2004-14
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Madeleine Göschke: Flugsicherheit rund um den EAP
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Autor/in:
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Madeleine Göschke-Chiquet, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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22. Januar 2004
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Nr.:
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2004-014
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Aber das Verbot des Bazl gilt nicht für den EAP. Ebenso wenig das Verbot gegen 22 weitere Airlines, die vom Bazl festgestellte technische Mängel aufwiesen.
80 Prozent der Flugzeugabstürze ereignen sich im An- und Abflugbereich von Flughäfen. Das für 2005 vorgesehene Instrumentenlandesystem Süd führt ausgerechnet über das am dichtesten besiedelte Gebiet unseres Kantons mit rund 70 000 Einwohnern.
Gefährdet sind auch jene Fluggäste, welche ohne ihr Wissen Flüge bei Airlines der schwarzen Liste buchen.
Die Regierung wird gebeten folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
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1.
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Gilt das Überflugverbot des Bazl gegen die 23 erwähnten Fluggesellschaften auch für den ganzen Kanton Baselland?
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2.
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Wird sich die Regierung dafür einsetzen, dass die vom Bazl beanstandeten Airlines auch auf dem EAP ein generelles Start- und Landeverbot erhalten?
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3.
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Wird sich die Regierung dafür einsetzen, dass die schwarze Liste des Bazl im Interesse der Fluggäste und unserer Flughafenanwohner vollständig veröffentlicht wird?
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