2004-32 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Interpellation 2004/032
der FDP-Fraktion vom 5.2.2004: "Universität Basel: stimmt der eingeschlagene Weg?"
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vom:
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27. April 2004
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Nr.:
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2004-032
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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1. Wortlaut der Interpellation
Die FDP-Fraktion reichte am 5. Februar 2004 eine Interpellation unter dem Titel "Universität Basel: stimmt der eingeschlagene Weg?" ein (2004/032). Sie hat folgenden Wortlaut:
1. Ausgangslage:
Die Universität Basel will ihr Leistungsangebot verbessern und gleichzeitig den aktuellen finanziellen Möglichkeiten anpassen. Der Universitätsrat hat am 22. Januar ein umfassendes Bündel von Massnahmen vorgeschlagen, die in der neuen Leistungsvereinbarung für die Jahre 2005-2008 geregelt werden sollen. Der Universitätsrat ist mit diesem Schritt seiner gesetzlichen Verantwortung für die Festlegung der strategischen Schwerpunkte und seiner Verantwortung für die Finanzierung nachgekommen. Er schreibt aber gleichzeitig in seinem Papier, dass es Sinn mache, dass die Frage des Studienangebots letztlich auch von den Trägern der Uni sprich den Kantonen debattiert werden muss und dass die grundsätzliche Weichenstellung im Einklang mit den politischen Behörden erfolgen muss.
Der Universitätsrat ist der Meinung, dass die neue Leistungsvereinbarung 2005-2008, falls möglich im Sommer 2004 unterzeichnet werden soll. Die Politik ist nun schnell gefordert, die vorgeschlagenen Stossrichtungen gut zu heissen oder eben andere Prioritäten zu setzen.
2. Fragen an den Regierungsrat:
Aufgrund der obenerwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:
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1.
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Inwiefern entspricht die vorgeschlagene Schwerpunktbildung der Wirtschaftspolitik unseres Kantons. Wo sieht die Regierung Differenzen zur Wirtschaftspolitik und welches universitäre Angebot müsste allenfalls noch zusätzlich ausgebaut werden unter dem Aspekt der Standort-Relevanz.
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2.
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Wurden die Möglichkeiten der strukturellen Anpassungen in Form von Zusammenführungen von Fächern in Departemente genügend genutzt und wie beurteilt die Regierung die "Leuchtturmwirkung" der neuen Departemente über die Kantonsgrenzen resp. über die Landesgrenzen hinweg.
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3.
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Wurde der Frage der Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Universitäten genügend Beachtung geschenkt. Welche Strategie sollte diesbezüglich nach Meinung des Regierungsrates langfristig verfolgt werden.
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4.
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Wie beurteilt der Regierungsrat den gewonnenen finanziellen Handlungsspielraum. Genügt er für eine längerfristige, proaktive Verteidigung der Schwerpunkte oder gar Stärkung derjenigen.
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Für die Beantwortung der Fragen danken wir dem Regierungsrat im voraus.
2. Stellungnahme des Regierungsrates
Der Universitätsrat hat dem Regierungsrat am 6. April 2004 sein Konzept für die Leistungsvereinbarung zwischen der Universität Basel und ihrer Trägerschaft für die Periode 2005-2008 unterbreitet. Es handelt sich dabei um die nach der universitätsinternen Vernehmlassung überarbeitete Fassung des von den Interpellanten genannten Berichts vom 22. Januar 2004. Der Regierungsrat hat den Bericht des Universitätsrats, der sich an die Regierungen beider Basel richtet, entgegengenommen, obwohl formell der Trägerkanton Basel-Stadt (Regierungsrat und Grosser Rat) für die erforderlichen Beschlüsse über die Leistungsvereinbarung zuständig ist. Er wird sich im Rahmen der Budgetplanung vertieft mit den im Konzept des Universitätsrats aufgeworfenen Fragestellungen beschäftigen und gemeinsam mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt nach tragfähigen Lösungen für die Vereinbarungsperiode suchen. Damit nimmt der Regierungsrat den ihm vom Landrat übertragenen Auftrag wahr, einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit und der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität bis hin zu einer Mitträgerschaft anzustreben.
Der Regierungsrat wird dabei insbesondere eine Gesamtbeurteilung des vom Universitätsrat gewählten Konzepts vornehmen, das neben Kostensenkungen in der Universität selber zusätzliche Mittel von den Kantonen für den Ausbau in ausgewählten Bereichen verlangt. Die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen werden für die Entscheidfindung des Regierungsrates ebenfalls relevant sein. Um den Verhandlungen mit dem Partnerkanton Basel-Stadt über das Konzept des Universitätsrats jedoch nicht vorzugreifen, beantwortet der Regierungsrat im folgenden und zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Fragen mit der gebotenen Zurückhaltung.
Beantwortung der Fragen:
1. Inwiefern entspricht die vorgeschlagene Schwerpunktbildung der Wirtschaftspolitik unseres Kantons. Wo sieht die Regierung Differenzen zur Wirtschaftspolitik und welches universitäre Angebot müsste allenfalls noch zusätzlich ausgebaut werden unter dem Aspekt der Standort-Relevanz.
Die Strategie des Universitätsrats sieht in erster Linie eine Stärkung des Life-Sciences-Schwerpunkts, eine Verbesserung der Position in den rechts- und gesellschaftswissenschaftlichen Bereichen sowie eine Weiterführung der Verbesserung der Lehre vor. Der Ausbau soll dabei nicht nur durch neue Mittel finanziert werden, sondern auch durch Einsparungen und Umwidmungen innerhalb der Universität. Der Regierungsrat begrüsst diese Stossrichtung. Sie entspricht der Position, die er im Wirtschaftsbericht 2003 vertritt.
Die Überprüfung und gegebenenfalls die Neuausrichtung des Angebots unter anderem nach dem Kriterium der Standortrelevanz ist eine permanente Aufgabe des Universitätsrats. Für die weitere Entwicklung des Angebots werden dabei auch die Auswirkungen der gesamteuropäischen Studienreformen zu berücksichtigen sein, denn die Einführung neuer, geteilter Studiengänge (Bachelor / Master) kann zu Verschiebungen im Studienverhalten und hinsichtlich der Fächerwahl führen, die heute noch nicht prognostiziert werden können.
2. Wurden die Möglichkeiten der strukturellen Anpassungen in Form von Zusammenführungen von Fächern in Departemente genügend genutzt und wie beurteilt die Regierung die "Leuchtturmwirkung" der neuen Departemente über die Kantonsgrenzen resp. über die Landesgrenzen hinweg.
Der Regierungsrat erwartet eine positive Wirkung von der Zusammenführung kleinerer Fächer zu Departementen im Hinblick auf die interne Vernetzung der Fächer sowie auf die Sichtbarkeit und Profilierung von Schwerpunkten (Altertumswissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Umweltwissenschaften, Informatik / Mathematik). Er begrüsst, dass bei klarem Auftrag des Universitätsrats die Autonomie der Fakultäten zur konkreten Ausgestaltung gewahrt werden soll.
3. Wurde der Frage der Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Universitäten genügend Beachtung geschenkt. Welche Strategie sollte diesbezüglich nach Meinung des Regierungsrates langfristig verfolgt werden.
Die Frage nach möglichen Kooperationen zur Verbesserung der Qualität und der Nutzung von Synergien hat bei den universitären Organen wie beim Regierungsrat hohe Priorität. Sie ist als permanente Aufgabe zu betrachten. In den letzten Wochen wurden diesbezüglich auf zwei wichtigen Feldern konkrete Vereinbarungen getroffen: Im Bereich der Medizinischen Fakultät mit der Universität Bern und im Bereich der Life Sciences, im Hinblick auf die Gründung des Instituts für Systembiologie, mit der ETH und der Universität Zürich. Weitergeführt und gefördert werden sollen auch die bisherigen und neuen Initiativen der einzelnen Fächer, ihre Studienangebote mit anderen Universitäten zu koordinieren. Entsprechende Aufträge hat der Universitätsrat in seinem Bericht vom 6. April erteilt.
Des Weiteren ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die gemeinsamen Initiativen der Universität und der Fachhochschulen zur Förderung des Technologie-Transfers in Forschung und Lehre unterstützt und weiter ausgebaut werden sollen. Er setzt sich zudem für eine gezielte Koordination des Hochschulwesens ein, wie sie gegenwärtig im Rahmen der Masterplanung Hochschulen der Erziehungsdirektorenkonferenz und des Bundes debattiert wird.
4. Wie beurteilt der Regierungsrat den gewonnenen finanziellen Handlungsspielraum. Genügt er für eine längerfristige, proaktive Verteidigung der Schwerpunkte oder gar Stärkung derjenigen.
Der Bericht des Universitätsrats zeigt auf, dass der durch die eigenen Einsparungen und Umlagerungen gewonnene Spielraum nicht ausreicht, um die Position in den Kernbereichen zu sichern oder gar auszubauen. Der Universitätsrat verlangt deshalb von den Kantonen zusätzliche Mittel zur Umsetzung seiner Strategie. Ob und in welchem Umfang die Kantonsregierungen auf diese Forderungen eintreten, ist Gegenstand von Verhandlungen.
Liestal, 27. April 2004
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Straumann
Der Landschreiber: Mundschin
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