen den internationalen ordre public verstiess, noch vorwiegend politische Delikte enthielt. Das Bundesamt für Justiz entschied daher, Herrn Sevinc entsprechend der dann bestehenden Praxis nicht über das türkische Fahndungsersuchen zu informieren. Die Praxis wurde inzwischen auf Anweisung der damals zuständigen Bundesrätin Ruth Metzler geändert.
Schuld- und Tatfragen werden bei Gesuchen um Auslieferung gemäss schweizerischem und kontinentaleuropäischem Auslieferungsrecht grundsätzlich nicht geprüft. Die deutschen Behörden prüfen gestützt auf das europäische Auslieferungsübereinkommen, ob die Vorraussetzung für eine Auslieferung an die Türkei erfüllt sind. Interpol seinerseits prüft alle eingehenden Fahndungsersuchen, ob sie dem internationalen orde public widersprechen. Bei Herrn Sevinc kam es zum Schluss, dass dies nicht zutraf und verbreitete das Ersuchen auf seinem Netz.
Frage 3:
Welches ist überhaupt die Rolle der Schweiz in einem solchen Auslieferungsverfahren?
Die schweizerischen Behörden haben im Rahmen eines ausländischen Auslieferungsverfahrens keine Parteistellung und können eine solche auch nicht beanspruchen. Somit haben sie grundsätzlich keine Einwirkungsmöglichkeiten. Im vorliegenden Fall waren bzw. sind deshalb für die Frage, ob Herr Sevinc an die Türkei auszuliefern ist, einzig die deutschen Behörden zuständig.
Frage 4:
Besteht die Möglichkeit einzugreifen?
Die Kantone können sich - wie im vorliegenden Fall geschehen - via Schreiben an den Bundesrat bzw. Bundesbehörden für eine Person einsetzen und Zeichen setzen. Grundsätzlich ist aber der zur Diskussion stehende Punkt Bundessache. Die schweizerischen Behörden haben den deutschen Behörden unmittelbar nach Bekanntwerden der Verhaftung mitgeteilt, dass Herr Sevinc in der Schweiz vorerst Asyl erhalten hat und seit 1999 eingebürgert ist. Der Bund hat Herrn Sevinc konsularischen Schutz gewährt und mit sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für ihn eingesetzt.
Frage 5:
Kann eine Auslieferung in die Schweiz (anstatt in die Türkei) erwirkt werden?
Rein theoretisch hätte die Schweiz von Deutschland nur dann die Auslieferung von Herrn Sevinc verlangen können, wenn eine schweizerische Strafverfolgungsbehörde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet und einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hätte. Da Herr Sevinc die ihm zur Last gelegten Taten indessen in der Türkei begangen haben soll und in der Schweiz keine diesbezüglichen Beweismittel vorliegen, besteht vorliegend für dieses Vorgehen kein Raum.
Frage 6:
Wenn ja, wie?
Entfällt.
Frage 7:
Ist der Regierungsrat bereit, sich für H. Sevinc persönlich einzusetzen und/oder beim Bund vorstellig zu werden?"
Wie schon in der Vorbemerkung erläutert, hat Regierungsrätin Sabine Pegoraro als Vorsteherin der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion am 28. November 2003 einen Brief an die fachlich zuständigen Bundesrätinnen des EDA und des EJPD geschrieben und sie gebeten, alle zur Verfügung stehenden Massnahmen zu ergreifen, damit der Schweizer Bürger Hüseyin Sevinc wieder in die Schweiz zurückkehren kann.
Liestal, 6. April 2004
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin
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