2004-13
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Paul Schär: Schluss mit der Heimlichtuerei! Volle Transparenz für Flugpassagiere und Einwohner/innen des Baselbiets!
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Autor/in:
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Paul Schär, FDP
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Eingereicht am:
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22. Januar 2004
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Nr.:
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2004-013
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1. Ausgangslage
Durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wurden am 14.01.2004 7 der 21 Flugzeuge bekannt gegeben, die zurzeit in der Schweiz mit einem Landeverbot belegt sind. Dabei handelt es sich
7 Flugzeuge, die zuvor in Medienberichten auf der «schwarze Liste» figurierten.
Gemäss Medienberichten soll es für Flugpassagiere in Zukunft möglich sein, zu überprüfen, ob eine Fluggesellschaft auf der BAZL-Liste der unsicheren Fluggesellschaften figuriert. Dazu muss der Passagier nach dem Kauf seines Tickets beim BAZL ein schriftliches Gesuch um Auskunft stellen. Erhält der Passagier vom Bundesamt keine Antwort, muss er davon ausgehen, dass Sicherheitsmängel bestehen. Zur Begründung dieser "Heimlichtuerei" werden Datenschutzgründe und mögliche Schadensersatzklagen vorgeschoben.
2. Problematik
Es kann nicht angehen, dass im Flugverkehr Formalitäten höher gewichtet werden als die Sicherheit der Passagiere. Der Flughafen EuroAirPort in Basel/Mulhouse (EAP) ist auf französischem Hoheitsgebiet angesiedelt. Es ist davon auszugehen, da Frankreich bislang keiner Fluggesellschaft in Folge einer eigenen Mängelliste Überflug- oder gar Landeverbot erteilt hat, dass solche Flugzeuge nach wie vor den EAP anfliegen. Es ist daher möglich, dass aus Gründen der Witterung und/oder der zugewiesenen Landepiste solche unsicheren Flugzeuge über schweizerisches Hoheitsgebiet den EAP anfliegen. Auch wenn die Landung via Frankreich erfolgte, ist beim Abflug dieser Flugzeuge via Süden ein Überflug über schweizerisches Hoheitsgebiet unvermeidbar.
3. Fragen an den Regierungsrat
Aufgrund der oben erwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:
Durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wurden am 14.01.2004 7 der 21 Flugzeuge bekannt gegeben, die zurzeit in der Schweiz mit einem Landeverbot belegt sind. Dabei handelt es sich
7 Flugzeuge, die zuvor in Medienberichten auf der «schwarze Liste» figurierten.
Gemäss Medienberichten soll es für Flugpassagiere in Zukunft möglich sein, zu überprüfen, ob eine Fluggesellschaft auf der BAZL-Liste der unsicheren Fluggesellschaften figuriert. Dazu muss der Passagier nach dem Kauf seines Tickets beim BAZL ein schriftliches Gesuch um Auskunft stellen. Erhält der Passagier vom Bundesamt keine Antwort, muss er davon ausgehen, dass Sicherheitsmängel bestehen. Zur Begründung dieser "Heimlichtuerei" werden Datenschutzgründe und mögliche Schadensersatzklagen vorgeschoben.
2. Problematik
Es kann nicht angehen, dass im Flugverkehr Formalitäten höher gewichtet werden als die Sicherheit der Passagiere. Der Flughafen EuroAirPort in Basel/Mulhouse (EAP) ist auf französischem Hoheitsgebiet angesiedelt. Es ist davon auszugehen, da Frankreich bislang keiner Fluggesellschaft in Folge einer eigenen Mängelliste Überflug- oder gar Landeverbot erteilt hat, dass solche Flugzeuge nach wie vor den EAP anfliegen. Es ist daher möglich, dass aus Gründen der Witterung und/oder der zugewiesenen Landepiste solche unsicheren Flugzeuge über schweizerisches Hoheitsgebiet den EAP anfliegen. Auch wenn die Landung via Frankreich erfolgte, ist beim Abflug dieser Flugzeuge via Süden ein Überflug über schweizerisches Hoheitsgebiet unvermeidbar.
3. Fragen an den Regierungsrat
Aufgrund der oben erwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:
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1.
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Ist der Regierungsrat bereit beim zuständigen Bundesamt für Zivilluftfahrt zu intervenieren und die uneingeschränkte Veröffentlichung aller zurzeit mit einem Überflugs- und Landeverbot belegten Flugzeuge zu fordern?
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2.
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Ist der Regierungsrat bereit trinationale Verhandlungen mit den verantwortlichen Stellen des EAP, mit Frankreich, Deutschland und in enger Zusammenarbeit mit Basel-Stadt anzugehen um folgende Fragen zu klären:
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a)
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Wie verhält sich der EAP mit Lande- und Startrechten für Flugzeuge, welche nach Expertenprüfungen von einem der drei Länder auf eine "schwarze Liste" gesetzt worden sind?
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b)
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Was unternimmt der Regierungsrat bezüglich dem möglichen Überflug von Flugzeugen, welche auf der vom BAZL erstellen "schwarzen Liste" aufgeführt sind und nach einer Landung via französischem Hoheitsgebiet auf dem EAP (bedingt durch entsprechende Witterungsverhältnisse via Südpiste) starten und somit gezwungenermassen schweizerisches Hoheitsgebiet überfliegen und gefährden?
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