2004-44
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Ersatzwahl eines/einer Richter/in des Steuer- und Enteignungsgerichts, Abteilung Steuergericht für den Rest der Amtsperiode (Ablauf der Amtsperiode: 31. März 2006)
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vom:
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6. Februar 2004
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Nr.:
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2004-044
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Bemerkungen:
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Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,
Wie uns erst heute mitgeteilt wurde, hat Herr Peter Koch mit Schreiben vom 25. November 2003 dem Landratspräsidium wegen Wegzug seinen Rücktritt als Richter am Steuer- und Enteignungsgericht per Ende Jahr erklärt. Wir gelangen daher mit dem Antrag an Sie, eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Die Abteilung Steuergericht des Steuer- und Enteignungsgerichtes besteht gemäss § 7 Abs. 1 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden aus einer Gerichtskammer mit einem teilamtlichen Präsidium und acht Richterinnen und Richtern. Wahlbehörde für die Mitglieder des Steuer- und Enteignungsgerichtes ist gemäss § 31 Abs. 2 lit. c des Gerichtsorganisationsgesetz der Landrat. Für die Mitglieder des Steuer- und Enteignungsgerichtes gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss § 51 Abs. 2 der Kantonsverfassung und § 34 des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden.
Antrag:
://: Der Landrat wird ersucht, für die Abteilung Steuergericht des Steuer- und Enteignungsgerichtes für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31. März 2006) eine Richterin oder einen Richter zu wählen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Namen des Kantonsgerichts
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Der Präsident
Dr. P. Meier |
Der Justizverwalter
M. Leber |
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