2003-306 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Schriftliche Beantwortung der Interpellation 2003/306 von Landrat Jürg Wiedemann "Deponie Roemisloch in Neuwiller (F): Tümpelbeseitigung"
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vom:
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30. März 2004
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Nr.:
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2003-306
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 27. November 2003 reichte Landrat Jürg Wiedemann unter dem Titel 'Deponie Roemisloch in Neuwiller (F): Tümpelbeseitigung' eine Interpellation mit folgendem Wortlaut ein:
"Die IG Deponiesicherheit Region Basel (IG DRB) plant die Beseitigung des Tümpels am Fusse der Chemiemülldeponie Roemisloch im französischen Neuwiller (vgl. BaZ vom 24.11.2003). Mit Chemikalien verseuchtes Wasser aus dem Deponiekörper staut sich an einem "Damm" aus Bauschutt und bildet so diesen Tümpel. Die Schadstoffkonzentration mit zum Teil krebserregenden Stoffen ist in diesem Tümpel sehr hoch.
Durch die geplante Beseitigung des Bauschuttes wird das Abfliessen des schadstoffverschmutzten, gelbroten Wassers in den Neuwillerbach (und anschliessend in den Allschwiler Mühlibach) wieder ermöglicht. Die mit Schadstoffen belastete Deponie bleibt und gefährdet weiterhin die Umwelt.
Ich bitte die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen:
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1.
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Wann und von wem hat der Kanton Basel-Landschaft von dieser Massnahme erfahren?
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2.
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Wie beurteilt der Regierungsrat diese Massnahme?
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3.
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Inwieweit wird der Kanton Basel-Landschaft in die Untersuchung/Sanierung der Deponien auf französischem Boden (mit Emissionen, die bis auf Baselbieter Boden reichen) miteinbezogen? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit der IG DRB und der DRIRE (Direction Régionale de l'Industrie, de la Recherche et de l'Environnement)?
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4.
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Welche langfristige Strategie verfolgt der Regierungsrat in Bezug auf Chemiemülldeponien im benachbarten Ausland, um Mensch, Tier und Umwelt vor allfälligen Gefahren zu schützen?"
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Vorbemerkung
In der Deponie Roemisloch (Gemeinde Neuwiller, Frankreich) wurden in den späten Fünfzigerjahren u.a. auch Abfälle aus der 'Basler Chemie' abgelagert. Die Deponie liegt in einem Waldareal am oberen Ende eines kleinen Tobels, das in den Neuwillerbach entwässert. Dieser heisst ab Schweizergrenze Mülibach und fliesst durch Allschwil Richtung Basel (Bachgraben).
Für die Deponie Roemisloch ist die französische DRIRE (Direction Régionale de l'Industrie de la Recherche et de l'Environnement) die zuständige Umweltbehörde. Sie veranlasst die nötigen Untersuchungen, beurteilt deren Ergebnisse und entscheidet über den Handlungsbedarf.
Die Untersuchungen werden aufgrund einer Vereinbarung mit den französischen Behörden von der Ingenieur- und Beratungsfirma ANTEA im Auftrag der Interessengemeinschaft Deponiesicherheit Regio Basel (IG DRB (1) ) durchgeführt. Die historischen und technischen Untersuchungen sind weitgehend abgeschlossen. Zur Zeit wird die Gefährdungsabschätzung ("Etude détaillées des risques") erarbeitet. Diese wird der französischen Behörde als Grundlage für den Entscheid über den Sanierungsbedarf der Deponie dienen.
Der Kanton Baselland seinerseits überwacht seit Juni 2000 regelmässig den Mülibach hinsichtlich der Belastung durch deponiespezifische Stoffe (immissionsseitige Überwachung). In den bisher 9 Kampagnen wurden einzelne Schadstoffe aus der Deponie in Spuren (alle Konzentrationen kleiner als 0,3 Mikrogramm pro Liter) festgestellt. Zur Beurteilung dieses Befunds wurde die BMG Engineering AG (Schlieren-Zürich) mit einer Risikobewertung beauftragt. Diese Studie ergab, dass die Belastung des Mülibachs mit deponiespezifischen Schadstoffen keine Gefährdung für Mensch oder Umwelt darstellt und die gemessenen Konzentrationen sogar eine Nutzung als Trinkwasser zuliessen. Auch die 1999 durchgeführte gewässerbiologische Untersuchung des Mülibachs ergab keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Makroinvertebraten (wirbellose Tiere) durch Schadstoffe aus der Deponie.
Die bisherigen Untersuchungen der Deponie Roemisloch haben gezeigt, dass bei ausgiebigen Niederschlägen Schadstoffe aus der Deponie ausgelaugt werden. Das belastete Wasser staut sich in einem kleinen Tümpel am Fuss der Deponie, der durch frühere Ablagerungen von Aushub- und Bauschuttmaterial bedingt ist. In Absprache mit der DRIRE sieht nun die IG DRB vor, als provisorische Massnahme diesen Aufstau zu beseitigen. Die Frage des Sanierungsbedarfs der Deponie Roemisloch wird aber unabhängig von dieser Massnahme aufgrund der Gefährdungsabschätzung beantwortet werden müssen.
Beantwortung der einzelnen Fragen
1. Wann und von wem hat der Kanton Basel-Landschaft von dieser Massnahme erfahren?
Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) hat seit Anfang 2003 Kenntnis von den Plänen zur Eliminierung des temporären Aufstaus im Sinne einer vorläufigen Massnahme. Dieses Vorhaben ist im "Rapport de l'inspecteur des Installations classées" der DRIRE Mulhouse vom 21.3.03 enthalten, wurde aber schon im Verlauf des Jahres 2002 als mögliche Massnahme verschiedentlich diskutiert.
2. Wie beurteilt der Regierungsrat diese Massnahme?
Die vorgesehene Eliminierung des Aufstaus wird am Freisetzungsverhalten der Deponie kaum etwas ändern, die Menge der freigesetzten Schadstoffe dürfte daher etwa gleich bleiben. In dieser Hinsicht ist die Massnahme als neutral zu beurteilen. Durch den heute bestehenden Aufstau wird aber der Abfluss des belasteten Wassers verzögert, was dazu führt, dass zeitweise auch im Neuwiller-, resp. Mülibach höhere Schadstoffkonzentrationen auftreten. Dies ist dann der Fall, wenn die Wasserführung nach starken Niederschlägen rasch zurückgeht, während aus dem Tümpel immer noch schadstoffhaltiges Wasser abfliesst. Dementsprechend wird die Beseitigung des Tümpels wahrscheinlich eine gewisse Erniedrigung der maximalen Schadstoffkonzentrationen im Neuwiller- , resp. Mülibach bewirken.
Ohne der Gefährdungsabschätzung vorgreifen zu wollen, könnte der Tümpel mit seinem belasteten Wasser eine gewisse Gefährdung, z.B. für spielende Jugendliche darstellen. Mit der Eliminierung des Tümpels wird dieses Gefährdungspotential - wie gross es auch immer ist - beseitigt. Aus dieser Sicht ist die geplante Massnahme positiv zu beurteilen.
Wie bereits erwähnt, ist die Eliminierung des Tümpels als provisorische Massnahme zu betrachten, und die Frage des Sanierungsbedarfs der Deponie Roemisloch muss unabhängig davon aufgrund der Gefährdungsabschätzung beantwortet werden.
3. Inwieweit wird der Kanton Basel-Landschaft in die Untersuchung/Sanierung der Deponien auf französischem Boden (mit Emissionen, die bis auf Baselbieter Boden reichen) miteinbezogen? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit der IG DRB und der DRIRE (Direction Régionale de l'Industrie, de la Recherche et de l'Environnement)?
Die DRIRE ist die zuständige Umweltbehörde und dementsprechend unsere Ansprechpartnerin, um unsere Anliegen z.B. betreffend Untersuchungen einzubringen. Massgebend für das Verfahren und Vorgehen wie auch für die Entscheidungsfindung ist das französische Recht.
Der Informationsaustausch der Baselbieter Behörden mit der DRIRE und der IG DRB erfolgt auf verschiedenen Ebenen.
§ Technische Belange wie z.B. die Erkundung der Deponie werden im Rahmen von Sitzungen der DRIRE und IG DRB diskutiert. Das AUE nimmt jeweils als Gast an den wichtigsten Sitzungen teil.
§ Bei Vorliegen wichtiger Ergebnisse organisiert die IG DRB Informationsveranstaltungen für die Vertreter der betroffenen Gemeinden, der DRIRE und des AUE.
§ Im weiteren besteht eine Informations- und Begleitgruppe ("Instance de concertation, d'information, de suivi et surveillance des anciens sites de dépôts chimiques a Hangenthal le Bas et a Neuwiller") der Sous-Préfecture von Mulhouse mit Vertretern der betroffenen und interessierten Gruppierungen (Verwaltung, Gemeindebehörden, Umweltorganisationen).
§ Für die generelle Abstimmung der Altlastuntersuchungen bei Deponien mit Chemieabfällen in der Region Basel treffen sich die Umweltbehörden (DRIRE, Landratsamt Lörrach, AUE BS und AUE BL) regelmässig mit der IG DRB (vgl. auch Punkt 4).
4. Welche langfristige Strategie verfolgt der Regierungsrat in Bezug auf Chemiemülldeponien im benachbarten Ausland, um Mensch, Tier und Umwelt vor allfälligen Gefahren zu schützen?
Mit dem Landratsamt Lörrach, der DRIRE und dem Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt wurde im Sommer 2000 eine Arbeitsgruppe gegründet mit dem Ziel, die Untersuchung der Deponien mit Chemieabfällen der Region koordiniert und mit dem Nachdruck voranzutreiben. Aus diesem trinationalen Gremium heraus wurden im Juni 2001 die grossen Chemiefirmen der Region um Basel aufgefordert, kompetente und handlungsfähige Ansprechpartner für die Bewältigung des Altlastenproblems zu bezeichnen. Unter anderem auch als Antwort auf diese Forderung gründete die 'Basler Chemie' die IG DRB.
Die systematische Untersuchung der Deponien mit Chemieabfällen in der Region erfolgt nun unter Berücksichtigung der nationalen gesetzlichen Vorgaben auf der Basis bilateraler Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden und der IG DRB. An regelmässigen Sitzungen der trinationalen Arbeitsgruppe und der IG DRB werden die Ergebnisse vorgestellt und das weitere Vorgehen besprochen.
Da es sich bei den Deponien in den Gemeinden Neuwiller und Hagenthal um grenzüberschreitende Angelegenheiten handelt, hat das AUE das Vorgehen auch mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) erörtert.
Voraussetzung für Entscheide über Sanierungsmassnahmen ist die sorgfältige und gründliche Untersuchung der Deponien. Mit der trinationalen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit der IG DRB soll gewährleistet werden, dass die Abklärungen auf hohem Niveau erfolgen und so einwandfreie Grundlagen für den Entscheid über den Sanierungsbedarf erarbeitet werden. Falls ein Sanierungsbedarf besteht, wird sich die Regierung im Rahmen der trinationalen und bilateralen Zusammenarbeit für eine zügige Durchführung der erforderlichen Massnahmen einsetzen.
Liestal, 30. März 2004
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Straumann
der 2. Landschreiber: Achermann
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Fussnote:
1 Die IG DRB umfasst die Firmen Novartis International AG, Ciba Spezialitätenchemie AG, F. Hoffmann-La-Roche AG, Syngenta Crop Protection AG, Clariant (Schweiz) AG, SF-Chem AG und Rohner AG.