2003-302 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Schriftliche Beantwortung der Interpellation 2003/302 von Eric Nussbaumer bezüglich Werbung von Regierungsrätinnen für private Unternehmen
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vom:
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3. Februar 2004
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Nr.:
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2003-302
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 27. November 2003 reichte Eric Nussbaumer eine Interpellation mit folgendem Wortlaut ein:
"In der Basellandschaftlichen Zeitung vom 17. November 2003 erscheint die amtierende Regierungsrätin Elsbeth Schneider als Werbebotschafterin in einem Firmeninserat der Firma Nordwest Medien AG aus Allschwil. Es handelt sich um einen Werbeauftritt mit der ausdrücklichen Firmierung "Regierungsrätin BL" für ein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches eine Sendekonzession für den Lokalfernsehsender Nordwest5 hat.
Ich bitte den Regierungsrat, in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen zu beantworten.
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1.
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Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass gemäss dem Unvereinbarkeitsartikel § 72 der Kantonsverfassung der Werbe-Auftritt eines einzelnen Regierungsmitgliedes für ein privates Erwerbsunternehmen nicht statthaft ist?
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2.
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Ist der Werbeauftritt für diese Firma vom Regierungsrat unterstützt worden und ist mit weiteren Firmen-Werbeauftritten von Regierungsmitgliedern zu rechnen?
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3.
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Teilt der Regierungsrat auch die Meinung, dass solche Werbeauftritte nicht "zur treuen Erfüllung aller Obliegenheiten des Amtes" im Sinne des Gesetzes über Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten (SGS 105) gehören.
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4.
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Wie beurteilt der Regierungsrat die journalistische Unabhängigkeit der angesprochenen Lokalsenderredaktion?"
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Vorbemerkung
Im Auftrag des Vereins Aumatt TV (Konzessionärin) ist die Nordwest Medien AG seit Juni 2002 für die Produktion des Programms von NordWest 5 verantwortlich. Das Lokalfernsehen strahlt mit einfachsten Mitteln jede Woche ein neues Programm aus, das zur Zeit in 25 Gemeinden in 53'000 Haushaltungen empfangen werden kann. Das Zuschauerpotenzial beträgt rund 130'000 Einwohnern. Ein Teil der Gemeinden liegt im angrenzenden Kanton Solothurn. Im Kanton Basel-Landschaft können zur Zeit rund 46 % der Einwohnerinnen und Einwohner das Fernsehsignal empfangen. Sie wohnen alle im Bezirk Arlesheim. Das Fernsehen, das sich als "Baselland-TV" versteht kommt dank engagiertem Einsatz vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem minimalen Budget zurecht. Vieles im Umfeld von Verein und Produzentin ist idealistisch orientiert auf ehrenamtlicher Basis.
Das Fernsehen verzichtet bewusst auf überregionale Berichterstattung und konzentriert sich in hohem Masse auf Anlässe in Gemeinden, welche in dieser Ausführlichkeit in andern Medien nicht zum Zuge kommen. Berichte dieser Art sind einerseits aufwendig, anderseits ist das Zuschauerpotenzial begrenzt und eine kommerzielle Nutzung nur in ganz kleinmassstäblichen Grenzen möglich. Hin und wieder werden auch politische oder gesellschaftliche Sendungen ausgestrahlt, die der allgemeinen Information dienen.
Beantwortung der einzelnen Fragen
Frage 1: Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass gemäss dem Unvereinbarkeitsartikel § 72 der Kantonsverfassung der Werbe-Auftritt eines einzelnen Regierungsmitgliedes für ein privates Erwerbsunternehmen nicht statthaft ist?
Die Anrufung des Unvereinbarkeitsartikels der Kantonsverfassung (§72) ist weit hergeholt. Selbstverständlich teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass eine bezahlte Tätigkeit für einen Regierungsrat ausgeschlossen ist. Für Regierungsrätin Elsbeth Schneider ist der Auftritt zugunsten des Medienunternehmens, das um Anerkennung ringt, selbstverständlich unbezahlt.
Frage 2: Ist der Werbeauftritt für diese Firma vom Regierungsrat unterstützt worden und ist mit weiteren Firmen-Werbeauftritten von Regierungsmitgliedern zu rechnen?
Mit Firmenauftritten von Regierungsräten ist nicht zu rechnen, hingegen sind dem Regierungsrat Meinungsäusserungen, und um das handelt es sich im vorliegenden Falle, unbenommen. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass Mitglieder des Regierungsrates immer wieder bei Organisationen und Firmen, beispielsweise im Rahmen von Jubiläen, auftreten, oder auch bei politischen Parteien. Die Regierung ist eben auch Teil unserer Gesellschaft, und das soll, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, so bleiben.
Frage 3: Teilt der Regierungsrat auch die Meinung, dass solche Werbeauftritte nicht "zur treuen Erfüllung aller Obliegenheiten des Amtes" im Sinne des Gesetzes über Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten (SGS 105) gehören.
Ja, der Regierungsrat teilt diese Auffassung. Es handelt sich nicht um eine "Obliegenheit des Amtes". Wie bereits ausgeführt unternimmt ein Regierungsrat aber mehr als nur "Obliegenheiten" seines Amtes, wie im Gesetz von 1851 festgehalten. Wichtig ist dabei, dass dies im Rahmen von Verfassung, Gesetzen, Verordnungen bleibt.
Frage 4: Wie beurteilt der Regierungsrat die journalistische Unabhängigkeit der angesprochenen Lokalsenderredaktion?"
Die journalistische Unabhängigkeit von Redaktionen ist ganz generell immer schwer einzuschätzen. Im vorliegenden Falle ist allerdings bemerkenswert, dass Regierungsrätin Schneider-Kenel trotz ihrer Sympathiebezeugung für das Lokalfernsehen auf dem Bildschirm eher weniger zum Zuge gekommen ist als andere Mitglieder des Regierungsrates oder andere Politiker aus Kanton und Gemeinden.
Liestal, 3. Februar 2004
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin
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