2004-38
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Schriftliche Anfrage von Esther Maag: Kantonale Beiträge
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Autor/in:
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Esther Maag, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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5. Februar 2004
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Nr.:
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2004-038
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Das revidierte Sozial-, Jugend- und Behindertenhilfegesetz sieht vor, dass der Kanton Beiträge an Wiedereingliederungsmassnahmen von Sozialhilfe-EmpfängerInnen entrichten kann, was er zur Zeit auch tut. Dies gleicht auch die ungleiche Sozialhilfe-Belastung der verschiedenen Gemeinden etwas aus und ist insofern eine gute Sache. Nun geistern diesbezüglich jedoch verschiedene Unsicherheitsszenarien umher. Deswegen bitten wir den Regierungsrat um Aufschluss über folgende Fragen.
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1.
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Wo ist diese Beitragsmöglichkeit geregelt? Im Gesetz oder in der Verordnung?
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2.
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Was sind die Voraussetzungen für die Entrichtung solcher Beiträge?
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3.
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Wonach bemessen sie sich?
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4.
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Handelt es sich dabei um eine Übergangsbestimmung oder eine fixe Einrichtung?
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5.
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Wird der Kanton weiterhin solche Beiträge entrichten?
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6.
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Wenn ja, in welchem Umfang? Und an wen?
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7.
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Wenn nein, warum nicht mehr? Und ab wann nicht mehr?
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8.
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Ist es richtig, dass falls der Kanton seine Beiträge einstellen sollte, dies für einige Gemeinden das Aus für die bisher vielversprechenden und kostensparenden Wiedereingliederungsmassnahmen bedeuten würde, was weder im Sinne des Kantons noch der Gemeinden sein kann?
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9.
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Was wären die Voraussetzungen, um dennoch zu einer allseits zufrieden stellenden Lösung zu kommen?
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