2004-34 (1)


Am 5. Februar 2004 reichte Landrat Peter Zwick, Münchenstein, die Interpellation betreffend "Verteilung der ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs" mit folgendem Wortlaut ein:

"Am 17. Oktober 2002 hat der Landrat meine "Motion für eine ausgeglichenere Verteilung der Gemeindebeiträge an die ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs" mit 30 : 19 Stimmen als Postulat an die Regierung überwiesen. Es geht darum, den Anteil der Gemeinden an den ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs neu zu verteilen. In meinem bereits am 10. Januar 2002, also vor nun gut 2 Jahren eingereichten Antrag zu einer solchen Neuordnung durch eine Verstärkung der gegenwärtigen Belastungsausgleichs-Komponente habe ich auf die extremen Unterschiede in der Pro Kopf-Belastung je nach Gemeinde hingewiesen. Münchenstein nimmt dabei eine herausragende Spitzenstellung ein und ist damit eindrückliches Beispiel einer insgesamt unbefriedigenden Regelung.


Bei der Überweisung des Postulats bemerkte Regierungsrätin Elsbeth Schneider, dass sie die Frage eines gerechten Beitragssatzes der Gemeinden an den öffentlichen Verkehr schon seit Jahren beschäftige und dass die Baudirektion zur Zeit - also im Herbst 2002 - eine Auslegeordnung mache, mit dem Ziel, die Vor- und Nachteile sämtlicher Vorschläge zur Änderung des Verteilschlüssel zu untersuchen.


Inzwischen sind weitere anderthalb Jahre vergangen. Inzwischen sind in der Gemeinde Münchenstein zwei neue Bus-Haltestellen eingerichtet worden. An der Buslinie 60, welche die Schweizerhalle (Novartis, Clariant etc.) mit Muttenz, Münchenstein der Motorfahrzeug-Prüfstation und Bottmingen - Biel-Benken verbindet, gibt es neu die Haltestellen Neuewelt und Schaulager. Sie dienen selbstverständlich auch der Münchensteiner Bevölkerung, sind aber in erster Linie Umsteigestellen zu und von den Linien 20 (Basel - Arlesheim - Dornach) und 11 (Basel - Reinach - Aesch) für die ganze Region. Wir begrüssen natürlich diese Verbesserung des regionalen Verkehrsnetzes - sie bedeutet aber erneut eine überproportionale Belastung der Gemeinde Münchenstein: Denn was bei der Verteilung der ungedeckten Kosten zählt, sind die Haltestellen-Abfahrten.


Münchenstein musste ins Budget 2004 1,4 Mio. Franken oder Fr. 119.--pro Kopf der Bevölkerung für die Beiträge an U-Abos und ungedeckte Kosten stellen. 974'000 Franken oder Fr. 83.--pro Kopf entfallen dabei auf die ungedeckten Kosten. Das sind 300'000 Franken oder Fr. 25.--pro Kopf mehr als noch vor 5 Jahren! - Und dabei sind die neuen Haltestellenabfahrten beim Schaulager (Bus) noch nicht mitgerechnet!


Und falls jetzt wieder von Glocken der Heimat die Rede sein sollte, dann ermuntere ich meine Kolleginnen und Kollegen, doch einmal die Zahlen in Bottmingen, Duggingen oder Grellingen oder in einigen Oberbaselbieter Gemeinden zu analysieren…


Ich frage den Regierungsrat

Für eine speditive Beantwortung meiner Fragen und - noch viel wichtiger - eine speditive Behandlung des Revisionsbegehrens danke ich im voraus."




Der Regierungsrat nimmt dazu wie folgt Stellung:


Die ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs haben in den letzten fünf Jahren um CHF 16.3 Mio. zugenommen. Die Hauptgründe für diese Entwicklung waren:


Weitere Bundesmassnahmen stehen zum Entscheid an, welche Mehrabgeltungen zur Folge haben, aber dem Kanton nur teilweise kompensiert werden:


Der Interpellant rechnet vor, wie sich der Gemeindebeitrag seiner Wohngemeinde Münchenstein in den letzten fünf Jahren entwickelte. Der Interpellant vermutet richtig, dass diese Entwicklung nicht untypisch ist. Denn auch die Gemeinde Münchenstein hat mit dem laufenden generellen Leistungsauftrag ein verbessertes Angebot erhalten (+ 9 %). Und auch von der Münchensteiner Bevölkerung wurden aufgrund dieses verbesserten Angebots mehr Umweltschutz-Abos gekauft (+ 7 %). Nur stimmt die Schlussfolgerung der Interpellation nicht. Nicht die Kostenverteilung macht den Gemeinden zu schaffen, sondern die eingangs aufgezeigte Gesamtentwicklung dieser Kosten.


Mit einer Verstärkung der Belastungsausgleichs-Komponente, wie vom Interpellanten vorgeschlagen, ist es nicht getan. Sie entlastet zwar die höher belasteten Gemeinden, bürdet aber ausgerechnet vor allem jenen Gemeinden eine Mehrbelastung auf, welche eher eine bescheidene Erschliessung mit öffentlichem Verkehr aufweisen. Soll nicht das Sankt-Florians-Prinzip angewendet werden, muss die Diskussion der Verteilgerechtigkeit in erster Linie bei den kostensteigernden Elementen, nicht beim Verteilschlüssel ansetzen. Dazu gibt es grundsätzlich drei Ansatzpunkte:


Der öffentliche Verkehr ist eine verfassungsmässige Daueraufgabe. Verkehrspolitische Weichenstellungen sind im generellen Leistungsauftrag vorzunehmen. Der Landrat wird sich deshalb mit diesen Fragestellungen bei der Behandlung des nächsten generellen Leistungsauftrages (2006-2009) befassen müssen.




Die mit der Interpellation gestellten Fragen kann der Regierungsrat auf dieser Grundlage wie folgt beantworten:


1. Wie ist der aktuelle Stand der Abklärungen in der Baudirektion?


Antwort:
In der ersten Phase wurden die eingereichten Vorschläge zur Änderung des Verteilungsschlüssels abgeklärt. Der Vorschlag der Gemeinde Gelterkinden ist noch in Abklärung. In der zweiten Phase geht es nun - wie oben dargelegt - um die Abklärung der Konsequenzen, welche sich aus den verkehrspolitischen Entscheiden des Bundes für den Kanton und die Gemeinden ergeben.




2. Bis wann gedenkt die Baudirektion die Abklärungen zu einem Abschluss zu bringen?


Antwort:
Die Abklärungen verlaufen simultan zu den Vorbereitungen des 5. Generellen Leistungsauftrages. Das Finanzprogramm des generellen Leistungsauftrages wird die Fragen zur weiteren Entwicklung der ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs bei Kanton und Gemeinden beantworten. Terminziel der Bau- und Umweltschutzdirektion ist August 2004.




3. Bis wann kann der Landrat mit einer Vorlage für eine Neuordnung der Kostenverteilung rechnen?


Antwort:
Die Berichterstattung oder die Vorlage des Regierungsrates zu den eingereichten Vorstössen, welche die Verteilung der ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs betreffen, erfolgen gleichzeitig oder mit der Überweisung der Vorlage für den nächsten generellen Leistungsauftrag. Terminziel der Bau- und Umweltschutzdirektion ist Januar 2005.


Liestal, 23. März 2004


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Straumann
der 2. Landschreiber: Achermann



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