2003-320
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Genehmigung einer neuen interkantonalen Vereinbarung über die Organisation und den Unterhalt eines regionalen milchwirtschaftlichen Inspektions- und Beratungsdienstes (MIBD NWS)
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vom:
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16. Dezember 2003
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Nr.:
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2003-320
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Bemerkungen:
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Neue Interkantonale Vereinbarung
über die Organisation und den Unterhalt eines regionalen milchwirtschaftlichen Kontroll- und Beratungsdienstes (MIBD NWS) [PDF-Format]
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Übersicht
Nach Artikel 6 der Verordnung über die Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle in der Milchwirtschaft (Milchqualitätsverordnung, MQV) ( SR 916.351.0 auf www.admin.ch Systematische Rechtssammlung) müssen die Kantone - allein oder mit anderen Kantonen - und zusammen mit den milchwirtschaftlichen Organisationen milchwirtschaftliche Inspektions- und Beratungsdienste (MIBD) unterhalten.
Der MIBD hat den Zweck, die Qualität der Milch und Milchprodukte zu sichern, und im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU die Äquivalenz der Kontrollen herzustellen und damit die Exportfähigkeit der schweizerischen Milch- und Milchprodukte zu gewährleisten. Im Paket des Neuen Finanzausgleichs Bund - Kantone wird an diesen Bestimmungen nichts geändert.
Bis anhin hatten sich die Kantone Basel Stadt, Kanton Basel-Landschaft, Jura und Solothurn zum MIBD Nordwestschweiz zusammengeschlossen und dies in der bestehenden interkantonalen Vereinbarung SGS 516.23 festgeschrieben. Inzwischen haben die Kantone Basel-Stadt, Jura und Solothurn den bestehenden MIBD-Vertrag fristgerecht auf den 31.12.2003 gekündigt. Dies bedeutet:
Die interkantonale Vereinbarung vom 16. September 1997 über die Organisation und den Unterhalt eines regionalen Milchwirtschaftlichen Kontroll- und Beratungsdienstes soll durch eine neue, regierungsrätliche interkantonale Vereinbarung ersetzt werden. Diese ist durch den Landrat zu genehmigen.
Neue Vereinbarung
Nach verschiedenen Gesprächen der Kantonsvertreter wird der MIBD mit folgenden Eckpunkten neu vereinbart:
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Die Kantone Jura, Basel-Stadt und Basel-Landschaft bilden zusammen mit dem Milchverband der Nordwestschweiz einen neuen MIBD, (also ohne den Kanton Solothurn).
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Das Präsidium der vom Bundesverordnungsrecht vorgreschriebenen Aufsichtskommission übernimmt der Kanton Jura und die Leitung des MIBD das Kantonale Laboratorium Basel-Landschaft.
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Die Aufteilung der finanziellen Beteiligung auf Bund, Kantone, Milchproduzenten und Milchverwerter bleibt gleich wie bis anhin; sie richtet sich nach der eidgen. Milchqualitätsverordnung.
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Der für die Kantone anfallende Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag für Verwaltung und Infrastruktur und richtet sich für Inspektion und Untersuchungen nach der Anzahl zu inspizierender Betriebe. Die Beratung wird den Kantonen nach Aufwand berechnet.
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Personelle Auswirkungen
Der jetzige Leiter MIBD wird per 31.12.2003 frühpensioniert. Einer der zwei verbleibenden MIBD Inspektoren wird vom kantonalen Laboratorium Basel-Landschaft angestellt und führt die MIBD-Inspektionen sowie die manuelle MIBD-Probenerhebung in den drei Kantonen durch. (Der zweite Inspektor wird vom Kanton Solothurn angestellt.)
Finanzielle Auswirkungen
Die neu angestrebte Organisation des MIBD mit nur einem Inspektor stellt eine günstigere und schlankere Lösung als bisher dar. Die durchschnittlichen Kosten der Jahre 1998 bis 2002 betrugen für den Kanton Basel-Landschaft Fr. 63'500.-. Für das Budget 2004 (und die folgenden) können die Kosten beinahe halbiert werden - auf Fr. 35'000.-.
Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss dem beigelegten Entwurf eines Landratbeschlusses zu beschliessen.
Liestal, 16. Dezember 2003
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident:
Der Landschreiber:
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