2003-317 (1)


I. Text der Interpellation:

Die Resultate des ersten schweizerischen Pensionskassenratings lassen die PKBL äusserst schlecht dastehen und geben den Kantonsangestellten zu Recht Anlass zu äusserster Beunruhigung. In allen publizierten Auswertungen reicht es nur gerade auf einen der drei letzten Plätze. Andere PK der öffentlichen Hand treten den Beweis an, dass Angestellte in anderen Kantonen in allen Versicherungsleistungen viel besser da stehen als bei uns. Also war es auch in schwierigen Zeiten möglich, gute Ergebnisse zu erwirtschaften.


Gemäss Informationsblatt der PKBL (1/03) steht gleichzeitig der Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes für 30 Arbeitsplätze zum stolzen Preis von 14 Millionen Franken auf dem Programm. Aus der schweizerischen Baustatistik sind Verwaltungsarbeitsplätze ab Fr. 100'000.- pro AP realisierbar.


Wir bitten den Regierungsrat deshalb, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:




II. Beantwortung der Fragen:


1. Welches sind die Ursachen dieser miserablen Performance der PKBL?


Antwort des Regierungsrats:


Die Interpellantin stellt nicht bloss eine Frage, sondern ihre Frage unterstellt der BLPK eine miserable Performance. Diese diffamierende Unterstellung ist unzutreffend; wir weisen sie in aller Form zurück.


a. Pensionskassenrating


Das scheinbar schlechte Abschneiden der BLPK in diesem Rating hat uns ebenso überrascht. Wir haben deshalb den Journalisten, welcher die Umfrage selber durchgeführt hat, gebeten, uns seine Beurteilungskriterien offen zu legen. Dabei zeigte sich, dass das Ranking aussagekräftiger zur Qualität der Studie ist als zur Performance der BLPK. Das Ranking ist von sehr bedingtem Aussagewert über die Qualität der BLPK, denn der Aussagewert des Rankings hängt von der Aussagekraft der gewählten Kriterien ab und die Kriterienauswahl ist sehr mangelhaft, wie eine seriöse Auseinandersetzung mit der Studie zeigt:


Geringer Differenzierungsgrad


Die Studie differenziert nicht zwischen öffentlich-rechtlichen Pensionskassen mit Staatsgarantie und privaten Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie. Diese Differenzierung ist jedoch wesentlich. Viele kantonale Kassen verfügen aufgrund realpolitischer Entscheidungen seit sehr langer Zeit über einen Deckungsgrad (1) von deutlich unter 100%; sind also gemischt finanziert aus Kapitaldeckungs- und Umlageverfahren. Aufgrund der bestehenden Staatsgarantie lässt sich durchaus argumentieren, dass diese Kassen ebenso sicher sind, wie sehr gut finanzierte private Kassen. In der Gesamtbetrachtung der Studie wurde die Staatsgarantie jedoch nicht vollumfänglich als Sicherheit mit einbezogen. Vor diesem Hintergrund überrascht es denn auch nicht, dass bezüglich Deckungsgrad die hintersten drei Ränge in der Umfrage von kantonalen Kassen besetzt sind. Entsprechend erstaunt wenig, dass die BLPK zusammen mit den anderen kantonalen Kassen auch bei der Beurteilung der Deckungslücke schlecht abschneidet. Auf der beiliegenden Übersicht sind die Deckungsgrade per 31.12.2002 der kantonalen Kassen und der Pensionskasse des Bundes ersichtlich. Im Vergleich mit anderen reinen Leistungsprimatkassen nimmt die BLPK mit einem Deckungsgrad von 80,1 % den dritten Platz ein.


Die Studie will eine Beurteilung der Pensionskassen aus Sicht der Versicherten vornehmen. Aus Sicht der Versicherten ist es wesentlich, ob eine Kasse im Leistungs- oder Beitragsprimat geführt wird. Diese wesentliche Differenzierung wird in der Studie jedoch nicht vorgenommen. Im Gegensatz zum Beitragsprimat wirken sich Schwankungen des Anlagevermögens im Leistungsprimat nicht auf die erbrachten Leistungen aus. Die BLPK wird im Leistungsprimat geführt. Entsprechend wirken sich Schwankungen der Vermögenswerte nicht auf die Versicherten aus.


Keine repräsentative Grundgesamtheit


Aufgrund der erwähnten Eigenheiten müssen öffentlich-rechtliche Kassen mit privaten Kassen sehr sorgfältig verglichen werden. Ein Vergleich zwischen öffentlich-rechtlichen Kassen gestaltet sich nur geringfügig einfacher, denn hier ist die Geschichte der Kasse in die Betrachtung miteinzubeziehen.


Mit den Kassen Nidwalden, Aargau, Fribourg beteiligten sich nur drei andere Vertreter kantonaler Kassen an der Umfrage. Dass diese geringe Datenmenge aus Sicht des Autors keine weitere Differenzierung zulässt, ist nachvollziehbar. Allerdings sind die Resultate somit für eine Schlussfolgerung nicht repräsentativ. Im übrigen haben sich nur 26 von 450 angeschriebenen Pensionskassen an der Umfrage beteiligt.


Methodisches Vorgehen/Sorgfalt


Um Aussagen machen zu können, mussten Vereinfachungen vorgenommen werden:


Bei genauerer Betrachtung erweist sich die Artikelserie im "Tages-Anzeiger" somit durch ihre methodischen Mängel als wenig aussagekräftig und informativ. Gerade weil wir uns der Transparenz verpflichtet fühlen und uns an vergleichbaren Kassen messen wollen, haben wir in den letzten zwei Jahren an verschiedenen solchen Umfragen teilgenommen. Dieses jüngste, schlechte Beispiel zeigt, dass dies auch zur Desinformation führen kann.




b. Erläuterung zur Wertschriftenperformance


Die Performance der an der Auswertung teilnehmenden Vorsorgewerken wurde aufgrund von drei verschiedenen Kriterien ermittelt. Bei der BLPK wurde nur ein Kriterium in die Auswertung miteinbezogen, nämlich die effektive Rendite im Vergleich zu den anderen Institutionen. Die Frage der relativen Rendite zur Benchmark und diejenige der notwendigen Rendite wurde nicht ausgewertet, da angeblich nicht ersichtlich. Fakt ist aber, dass die BLPK diese Daten auf ihrer Homepage publiziert.


Die Performance einer Vorsorgeinstitution ist abhängig von der gewählten Anlagestrategie, welche von den Kassenzielen unter Berücksichtigung der Risikofähigkeit abgeleitet wird. Zwischen den einzelnen Kassen bestehen diesbezüglich grosse Unterschiede. Der dritte Beitragszahler neben Arbeitgeber und Arbeitnehmer - nämlich der Finanzmarkt - spielt beim Kapitaldeckungsverfahren eine zentrale Rolle. Eine Pensionskasse kann sich zudem den einzelnen Wirtschaftszyklen nicht entziehen. So war 1999 ein sehr gutes Jahr für Aktienanlagen, das Jahr 2000 war schwach und die Jahre 2001 und 2002 allgemein eine Katastrophe. Hingegen sprechen die Resultate des Jahres 2003 wieder für Aktienanlagen. Im langfristigen Bereich schlagen die Renditen von Aktienanlagen die Anlagen in Obligationen klar.


Bereits im August 2001 hat die VR-Subkommission für Geldanlagen der BLPK beschlossen, die interne Vermögensverwaltung weitgehend auszulagern. Damit verfolgt die BLPK folgende Ziele:


Mit der Änderung im Portfolioaufbau, der Ende 2002 abgeschlossen werden konnte, zum System der Core- und Satellitenmandate (7) folgt die BLPK einem sich im internationalen Asset Management zu beobachtenden Trend. Mit dieser Strategie lässt sich das Risiko des Gesamtportfolios reduzieren. Mit den indexierten Core-Mandaten wird eine enge Anbindung an die Börsenindizies verfolgt. Durch die Vergabe von aktiven Satelliten-Mandaten (8) kann - mit kontrolliertem Risiko - ein zusätzlicher added value (9) erwartet werden. Die BLPK verfügt heute über die notwendigen Controlling-Instrumente, um die externen Vermögensverwalter entsprechend überwachen zu können. Die erzielten Resultate werden monatlich ausgewertet, mit einer Benchmark (10) verglichen und den verantwortlichen Gremien in geeigneter Form präsentiert. Wo notwendig werden Massnahmen ergriffen. - Die Resultate der einzelnen Mandate werden auf der Homepage der BLPK zudem monatlich aktualisiert und interessierten Kreisen zugänglich gemacht.

Zum Vergleich der Performance der BLPK dient eine Gegenüberstellung der erzielten Rendite des BLPK-Wertschriftenvermögens mit den Pictet-Indizies (11) wesentlich besser, als die Auswertung des Pensionskassenratings.


Diese sieht über die Geschäftsjahre 1999 / 2003 wie folgt aus:

*) jeweiliger Anteil Aktien (25 %, 40 %, 60 %).


Die mittlere Rendite des konsolidierten Wertschriftenvermögens schweizerischer Pensionskassen lag im Jahr 2003 bei 9.5 %, wie der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP am 23. Februar 2004 mitteilte. In seinem Auftrag hat das Beratungsunternehmen Watson Wyatt über 600 Vermögensverwaltungsmandate mit einem Gesamtvermögen von über 100 Milliarden Franken untersucht. Profitiert haben die Pensionskassen von der aufgehellten Stimmung an den Aktienmärkten.




2. Welche Massnahmen wurden getroffen, um eine Zuspitzung dieser sich anbahnenden Schieflage zu verhindern ?


Antwort des Regierungsrats:


Wir sind nicht der Auffassung, dass sich die Situation der BLPK laufend verschlechtert. Nach drei Jahren mit schwierigen Anlageverhältnissen, welche auch andere Pensionskassen getroffen haben, fassten die Kapitalmärkte wieder Fuss. Die BLPK hat in jüngster Zeit verschiedene Projekte gestartet und abgeschlossen, welche die weitere Professionalisierung der Kassenorganisation zum Inhalt hatten. Erwähnt sei die Reorganisation des Anlagebereiches sowie die Einführung der prozessorientierten Organisationsgestaltung.




3. Welche Massnahmen sollen getroffen werden, damit die BLPK bis in fünf Jahren in der Schweiz unter den ersten 3 rangiert ? Und wie wird dieses Ziel garantiert?


Antwort des Regierungsrats:


Es ist das Ziel der BLPK, den Versicherten sichere Leistungen zu für alle Beteiligten finanziell tragbaren und marktgerechten Konditionen anzubieten.


Es ist dagegen keineswegs das Ziel der BLPK, ihre Tätigkeit auf das Erreichen von möglichst guten Ergebnissen in zweifelhaften Umfragen auszurichten. Die von der Interpellantin zitierte Umfrage wurde in diesem Jahr zum ersten Mal durchgeführt. Wegen des bescheidenen Erkenntnisgewinns und aufgrund der wenig aussagekräftigen Gesamtbeurteilung wird die BLPK an einer eventuellen Neuauflage der Umfrage voraussichtlich nicht mehr teilnehmen.




4. Welche Möglichkeiten stehen den Kantonsangestellten zur Verfügung, auf Grundlage der Staatsgarantie ohne Verluste oder Nachzahlungen einen Wechsel in eine professionell und erfolgreich geführte PK mit ausgezeichneten Leistungen vorzunehmen?


Antwort des Regierungsrats:


Die Versicherten der BLPK haben keinen Anlass, die Kasse zu wechseln. Bei jedem seriösen Vergleich kann die BLPK gut mithalten. Nicht verantwortungsbewusst erscheint uns dagegen, die Mitarbeiter/innen des Kantons, der Gemeinden und der öffentlichen Institutionen durch grob fahrlässige oder mutwillige Unterstellungen zu verunsichern.


Die Pensionskasse und ihre Statuten bilden einen Bestandteil der Anstellungsbedingungen. Das BVG lässt die Wahl der Pensionskasse durch den Versicherten nicht zu.




5. Wieso soll das geplante Gebäude pro AP 467'000.- Franken Pensionskassengelder kosten ?


Antwort des Regierungsrats:


Fakt ist, dass das geplante Gebäude keineswegs 467'000 CHF pro Arbeitsplatz kostet. Die ausgewiesenen Kosten von 14 Mio. CHF beinhalten die Grundstückskosten, die Wettbewerbskosten, die Reserven sowie den Erstvermietungsaufwand von gesamthaft knapp 3 Mio. CHF, welche nicht Bestandteil der Berechnungen der schweizerischen Baustatistik sind.


Das Gebäude bietet gesamthaft circa 3'000 m2 oberirdische Netto-Mietfläche auf 6 Geschossen verteilt. Dies entspricht circa 120 bis 130 Arbeitsplätzen, wovon circa 30 Arbeitsplätze von der BLPK beansprucht und die restlichen 90 bis 100 fremdvermietet werden.


Die geschätzten Erstellungskosten belaufen sich somit auf circa 85'000 bis 92'000 CHF pro Arbeitsplatz im Edelrohbau. Rechnet man zusätzlich circa 700 CHF/m2 für den Ausbau dazu, kommt man auf einen Gesamtpreis von 100'000 bis 109'000 CHF für einen voll ausgebauten Arbeitsplatz, was im Bereich des tiefsten Wertes der schweizerischen Baustatistik liegt.




6. Welche Massnahmen werden ergriffen, damit zumindest ein möglichst nachhaltiger Bau mit geringer Umweltschadschöpfung, d.h. mindesten ein Minergie- (12) , besser ein Minergie-P-Verwaltungsbau gebaut wird, damit die PKBL wenigstens mit ihren baulichen Aufgaben ihren Zukunftsauftrag erfüllt?


Antwort des Regierungsrats:


Entgegen der diffamierenden Fragestellung der Interpellantin erfüllt die BLPK ihren Leistungsauftrag in vollem Umfang.


Die BLPK erstellt ein zeitgemässes Bürogebäude mit integrierter Haustechnik. Nebst einer guten Schall-, Wärmedämm- und Sonnenschutzqualität der Gebäudehülle ist eine energetisch effiziente Bauteilaktivierung (13) und eine mechanische Lufterneuerung vorgesehen. Mit der Kombination der mechanischen Lufterneuerungsanlage (keine Klimaanlage) und der Bauteilaktivierung (Heizung und Kühlung über die monolytischen Betondecken mit integriertem Heiz- und Kühlregister) wird der Minergiestandard, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Aufwandes, angestrebt. Die Wärmeversorgung soll über das Fernwärmenetz erfolgen. Da die Betriebskosten eines Gebäudes oft ein Mehrfaches der Erstellungskosten betragen, wird bereits in der Planungsphase ein Facility-Management (14) integriert, um auch nach der Fertigstellung über den ganzen Lebenszyklus des Gebäudes die Energie-, Betriebs- und Unterhaltskosten so tief wie möglich zu halten. Die architektonischen, konstruktiven, statischen und haustechnischen Anforderungen sollen im Sinne der integralen Planung zu einem sinnvollen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Gesamtwerk zusammengeführt werden.


Beilage:
Vergleich Deckungsgrad kantonaler Pensionskasse und der Pensionskasse des Bundes per 31.12.2002


Liestal, 9. März 2004


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin



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Fussnoten:


1 Deckungsgrad: Verhältnis des vorhandenen Vermögens einer Kasse gemessen an deren Verpflichtungen.


2 Hedge Funds: Sammelbezeichnung für Fonds, welche im Gegensatz zu den traditionellen Anlagefonds vorwiegend alternative Anlagestrategien und -instrumente einsetzen. Dazu gehören namentlich die Ausnützung von Hebelwirkungen von Derivaten, die Aufnahme von Krediten zu Anlagezwecken sowie das Eingehen von Leerverkäufen von Effekten. Hedge Funds zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: Unregulierte Investmentvehikel, absolute Renditeorientierung, fähigkeitsbasierender Investmentstil. Die Meinungen über den Einsatz von Hedge Funds in der Vermögensverwaltung divergieren stark.


3 Der Begriff "Asset Allocation" stammt aus dem angelsächsischen Sprachraum und bezeichnet die Aufteilung der Vermögens auf verschiede Anlagekategorien wie Aktien, Obligationen, etc.


4 Rebalancing-Prozess: Umschichtung innerhalb der Anlageklassen (beispielsweise von Obligationen in Aktien, von Aktien Ausland in Aktien Schweiz).


5 Tradingaktivitäten: Englische Bezeichnung für (intensives) Handeln an den Aktien- und Devisenmärkten mit dem Ziel, durch kurzfristige Ausnutzung erwarteter Kursschwankungen Gewinne erzielen zu können.


6 Asset-Manager: Vermögensverwalter, Portfolio-Manager


7 Core- und Satellitenmandate: Immer mehr Pensionskassen richten den Grossteil ihrer Aktienanlagen nach einem Index aus. Sie verzichten damit auf ein teures aktives Mandat. Dieser Art Anlage wird als "passiver oder indexierter" Anlagestil bezeichnet. Diese passiven Anlagen werden mehrheitlich als Kernanlage (Core-Anlage) bezeichnet.


8 Aktive Satelliten-Mandate: Im Gegensatz zum passiven Anlagestil steht das aktiv gemanagte Portfolio. Je nach gewähltem Ansatz kann sich dieses nach Ländern, Region oder Branchen richten. Der Portfolio-Manager versucht mit seinem Anlagestil einen Mehrwert gegenüber einem rein passiv verwalteten Depot zu erzielen. Aktive Satelitten-Mandate ergänzen i.d.R. passive Anlageformen.


9 Added value: Mehrwert in der Vermögensverwaltung gegenüber einem Vergleichsindex


10 Benchmark: "Messlatte" oder Referenzgrösse, die im Hinblick auf die Entwicklung der Performance herangezogen wird (z.B. ein Aktienindex).


11 Pictet Indizies: Benchmark bzw. Referenzgrösse für Messung des Anlageerfolgs einer Pensionskasse. Die Änderungen in der BVV2 vom März 2000, führten dazu, dass der im Jahre 1985 lancierte Pictet-BVG-Index nicht mehr als repräsentativ galt und in der Folge als Benchmark überholt werden musste. Er wurde ersetzt durch drei neue Indizies mit Aktienanteilen von 25, 40 und 60 %. Deshalb die Bezeichnungen Pictet-BVG-25, Pictet-BVG-40 und Pictet-BVG-60-Index. (Die Zahl zeigt somit die Gewichtung der Aktienquote innerhalb des Index an.)


12 Minergie ist ein Qualitätslabel für neue und erneuerte Gebäude. Im Zentrum steht der Wohn- und Arbeitskomfort der Gebäudenutzenden. Ermöglicht wird dieser Komfort durch eine hochwertige - das heisst gut gedämmte und gedichtete - Bauhülle und eine kontrollierte Lufterneuerung. Der spezifische Energieverbrauch gilt als Leitgrösse, um die geforderte Bauqualität zu quantifizieren.


13 Energetisch effiziente Bauteilaktivierung: Für die Bauteilaktivierung werden beim Bau des Gebäudes in die Betondecken Rohre bzw. Rohrregister aus hochwertigem Kunststoff positioniert durch die, nach Fertigstellung, Wasser geleitet wird. So kann tagsüber beispielsweise Wärme (Sonne, Menschen, elektronische Geräte) aus den Räumlichkeiten aufgenommen und über das System abtransportiert werden (= Kühleffekt), umgekehrt kann im Winter und der Übergangszeit, je nach Bedarf Wärme herangeführt und abgegeben werden.


14 Facility-Management: Unter der Bezeichnung Facility-Management werden sowohl kaufmännisches wie technisches Gebäudemanagement verstanden, also Betrieb, Unterhalt und Bewirtschaftung von Gebäuden.