2003-307 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Schriftliche Antwort des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage von Ivo Corvini: Klarstellung zum "Strategiebericht Spitalversorgung Basel-Landschaft (Hausaufgaben BL)" vom 4. November 2003 (2003/307)
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vom:
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27. Januar 2004
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Nr.:
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2003-307
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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I.
Am 27. November 2003 hat Landrat Ivo Corvini eine schriftliche Anfrage mit folgendem Wortlaut eingereicht:
"Der Bericht vom 4.11.2003 stellt in erster Linie eine Bedarfsanalyse der Spitalversorgung des Kantons Basel-Landschaft dar, obwohl im Titel von einem "Strategiebericht" gesprochen wird. Aussagen zur Strategie, d.h. zum Plan, ein politisch definiertes Ziel zu erreichen, fehlen im Bericht oder kommen teilweise in widersprüchlicher Art und Weise zum Ausdruck. Aussagen zur Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt sind zwar vorhanden, werden jedoch sehr zurückhaltend und vorsichtig gemacht (z.B. Seite 3, Ziff. 9, und S. 30 unten: "Es kann davon ausgegangen werden, ...).
Der Bericht ist z.T. auch widersprüchlich. So enthält er beispielsweise die Erklärung, man wolle die medizinische Fakultät der Universität Basel erhalten, schliesst aber an anderer Stelle nicht aus, Leistungen der Spitzenmedizin allenfalls an einem anderen Ort als im Kanton Basel-Stadt "einzukaufen". Eine medizinische Fakultät kann aber nur dann Bestand haben, wenn sie auch medizinische Spitzenleistungen erbringen kann, wozu es ein minimales "Potential" an Patientengut braucht, auch wenn nicht in jedem Fall spitzenmedizinische Leistungen zu erbringen sind. Damit dieses Potential vorhanden ist, muss Basel-Stadt auch mit dem Patientengut seines direkten Nachbarn Baselland rechnen können.
Der Bericht gibt Anlass, die Grundhaltung des Regierungsrates zur regionalen Spitalpartnerschaft, insbesondere zwischen BL und BS, zu klären. Auch die Art und Weise der jeweiligen Berichtspräsentationen im Alleingang (BL am 10.11., BS am 14.11.) wirft dazu Fragen auf.
Damit der Landrat den Bericht in Kenntnis von klaren politischen Zielen des Regierungsrates zur regionalen Spitalpartnerschaft, insbesondere zwischen BL und BS, und im Hinblick auf mögliche Konsequenzen genügend vorbereitet behandeln kann, bitte ich den Regierungsrat vorgehend um Beantwortung und Klärung folgender Fragen grundsätzlicher Art:
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1.
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War die Vorgehensweise der Berichtspräsentation mit dem Kanton Basel-Stadt abgesprochen? Wieso wird ein für die Region derart wichtiger Bericht nicht zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt vorgestellt? War ein gemeinsamer Strategiebericht BL und BS undenkbar? Wenn ja, aus welchen Gründen?
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2.
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Ist nach Meinung des Regierungsrates - auch unter Berücksichtigung der Entwicklung auf Bundesebene - die Existenz der medizinischen Fakultät der Universität Basel nicht gefährdet, wenn die Spitzenmedizin im Kanton Basel-Stadt nicht mehr 100%-ig auf das Baselbieter Patientengut zählen kann? Wäre damit nicht auch die Spitzenmedizin selbst gefährdet? Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um die medizinische Fakultät der Universität Basel zu erhalten?
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3.
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Ist es nach Meinung des Regierungsrates im Interesse der Baselbieter Bevölkerung (insb. derjenigen mit Wohnsitz im Unterbaselbiet), wenn ihnen der Zugang zu den Leistungen in baselstädtischen Spitälern (insb. bei der Spitzenmedizin) nicht mehr gewährleistet würde? Ist es die Ansicht des Regierungsrates, dass die Baselbieter Bevölkerung dies und den Weg nach Bern oder anderswohin akzeptieren würde?
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4.
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Wird auch in Zukunft eine mit dem Kanton Basel-Stadt gemeinsame Spitalliste geführt?
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5.
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Welche volkswirtschaftliche Konsequenz hätte die Situation eines basellandschaftlichen Spitalwesens ohne Einbezug der Leistungen der Spitäler im Kanton Basel-Stadt (dieses Szenario wird im Bericht nicht ausgeschlossen)?
Welches wären die Auswirkungen auf die Mitarbeitenden der Basler Spitäler (die übrigens zu einem grossen Teil Bewohner unseres Kantons sind)? Was wären die Folgen für die Stellung der Pharmaindustrie in Basel und für den gesamten Life-sciences-Standort Basel? Was wären dabei die mittelbaren Folgen für den Kanton Basel-Landschaft? |
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6.
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Ist der Regierungsrat der Meinung, dass es im Spitalwesen eine andere zukunftswürdige Strategie geben kann, als mit unserem Partnerkanton Basel-Stadt partnerschaftlich zusammenzuarbeiten (vgl. dazu auch der kantonale Verfassungsauftrag in § 3 Abs. 2)?
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7.
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Wie geht es jetzt in der regionalen Spitalplanung weiter?"
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II.
Auftragsgemäss berichtet der Regierungsrat was folgt:
Allgemeine Bemerkungen
Der vom Regierungsrat kürzlich veröffentlichte "Strategiebericht Spitalversorgung Basel-Landschaft (Hausaufgaben BL)" hat zu einiger Verunsicherung geführt. Er ist unter anderem als "Absage an die Partnerschaft" interpretiert oder als "Verabschiedung aus der gemeinsamen regionalen Spitalplanung" gewertet worden. Der Regierungsrat bedauert sehr, dass die Botschaft, die er aussenden wollte, so empfangen worden ist. Er ist sich bewusst, dass die Kommunikation in diesem Falle nicht optimal verlaufen ist. Es ist ihm wichtig, zu Handen des Landrates und der Öffentlichkeit in beiden Kantonen die wesentlichen Positionen unmissverständlich zu übermitteln.
Beantwortung der Fragen
1. War die Vorgehensweise der Berichtspräsentation mit dem Kanton Basel-Stadt abgesprochen? Wieso wird ein für die Region derart wichtiger Bericht nicht zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt vorgestellt? War ein gemeinsamer Strategiebericht BL und BS undenkbar? Wenn ja, aus welchen Gründen?
Der Strategiebericht Spitalversorgung Basel-Landschaft befasst sich mit der Versorgung der Baselbieter Bevölkerung mit stationären Spitalleistungen über die drei Stufen von der Grundversorgung, über die spezialisierte Versorgung bis zur hochspezialisierten Versorgung vor dem Hintergrund der zweiten KVG-Teilrevision.
Die Zeitplanung des Regierungsrates ging davon aus, dass die zweite KVG-Teilrevision mit hoher Wahrscheinlichkeit per 1. Januar 2005 in Kraft treten würde. Entsprechend ging es darum, in einem ersten Schritt der notwendigen Vorbereitungsarbeiten, die sogenannten "Hausaufgaben", die sich allen Kantonen stellen, zu bearbeiten. Der Regierungsrat ist dabei immer davon ausgegangen, dass die Resultate der verschiedenen Überlegungen anschliessend in einem zweiten Schritt mit dem Partner Kanton Basel-Stadt und allen involvierten Kantonen des Versorgungsgebietes Nordwestschweiz vertieft und die Bedarfsplanungen übereinander gelegt und verzahnt werden müssen.
Die entsprechenden Stellen im Kanton Basel-Stadt waren über die Vorgehensweise informiert.
2. Ist nach Meinung des Regierungsrates - auch unter Berücksichtigung der Entwicklung auf Bundesebene - die Existenz der medizinischen Fakultät der Universität Basel nicht gefährdet, wenn die Spitzenmedizin im Kanton Basel-Stadt nicht mehr 100%-ig auf das Baselbieter Patientengut zählen kann? Wäre damit nicht auch die Spitzenmedizin selbst gefährdet? Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um die medizinische Fakultät der Universität Basel zu erhalten?
3. Ist es nach Meinung des Regierungsrates im Interesse der Baselbieter Bevölkerung (insb. derjenigen mit Wohnsitz im Unterbaselbiet), wenn ihnen der Zugang zu den Leistungen in baselstädtischen Spitälern (insb. bei der Spitzenmedizin) nicht mehr gewährleistet würde? Ist es die Ansicht des Regierungsrates, dass die Baselbieter Bevölkerung dies und den Weg nach Bern oder anderswohin akzeptieren würde?
Im "Strategiebericht Spitalversorgung Basel-Landschaft" heisst es: "Es kann davon ausgegangen werden, dass die zentrumsmedizinischen Leistungen für die Baselbieter Bevölkerung auch künftig in einem ähnlichen Rahmen am Kantonsspital Basel eingekauft werden ... . Es wird erwartet, dass die hochspezialisierte Versorgung am Zentrum Basel ein mit anderen ausserkantonalen Zentrumskliniken vergleichbares Preis-/Leistungsverhältnis aufweist."
Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft hat Tradition und hat sich bewährt. Die hochspezialisierte Versorgung der Baselbieter Bevölkerung erfolgt vorwiegend am Kantonsspital Basel und ist im Spitalabkommen zwischen den beiden Kantonen (Vertrag über die Abgeltung von zentrumsmedizinischen Spitalleistungen sowie der klinischen Lehre und Forschung des Kantons Basel-Stadt durch den Kanton Basel-Landschaft) geregelt. Der Regierungsrat möchte an dieser arbeitsteiligen Aufgabenerfüllung festhalten. Er hält es aber auch für seine Aufgabe im Interesse der Steuerzahlerinnen und -zahler - übrigens auch derjenigen aus Basel-Stadt - den Kanton Basel-Stadt in seinem Bestreben zu unterstützen, durch schweizweite Kooperationen und Schwerpunktsbildungen die heutigen, verhältnismässig hohen Kosten zu reduzieren. Der entsprechende Auftrag ist in der KVG-Teilrevision enthalten: Sie bringt die Planungspflicht für die hochspezialisierte Versorgung.
4. Wird auch in Zukunft eine mit dem Kanton Basel-Stadt gemeinsame Spitalliste geführt?
Im "Strategiebericht Spitalversorgung Basel-Landschaft" heisst es: "Es bestehen der Wille und die Absicht, auch in Zukunft eine gemeinsame Spitalliste BS/BL zu führen."
Die gemeinsame Spitalliste für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beruht heute schon auf einer gemeinsamen Planung beider Kantone. Sie muss im Hinblick auf die Reform der Spitalfinanzierung überarbeitet werden. Zum heutigen Zeitpunkt geht der Regierungsrat davon aus, dass diese Reform trotz des Scheiterns der Vorlage zur zweiten Teilrevision KVG am 17. Dezember 2003 im Nationalrat in absehbarer Zeit umgesetzt wird. Bis zu einer Revision des Krankenversicherungsgesetzes gilt die aktuelle gemeinsame Spitalliste für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft weiterhin. Auch nach der Revision sollen die gemeinsame Planung und die gemeinsame Spitalliste weitergeführt werden.
5. Welche volkswirtschaftliche Konsequenz hätte die Situation eines basellandschaftlichen Spitalwesens ohne Einbezug der Leistungen der Spitäler im Kanton Basel-Stadt (dieses Szenario wird im Bericht nicht ausgeschlossen)? Welches wären die Auswirkungen auf die Mitarbeitenden der Basler Spitäler (die übrigens zu einem grossen Teil Bewohner unseres Kantons sind)? Was wären die Folgen für die Stellung der Pharmaindustrie in Basel und für den gesamten Life-sciences-Standort Basel? Was wären dabei die mittelbaren Folgen für den Kanton Basel-Landschaft?
Die Frage stellt sich aus Sicht des Regierungsrates nicht. Rund 23% der Spitalversorgung für die Baselbieter Bevölkerung werden im Kanton Basel-Stadt (öffentliche Spitäler und Privatspitäler) erbracht. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass ein basellandschaftliches Spitalwesen ohne Einbezug der Leistungen der Spitäler im Kanton Basel-Stadt nicht möglich ist.
6. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass es im Spitalwesen eine andere zukunftswürdige Strategie geben kann, als mit unserem Partnerkanton Basel-Stadt partnerschaftlich zusammenzuarbeiten (vgl. dazu auch der kantonale Verfassungsauftrag in § 3 Abs. 2)?
7. Wie geht es jetzt in der regionalen Spitalplanung weiter?
Der Regierungsrat setzt trotz schwierigem finanz- und wirtschaftspolitischem Umfeld auf eine partnerschaftliche Erfüllung von regionalen Aufgaben, die im gemeinsamen Interesse liegen. Dazu zählt der Erhalt der Universität Basel und der Medizinischen Fakultät ebenso wie die Fortführung der regionalen Spitalplanung mit dem Kanton Basel-Stadt und unter Einbezug der zur Region gehörenden Teilgebiete der Nachbarkantone.
Liestal, 27. Januar 2004
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Straumann
der Landschreiber: Mundschin
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