2003-307
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Schriftliche Anfrage von Ivo Corvini: Klarstellungen zum "Strategiebericht Spitalversorgung Basel-Landschaft (Hausaufgaben BL)" vom 4. November 2003
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Autor/in:
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Ivo Corvini, CVP
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Eingereicht am:
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27. November 2003
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Nr.:
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2003-307
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Der Bericht vom 4.11.2003 stellt in erster Linie eine Bedarfsanalyse der Spitalversorgung des Kantons Basel-Landschaft dar, obwohl im Titel von einem "Strategiebericht" gesprochen wird. Aussagen zur Strategie, d.h. zum Plan, ein politisch definiertes Ziel zu erreichen, fehlen im Bericht oder kommen teilweise in widersprüchlicher Art und Weise zum Ausdruck. Aussagen zur Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt sind zwar vorhanden, werden jedoch sehr zurückhaltend und vorsichtig gemacht (z.B. Seite 3, Ziff. 9, und S. 30 unten: "Es kann davon ausgegangen werden, ...).
Der Bericht ist z.T. auch widersprüchlich. So enthält er beispielsweise die Erklärung, man wolle die medizinische Fakultät der Universität Basel erhalten, schliesst aber an anderer Stelle nicht aus, Leistungen der Spitzenmedizin allenfalls an einem anderen Ort als im Kanton Basel-Stadt "einzukaufen". Eine medizinischen Fakultät kann aber nur dann Bestand haben, wenn sie auch medizinische Spitzenleistungen erbringen kann, wozu es ein minimales "Potential" an Patientengut braucht, auch wenn nicht in jedem Fall spitzenmedizinische Leistungen zu erbringen sind. Damit dieses Potential vorhanden ist, muss Basel-Stadt auch mit dem Patientengut seines direkten Nachbarn Baselland rechnen können.
Der Bericht gibt Anlass, die Grundhaltung des Regierungsrates zur regionalen Spitalpartnerschaft, insbesondere zwischen BL und BS, zu klären. Auch die Art und Weise der jeweiligen Berichtspräsentationen im Alleingang (BL am 10.11., BS am 14.11.) wirft dazu Fragen auf.
Damit der Landrat den Bericht in Kenntnis von klaren politischen Zielen des Regierungsrates zur regionalen Spitalpartnerschaft, insbesondere zwischen BL und BS, und im Hinblick auf mögliche Konsequenzen genügend vorbereitet behandeln kann, bitte ich den Regierungsrat vorgehend um Beantwortung und Klärung folgender Fragen grundsätzlicher Art:
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1.
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War die Vorgehensweise der Berichtspräsentation mit dem Kanton Basel-Stadt abgesprochen? Wieso wird ein für die Region derart wichtiger Bericht nicht zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt vorgestellt? War ein gemeinsamer Strategiebericht BL und BS undenkbar? Wenn ja, aus welchen Gründen?
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2.
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Ist nach Meinung des Regierungsrates - auch unter Berücksichtigung der Entwicklung auf Bundesebene - die Existenz der medizinischen Fakultät der Universität Basel nicht gefährdet, wenn die Spitzenmedizin im Kanton Basel-Stadt nicht mehr 100%-ig auf das Baselbieter Patientengut zählen kann? Wäre damit nicht auch die Spitzenmedizin selbst gefährdet? Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um die medizinische Fakultät der Universität Basel zu erhalten?
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3.
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Ist es nach Meinung des Regierungsrates im Interesse der Baselbieter Bevölkerung (insb. derjenigen mit Wohnsitz im Unterbaselbiet), wenn ihnen der Zugang zu den Leistungen in baselstädtischen Spitälern (insb. bei der Spitzenmedizin) nicht mehr gewährleistet würde? Ist es die Ansicht des Regierungsrates, dass die Baselbieter Bevölkerung dies und den Weg nach Bern oder anderswohin akzeptieren würde?
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4.
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Wird auch in Zukunft eine mit dem Kanton Basel-Stadt gemeinsame Spitalliste geführt?
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5.
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Welche volkswirtschaftliche Konsequenz hätte die Situation eines basellandschaftlichen Spitalwesens
ohne
Einbezug der Leistungen der Spitäler im Kanton Basel-Stadt (dieses Szenario wird im Bericht nicht ausgeschlossen)?
Welches wären die Auswirkungen auf die Mitarbeitenden der Basler Spitäler (die übrigens zu einem grossen Teil Bewohner unseres Kantons sind)? Was wären die Folgen für die Stellung der Pharmaindustrie in Basel und für den gesamten Life-sciences-Standort Basel? Was wären dabei die mittelbaren Folgen für den Kanton Basel-Landschaft? |
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6.
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Ist der Regierungsrat der Meinung, dass es im Spitalwesen eine andere zukunftswürdige Strategie geben kann, als mit unserem Partnerkanton Basel-Stadt partnerschaftlich zusammenzuarbeiten (vgl. dazu auch der kantonale Verfassungsauftrag in § 3 Abs. 2)?
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7.
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Wie geht es jetzt in der regionalen Spitalplanung weiter?
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