2003-307

Der Bericht vom 4.11.2003 stellt in erster Linie eine Bedarfsanalyse der Spitalversorgung des Kantons Basel-Landschaft dar, obwohl im Titel von einem "Strategiebericht" gesprochen wird. Aussagen zur Strategie, d.h. zum Plan, ein politisch definiertes Ziel zu erreichen, fehlen im Bericht oder kommen teilweise in widersprüchlicher Art und Weise zum Ausdruck. Aussagen zur Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt sind zwar vorhanden, werden jedoch sehr zurückhaltend und vorsichtig gemacht (z.B. Seite 3, Ziff. 9, und S. 30 unten: "Es kann davon ausgegangen werden, ...).


Der Bericht ist z.T. auch widersprüchlich. So enthält er beispielsweise die Erklärung, man wolle die medizinische Fakultät der Universität Basel erhalten, schliesst aber an anderer Stelle nicht aus, Leistungen der Spitzenmedizin allenfalls an einem anderen Ort als im Kanton Basel-Stadt "einzukaufen". Eine medizinischen Fakultät kann aber nur dann Bestand haben, wenn sie auch medizinische Spitzenleistungen erbringen kann, wozu es ein minimales "Potential" an Patientengut braucht, auch wenn nicht in jedem Fall spitzenmedizinische Leistungen zu erbringen sind. Damit dieses Potential vorhanden ist, muss Basel-Stadt auch mit dem Patientengut seines direkten Nachbarn Baselland rechnen können.


Der Bericht gibt Anlass, die Grundhaltung des Regierungsrates zur regionalen Spitalpartnerschaft, insbesondere zwischen BL und BS, zu klären. Auch die Art und Weise der jeweiligen Berichtspräsentationen im Alleingang (BL am 10.11., BS am 14.11.) wirft dazu Fragen auf.


Damit der Landrat den Bericht in Kenntnis von klaren politischen Zielen des Regierungsrates zur regionalen Spitalpartnerschaft, insbesondere zwischen BL und BS, und im Hinblick auf mögliche Konsequenzen genügend vorbereitet behandeln kann, bitte ich den Regierungsrat vorgehend um Beantwortung und Klärung folgender Fragen grundsätzlicher Art:



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