2003-318
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Jürg Wiedemann: Vereinbarung über Standort von Mobilfunkantennen
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Autor/in:
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Jürg Wiedemann, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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10. Dezember 2003
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Nr.:
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2003-318
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Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die durch Mobilfunkantennen verursachten elektromagnetischen Wellen langfristig gesundheitliche Schäden verursachen können. Kurz- und mittelfristig treten häufig Konzentrations- und Schlafstörungen, Verminderung des Gedächtnisses und Lernschwierigkeiten auf. Weitere Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Kinder, Jugendliche, Alte und kranke Menschen haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit.
Ich bitte die Regierung um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
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1.
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Sind heute Mobilfunkantennen im Kanton auf Schulhäusern, Spitälern, Altersheimen oder Jugendzentren in Betrieb? Wenn ja, wo und welche Leistungsstärke haben diese Anlagen?
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2.
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Kennt die Regierung die wissenschaftlichen Untersuchungen über die gesundheitlichen Schäden, welche Mobilfunkantennen verursachen?
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3.
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Existieren Verträge zwischen dem Kanton und den Mobilfunkbetreibern oder kantonale Gesetze betreffend Standorteinschränkungen von Mobilfunkantennen?
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4.
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Sind neue Standorte für Mobilfunkantennen bewilligungspflichtig? Wenn ja, wer erteilt diese Bewilligungen und nach welchen Kriterien?
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5.
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Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass Mobilfunkantennen auf Schulhäusern, Spitälern, Altersheimen, Krankenhäusern oder Jugendzentren bedenklich sind und gänzlich verboten sein sollten?
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