2004-38

Das revidierte Sozial-, Jugend- und Behindertenhilfegesetz sieht vor, dass der Kanton Beiträge an Wiedereingliederungsmassnahmen von Sozialhilfe-EmpfängerInnen entrichten kann, was er zur Zeit auch tut. Dies gleicht auch die ungleiche Sozialhilfe-Belastung der verschiedenen Gemeinden etwas aus und ist insofern eine gute Sache. Nun geistern diesbezüglich jedoch verschiedene Unsicherheitsszenarien umher. Deswegen bitten wir den Regierungsrat um Aufschluss über folgende Fragen.



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