2004-30 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Schriftliche Beantwortung der Interpellation 04/030 von Rudolf Keller (SD): Einsturz Chienbergtunnel - Stand der Verhandlungen über die Schäden an Liegenschaften und Grundstücken
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vom:
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18. Mai 2004
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Nr.:
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2004-030
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 5. Februar 2004 reichte Rudolf Keller folgende Interpellation ein:
Im Zuge des Chienberg-Tunnelbaus ist Gelände eingestürzt, was zu diversen Schäden an Liegenschaften und Grundstücken führte. Da diese Schäden im Rahmen eines öffentlichen Projektes entstanden sind, hat die Öffentlichkeit auch ein Anrecht darauf, detaillierte Auskünfte über die Entschädigungssituation zu erhalten.
Ich bitte daher den Regierungsrat, darüber Auskunft zu erteilen,
- wieviele einzelne Schäden insgesamt angefallen sind;
- wieviele davon erledigt wurden und wieviele noch offen sind;
- in welchen Fällen allenfalls noch Probleme bestehen und weshalb;
- wie hoch die allenfalls bisher ausbezahlten Summen sind;
- ob man abschätzen kann, welche Summen insgesamt zur Diskussion stehen;
- was für offene Fragen es in dieser Angelegenheit noch gibt.
Antwort: Beim erwähnten Geländeeinsturz handelt es sich um den Tagbruch vom 1. Februar 2002, welcher ausserhalb des bebauten Gebiets geschah und zu keinen Schäden an Liegenschaften führte. Beim einzigen betroffenen Grundstück handelt es sich um Grasland, welches wieder aufgefüllt und hergerichtet wurde. Eigentümer und Pächter wurden Entschädigungen für eigene Aufwendungen und Ertragsausfälle in geringer Höhe ausgerichtet.
Unabhängig vom Einsturz sind bisher kleinere Schäden entstanden durch Senkungen aufgrund des darunter liegenden Tunnelausbruchs und Erschütterungen aus dem Sprengvortrieb. Bisher sind derartige Schäden (vor allem Risse in Gipswänden oder in Plattenböden) gemeldet worden, wobei diese nicht immer eindeutig dem Tunnelbau zugeschrieben werden können. An rund 25 Liegenschaften sind bisher Sanierungsarbeiten vorgenommen oder entschädigt worden im Gesamtbetrag von 84'000 Franken.
Noch offen sind die abzuschliessenden Vereinbarungen mit den rund 20 Liegenschaften im Bereich der erwarteten Hebungen, welche bisher aber das Ausmass der früher festgestellten Senkungen aus dem Vortrieb noch nicht wieder erreichen. Eine Expertise soll aufzeigen, ob mit grösseren Hebungen überhaupt strukturelle Schäden zu erwarten sind. Zum heutigen Zeitpunkt ist es noch nicht möglich abzuschätzen, welche Summen insgesamt zur Diskussion stehen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das Tiefbauamt für den Kantonsanteil eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Ebenfalls noch nicht abzusehen sind allfällige weitergehende Forderungen (z.B. Mindertwertsentschädigungen) von Liegenschaftseigentümer/innen.
Liestal, 18. Mai 2004
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin
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