2004-5

Seit dem 1. August 2003 sind die Lehrerinnen und Lehrer der Musikschulen im Kanton Basel-Landschaft dem Personalrecht und der Personaladministration des Kantons unterstellt. Während die meisten Probleme im Zusammenhang mit der Überführung gelöst werden konnten, ist die Frage der Pensionskassenzugehörigkeit nach wie vor offen.


Bis Ende Juli 2003 war der grösste Teil der Musiklehrkräfte über den VMS (Verband Musikschulen Schweiz) pensionsversichert. Der grosse Vorteil dieser Zugehörigkeit bestand in der Versicherung ab 1. Unterrichtsstunde. Andrerseits waren die Leistungen dieser Versicherung wesentlich schlechter als die der Basellandschaftlichen Pensionskasse.


Mit der Überführung der Musiklehrerinnen und -lehrer ins kantonale Personalrecht ist der Eintritt in die BLPK bei Erreichen des Mindestlohnes zwingend. Bis heute ist allerdings nichts geschehen. Im Gegenteil, den Musiklehrerinnen und -lehrern wurde die Wahlfreiheit zwischen BLPK und VMS-Pensionsversicherung zugestanden. Dies widerspricht geltendem Recht. Die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer wurden bis heute nicht informiert, was der Wechsel in die BLPK für sie bedeutet und welche Möglichkeiten jene Personen haben, deren Lohn unter dem Koordinationsabzug liegt und die deshalb nicht in die BLPK eintreten können. Die bestehenden Verträge mit dem VMS wurden von den Gemeinden per 31. Juli 2003 gekündigt. Das hat zur Folge, dass die Musiklehrerinnen und -lehrer bis heute keiner Pensionskasse angehören. Das trägt zu einer grossen Verunsicherung bei und löst berechtigte Ängste aus (was geschieht z.B. im Fall einer Invalidisierung einer Musiklehrkraft?). Verunsichernd wirkt vor allem die fehlende Kommunikation seitens der kantonalen Verantwortlichen. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:



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