2003-299
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Postulat der CVP/EVP-Fraktion: Nutzerorientierte Mitverantwortung bei Bauvorhaben
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Autor/in:
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CVP/EVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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27. November 2003
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Nr.:
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2003-299
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Der Bericht der GPK-PUK zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal vom 18.6.2003 hat unter anderem aufgezeigt, wie bedeutsam und wichtig bei einem Bauvorhaben das Engagement und die Einflussnahme des künftigen Nutzers der Baute/Anlage ist.
Die heutige Aufgabenteilung innerhalb der kantonalen Verwaltung resp. der Direktionen ist so, dass die Verantwortung vollumfänglich bei der BUD liegt, auch wenn sie das zu erstellende oder zu sanierende Bauwerk selber nicht zur Aufgabenerfüllung braucht, sondern für eine andere Direktion erstellt. Eine derartige Aufgabenteilung ist mit gewichtigen Nachteilen verbunden und entspricht nicht einem umfassenden Verantwortlichkeitsprinzip.
Der Regierungsrat wird daher ersucht,
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eine Neuregelung der Zuteilung der Verantwortlichkeiten dahingehend zu prüfen, dass diejenige Direktion, welche zu ihrer Aufgabenerfüllung eine Baute/Anlage benötigt, auch die entsprechende Kreditvorlage - unter Einbezug der Fachinstanzen der BUD oder allenfalls anderer Direktionen - vorbereitet, im Landrat vertritt und damit die inhaltliche Verantwortung übernimmt (beispielsweise die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion für Schulbauten), wobei die Fachverantwortung bezüglich Ausführung bei der BUD verbleibt,
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und dem Landrat Bericht zu erstatten.
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